Vorwort
36.1 Bildung/Erziehung, öffentliche
Bewusstseinsbildung und berufliche Ausbildung stehen mit fast
allen Programmbereichen der Agenda 21 in Verbindung; dies gilt in
verstärktem Maße für die Bereiche, bei denen es um die Deckung
der Grundbedürfnisse und um den Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten, um Daten und Information, die
Wissenschaft und die Rolle wichtiger gesellschaftlicher Gruppen
geht. Das vorliegende Kapitel bringt allgemein gehaltene
Vorschläge, während spezifische Anregungen zu sektoralen Fragen
in anderen Kapiteln zu finden sind. Die Prinzipien, die den im
vorliegenden Dokument aufgeführten Vorschlägen zugrunde liegen,
entstammen der Erklärung und den Empfehlungen der 1977 von der
Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft
und Kultur (UNESCO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen
(UNEP) in Tiflis veranstalteten Intergovernmental Conference on
Environmental Education1).
36.2 Die im vorliegenden Kapitel beschriebenen
Programmbereiche
lauten wie folgt:
-
Neuausrichtung der Bildung auf eine nachhaltige
Entwicklung;
-
Förderung der öffentlichen Bewusstseinsbildung;
-
Förderung der beruflichen Ausbildung.
PROGRAMMBEREICHE
A. Neuausrichtung der Bildung auf eine nachhaltige
Entwicklung
Handlungsgrundlage
36.3 Bildung/Erziehung einschließlich
formaler Bildung, öffentliche Bewusstseinsbildung und berufliche
Ausbildung sind als ein Prozess zu sehen, mit dessen Hilfe die
Menschen als Einzelpersonen und die Gesellschaft als Ganzes ihr
Potential voll ausschöpfen können. Bildung ist eine
unerlässliche Voraussetzung für die Förderung einer
nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung der Fähigkeit der
Menschen, sich mit Umwelt- und Entwicklungsfragen
auseinanderzusetzen. Während die Grunderziehung den Unterbau
für eine umwelt- und entwicklungsorientierte Bildung liefert,
muss letzteres als wesentlicher Bestandteil des Lernens fest mit
einbezogen werden. Sowohl die formale als auch die nichtformale
Bildung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Herbeiführung
eines Bewusstseinswandels bei den Menschen, damit sie in der Lage
sind, ihre Anliegen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung
abzuschätzen und anzugehen. Sie sind auch von entscheidender
Bedeutung für die Schaffung eines ökologischen und eines
ethischen Bewusstseins sowie von Werten und Einstellungen,
Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die mit einer nachhaltigen
Entwicklung vereinbar sind, sowie für eine wirksame Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung. Um wirksam zu
sein, soll sich eine umwelt- und entwicklungsorientierte
Bildung/Erziehung sowohl mit der Dynamik der
physikalischen/biologischen und der sozioökonomischen Umwelt als
auch mit der menschlichen (eventuell auch einschließlich der
geistigen) Entwicklung befassen, in alle Fachdisziplinen
eingebunden werden und formale und informale Methoden und
wirksame Kommunikationsmittel anwenden.
Ziele
36.4 In der Erkenntnis, daß die einzelnen
Länder sowie die regionalen und internationalen Organisationen
eigene Prioritäten und einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung
nach Maßgabe der jeweiligen Bedürfnisse, politischen Vorgaben
und Programme festlegen, wird als Ziel vorgeschlagen,
-
sich den aus der Weltkonferenz über Bildung für alle2) (5.-9. März 1990, Jomtien,
Thailand) hervorgegangenen Empfehlungen anzuschließen,
die Gewährleistung des generellen Zugangs zur
Grunderziehung anzustreben und für mindestens 80 Prozent
der Mädchen und 80 Prozent der Jungen im
Primarschulalter die Absolvierung einer solchen
Grunderziehung im Rahmen der formalen Schulbildung oder
der innformalen Bildung zu erreichen und die
Analphabetenquote bei Erwachsenen um mindestens 50
Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Bemühungen sollen
schwerpunktmäßig auf die Reduzierung des hohen
Analphabetenanteils und des Mangels an Grunderziehung bei
Frauen ausgerichtet sein und deren Alphabetisierungsquote
auf denselben Stand wie den der männlichen Bevölkerung
bringen;
-
zum frühstmöglichen Zeitpunkt überall
in der Welt und in allen gesellschaftlichen Bereichen ein
Umwelt- und Entwicklungsbewusstsein zu entwickeln;
-
danach zu streben, allen Bevölkerungsgruppen vom
Primarschul- bis zum Erwachsenenalter den Zugang zur
umwelt- und entwicklungsorientierten Bildung/Erziehung im
Verbund mit der Sozialerziehung zu ermöglichen;
-
die Einbindung von Umwelt- und
Entwicklungskonzepten einschließlich der Demographie in
alle Bildungsprogramme zu fördern, insbesondere die
Untersuchung der Ursachen wichtiger Umwelt- und
Entwicklungsfragen auf lokaler Ebene, wobei auf den
besten verfügbaren wissenschaftlichen Nachweis und
sonstige geeignete Erkenntnisgrundlagen zurückgegriffen
und besonderer Nachdruck auf die Weiterbildung von
Entscheidungsträgern auf allen Ebenen gelegt werden
soll.
Maßnahmen
36.5 In der Erkenntnis, dass die einzelnen
Länder sowie die regionalen und internationalen Organisationen
eigene Prioritäten und einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung
nach Maßgabe der jeweiligen Bedürfnisse, politischen Vorgaben
und Programme festlegen, werden folgende Maßnahmen
vorgeschlagen:
a) alle Länder werden ermutigt, sich den Empfehlungen
der Konferenz von Jomtien anzuschließen und sich zu
bemühen, dem von ihr vorgegebenen Handlungsrahmen zu
folgen. Dies würde folgendes umfassen: die Ausarbeitung
nationaler Strategien und Maßnahmen zur Deckung der
grundlegenden Lernbedürfnisse, die Gewährleistung des
Zugangs für alle und die Förderung der
Gleichberechtigung, die Erweiterung des Bildungsangebots
und der Bildungsinhalte, die Entwicklung eines
unterstützenden Politikrahmens, die Mobilisierung von
Ressourcen und die Verstärkung der internationalen
Zusammenarbeit, um vorhandene wirtschaftliche, soziale
und geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu beseitigen,
die diesen Zielen entgegenstehen. Nichtstaatliche
Organisationen können einen bedeutenden Beitrag zur
Planung und Durchführung von Bildungsprogrammen leisten
und sollen entsprechend anerkannt werden;
b) die
Regierungen sollen darauf hinwirken, Strategien zu
aktualisieren beziehungsweise zu erarbeiten, deren Ziel
die Einbeziehung von Umwelt und Entwicklung als
Querschnittsthema auf allen Ebenen des Bildungswesens
innerhalb der nächsten drei Jahre ist. Dies soll in
Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Bereichen
geschehen. Die Strategien sollen politische Zielen und
Maßnahmen aufzeigen und die Bedürfnisse, Kosten, Mittel
und Wege sowie Zeitpläne für die Umsetzung, Evaluierung
und Überprüfung bestimmen. Lehrpläne sind gründlich
zu überarbeiten, damit ein multidisziplinärer Ansatz
gewährleistet ist, der Umwelt- und Entwicklungsfragen
sowie ihre soziokulturellen und demographischen Aspekte
und Verknüpfungen berücksichtigt. Gebührende Beachtung
soll dabei den von der Gemeinschaft konkretisierten
Bedürfnissen und verschiedenartigen Wissenssystemen,
einschließlich der Wissenschaft sowie der kulturellen
und sozialen Wahrnehmungsfähigkeit, geschenkt werden;
c) die Länder werden dazu ermutigt, auf nationaler
Ebene beratende Koordinierungsgremien für
Umwelterziehung oder "Runde Tische"
einzurichten, die verschiedene umwelt-, entwicklungs-,
bildungs- und geschlechterspezifische und sonstige
Interessengruppen, einschließlich nichtstaatlicher
Organisationen, repräsentieren; damit sollen
Partnerschaften gefördert, bei der Mobilisierung von
finanziellen Mitteln mitgeholfen und eine
Informationsquelle und eine zentrale Anlaufstelle für
internationale Kontakte bereitgestellt werden. Diese
Gremien würden mithelfen, die verschiedenen
Bevölkerungsgruppen zu mobilisieren und sie in die Lage
zu versetzen, ihre eigenen Bedürfnisse abzuschätzen und
die notwendigen Fähigkeiten zu entwickeln, um eigene
Umwelt- und Entwicklungsinitiativen zu erarbeiten und
umzusetzen;
d) den Bildungsbehörden wird empfohlen, mit
entsprechender Hilfestellung durch Gemeindeorganisationen
oder nichtstaatliche Organisationen für alle
Lehrkräfte, Verwaltungsfachleute und Bildungsplaner
sowie für alle Erzieher des innformalen Bereichs in
allen Sektoren berufsvorbereitende und berufsbegleitende
Weiterbildungsprogramme zu unterstützen oder
aufzustellen, die sich mit Inhalt und Methodik von
umwelt- und entwicklungsorientierter Bildung/Erziehung
befassen, wobei sie sich die einschlägigen Erfahrungen
nichtstaatlicher Organisationen zunutze machen sollen;
e) die zuständigen Behörden sollen dafür Sorge
tragen, daß jede Schule bei der Erarbeitung eigener
Umweltarbeitspläne unter Beteiligung von Schülern und
Lehrern unterstützt wird. Die Schulen sollen die
Schulkinder an kommunalen und regionalen Untersuchungen
zum Thema Umwelthygiene, einschließlich Trinkwasser,
Abwasser und Abfall, Ernährung und Ökosysteme und
diesbezüglichen Aktivitäten beteiligen und diese
Untersuchungen mit der Beteiligung an Arbeiten und
Forschungsaufgaben in Nationalparken, Naturschutzgebieten
und Naturerbe-Gebieten verknüpfen;
f) die Bildungsbehörden sollen den Einsatz bewährter
Unterrichtsmethoden und die Entwicklung innovativer
Lehrmethoden für den jeweiligen Schultyp fördern.
Außerdem sollen sie geeignete traditionelle Systeme der
Wissensvermittlung in örtlichen Gemeinschaften
anerkennen;
g) die Vereinten Nationen sollen innerhalb von zwei
Jahren eine umfassende Prüfung ihrer Bildungsprogramme,
einschließlich beruflicher Ausbildung und
Bewusstseinsbildung, vornehmen, um neue Prioritäten zu
setzen und die vorhandenen Mittel neu zu verteilen. Das
International Environmental Education Programme von
UNESCO und UNEP soll in Zusammenarbeit mit den
entsprechenden Einrichtungen des Systems der Vereinten
Nationen, den Regierungen, nichtstaatlichen
Organisationen und anderen innerhalb von zwei Jahren ein
Programm zur Einbindung der Beschlüsse der Konferenz in
die bereits bestehende Rahmenstruktur der Vereinten
Nationen ausarbeiten, und zwar abgestimmt auf die
Bedürfnisse der auf den verschiedenen Ebenen und unter
unterschiedlichen Bedingungen arbeitenden Lehrkräfte.
Regionale Organisationen und nationale Behörden sollen
ermutigt werden, ähnliche parallel laufende Programme
und Möglichkeiten zu schaffen, indem sie Untersuchungen
über Möglichkeiten der Mobilisierung verschiedener
Bevölkerungsteile durchführen, um so deren Bedarf an
umwelt- und entwicklungsorientierter Bildung/Erziehung zu
bestimmen und darauf einzugehen;
h) es besteht die Notwendigkeit, innerhalb von fünf
Jahren durch einen Ausbau der Technologien und
Kapazitäten, die für die Förderung der umwelt- und
entwicklungsorientierten Bildung/Erziehung und der
öffentlichen Bewusstseinsbildung benötigt werden, den
Informationsaustausch zu verstärken. Die einzelnen
Länder sollen untereinander und mit den verschiedenen
gesellschaftlichen Bereichen und Bevölkerungsgruppen
zusammenarbeiten, um ein bildungspolitisches
Instrumentarium zu schaffen, das auch regionale Umwelt-
und Entwicklungsfragen und -initiativen einschließt,
wobei auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene
Unterrichtsmaterialien und Lernmittel verwendet werden
sollen;
i) die einzelnen Länder könnten Aktivitäten von
Universitäten und sonstige Aktivitäten im tertiären
Sektor sowie Netzwerke für umwelt- und
entwicklungsorientierte Bildung/Erziehung unterstützen.
Allen Studierenden könnten fächerübergreifende
Studiengänge angeboten werden. Dabei soll auf bestehende
regionale Netzwerke und Aktivitäten sowie Bemühungen
der Universitäten der einzelnen Länder zurückgegriffen
werden, die zur Förderung der Forschung und gemeinsamer
Unterrichtskonzepte zum Thema nachhaltige Entwicklung
beitragen, und es sollen neue Partnerschaften und
Kontakte mit der Wirtschaft und anderen unabhängigen
Sektoren sowie mit allen Ländern zum Austausch von
Technologien, Know-how und Kenntnissen hergestellt
werden;
j) die Länder könnten mit Unterstützung
internationaler Organisationen, nichtstaatlicher
Organisationen und anderer Bereiche auf lokaler,
nationaler und regionaler Ebene Leistungszentren für die
interdisziplinäre Forschung und Bildung im Bereich der
Umwelt- und Entwicklungswissenschaften, des Umwelt- und
Entwicklungsrechts und des auf spezielle Probleme
ausgerichteten Umweltmanagements schaffen. Solche Zentren
könnten Universitäten oder im jeweiligen Land oder der
jeweiligen Region vorhandene Netzwerke sein, die eine
gemeinsame Forschung und die gemeinsame Nutzung und
Transfer von Informationen unterstützen. Auf globaler
Ebene sollen diese Aufgaben von hierfür geeigneten
Institutionen wahrgenommen werden;
k) die Länder sollen innformale Bildungsmaßnahmen
auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene durch ihre
Mitarbeit und durch Unterstützung der Bemühungen
innformaler Erzieher und anderer auf Gemeindeebene
tätiger Organisationen erleichtern und fördern. Die
zuständigen Gremien des Systems der Vereinten Nationen
sollen im Zusammenwirken mit nichtstaatlichen
Organisationen den Aufbau eines internationalen Netzwerks
zur Verwirklichung globaler Bildungsziele fördern. Auf
staatlicher und kommunaler Ebene sollen im Rahmen
öffentlicher und akademischer Foren Umwelt- und
Entwicklungsfragen diskutiert und den politischen
Entscheidungsträgern nachhaltige Alternativen
unterbreitet werden;
l) die Bildungsbehörden sollen mit entsprechender
Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen,
einschließlich Frauengruppen und
Eingeborenenorganisationen, Erwachsenenbildungsprogramme
aller Art für die Weiterbildung im Bereich Umwelt und
Entwicklung fördern, die auf den Aktivitäten in den
Grund- und Sekundarschulebene ausbauen und auf lokale
Probleme ausgerichtet sein sollen. Die Bildungsbehörden
und die Gesamtwirtschaft sollen Wirtschafts-, Techniker-
und Landwirtschaftsfachschulen dazu anhalten, diese
Themen in ihre Lehrpläne aufzunehmen. Der
Unternehmenssektor könnte das Thema nachhaltige
Entwicklung in seine Aus- und Fortbildungsprogramme
einbinden. Bildungsprogramme für Akademiker mit
abgeschlossenem Hochschulstudium sollen auch speziell auf
die Weiterbildung von Entscheidungsträgern ausgerichtete
Lehrgänge enthalten;
m) die Regierungen und die Bildungsbehörden sollen
die Ausbildungschancen von Frauen in nicht traditionellen
Bereichen fördern und eine stereotype Ausrichtung der
Lehrpläne nach der Geschlechtszugehörigkeit abschaffen.
Dies könnte durch eine Verbesserung der
Anmeldemöglichkeiten, einschließlich der Einbeziehung
von Frauen in Fortbildungsprogramme als Studierende und
als Lehrende, eine Reform der Aufnahmepraxis und der
Stellenplanung bei Lehrkräften sowie gegebenenfalls
durch die Schaffung von Anreizen zur Einrichtung von
Kindergärten und Tagesstätten geschehen. Der
Bildung/Erziehung junger Mädchen und der Durchführung
von Programmen zur Förderung der Alphabetisierung von
Frauen ist dabei Vorrang einzuräumen;
n) die Regierungen sollen - soweit erforderlich,
anhand entsprechender Gesetze - das Recht der
eingeborenen Bevölkerungsgruppen bestätigen, ihre
Erfahrungen und ihr Wissen über eine nachhaltige
Entwicklung zu nutzen, um im Bereich der Bildung und
Ausbildung eine Rolle zu spielen;
o) die Vereinten Nationen könnten im Rahmen ihrer
dafür zuständigen Einrichtungen die kontinuierliche
Überwachung (Monitoring) und Evaluierung der von der
Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und
Entwicklung (UNCED) gefassten Beschlüsse im Bereich
Bildung und Bewusstseinsbildung übernehmen. Zusammen mit
den Regierungen und gegebenenfalls auch nichtstaatlichen
Organisationen sollen sie Beschlüsse in vielfältiger
Form vorlegen und verbreiten und die kontinuierliche
Umsetzung der Konferenzbeschlüsse im Bildungsbereich und
die Überprüfung ihrer Auswirkungen gewährleisten,
insbesondere im Rahmen entsprechender Veranstaltungen und
Konferenzen.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
36.6 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 8 bis 9 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 3,5 bis 4,5 Milliarden Dollar,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
36.7 Ausgehend von den Gegebenheiten des
jeweiligen Landes könnte die Unterstützung der umwelt- und
entwicklungsbezogenen Aktivitäten im Bereich der schulischen und
beruflichen Bildung und Bewusstseinsbildung gegebenenfalls durch
folgende Maßnahmen verstärkt werden:
-
die Einräumung einer höheren Priorität in
Haushaltsansätzen zum Schutz vor strukturbedingten
Etatkürzungen;
-
die Verlagerung der
Mittelzuweisungen innerhalb bestehender Bildungshaushalte
zugunsten des Primarschulwesens unter
schwerpunktmäßiger Ausrichtung auf den Bereich Umwelt
und Entwicklung;
-
die Förderung von Bedingungen, wonach die Kommunen
einen höheren Kostenanteil übernehmen und die reichen
die ärmeren Kommunen finanziell unterstützen;
-
die Beschaffung zusätzlicher Mittel bei privaten
Gebern speziell für die ärmsten Länder und jene
Länder, in denen die Alphabetisierungsquote unter 40
Prozent liegt;
-
die Förderung der Umwandlung von Schulden in
Mittel für den Bildungssektor;
-
die Aufhebung von Beschränkungen gegenüber
privaten Schulformen und die Verstärkung des
Mittelflusses von und zu nichtstaatlichen Organisationen
einschließlich kleiner Basisgruppen;
-
die Förderung der wirksamen Nutzung vorhandener
Einrichtungen, beispielsweise durch
Schichtunterrichtsmodelle, eine Weiterentwicklung von
offenen Universitäten und sonstigen Möglichkeiten des
Fernunterrichts;
-
die Erleichterung der kostengünstigen oder
kostenlosen Nutzung von Massenmedien für Bildungszwecke;
-
die Förderung von Partnerschaften zwischen
Universitäten in Industrie- und Entwicklungsländern.
B. Förderung der öffentlichen Bewusstseinsbildung
Handlungsgrundlage
36.8 Aufgrund ungenauer beziehungsweise
unzulänglicher Information besteht immer noch ein erheblicher
Mangel an Bewußtsein im Hinblick auf die Wechselbeziehung
zwischen der Gesamtheit der anthropogenen Aktivitäten und der
Umwelt. Insbesondere in Entwicklungsländern fehlt es an
entsprechenden Technologien und entsprechendem Sachverstand.
Daher besteht die Notwendigkeit, die Aufgeschlossenheit der
Bevölkerung gegenüber Umwelt- und Entwicklungsfragen und ihre
Beteiligung an der Lösungsfindung zu steigern und ein
Bewußtsein für die eigene Verantwortung für die Umwelt sowie
eine bessere Motivation und ein stärkeres Engagement für eine
nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Ziele
36.9 Ziel ist die Förderung einer
breit angelegten öffentlichen Bewusstseinsbildung als
wesentlicher Bestandteil einer weltweiten Bildungsinitiative zur
Stärkung von Einstellungen, Wertvorstellungen und
Handlungsweisen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar
sind. Besonders herausgestellt werden muss dabei der Grundsatz,
Weisungsbefugnis, Rechenschaftspflicht und finanzielle Mittel an
die jeweils am besten dafür geeignete Ebene zu übertragen,
wobei einer lokal getragenen Verantwortung und Kontrolle
bewusstseinsbildender Maßnahmen Vorrang einzuräumen ist.
Maßnahmen
36.10 In der Erkenntnis, daß die
einzelnen Länder sowie die regionalen und internationalen
Organisationen eigene Prioritäten und einen eigenen Zeitplan
für die Umsetzung nach Maßgabe der jeweiligen Bedürfnisse,
politischen Vorgaben und Programme festlegen, werden folgende
Ziele vorgeschlagen:
-
die Länder sollen bestehende beratende Gremien zur
Aufklärung der Öffentlichkeit über Umwelt- und
Entwicklungsfragen weiter ausbauen oder neue schaffen und
ihre Aktivitäten unter anderem mit den Vereinten
Nationen, nichtstaatlichen Organisationen und wichtigen
Trägern abstimmen. Sie sollen die Beteiligung der
Öffentlichkeit an Diskussionen über umweltpolitische
Maßnahmen und Bewertungen fördern. Die Regierungen
sollen außerdem die Verknüpfung von staatlichen mit
kommunalen Informationen im Rahmen bestehender Netzwerke
erleichtern und unterstützen;
-
das System der
Vereinten Nationen soll im Rahmen einer Prüfung seiner
Maßnahmen im Bereich der Bildung und der Bewusstseinsbildung seinen Aktionsradius vergrößern, um
eine stärkere Mitwirkung und eine bessere Koordinierung
aller Teile des Systems zu fördern, insbesondere seiner
Informationsstellen sowie seiner regionalen und
länderbezogenen Maßnahmen. Systematische Erhebungen
über den Erfolg von Bewusstseinsbildungsprogrammen
sollen durchgeführt werden, wobei die Bedürfnisse und
die Leistungen bestimmter Gemeindegruppen anerzuerkennen
sind;
-
die Länder und regionale Organisationen sollen
gegebenenfalls dazu angehalten werden, Dienste zur
Aufklärung der Öffentlichkeit über Umwelt- und
Entwicklungsfragen bereitzustellen, um das Bewusstsein
aller Bevölkerungsgruppen, der Privatwirtschaft und
insbesondere auch der Entscheidungsträgern zu schärfen;
-
die Länder sollen Bildungseinrichtungen in allen
Sektoren, insbesondere im tertiären Sektor, dazu
anhalten, verstärkt zur Bewusstseinsbildung beizutragen.
Grundlage des gesamten Unterrichtsmaterials, egal für
welche Zielgruppe es bestimmt ist, soll stets die beste
verfügbare wissenschaftliche Information - auch in den
Natur-, Verhaltens- und Sozialwissenschaften - sein,
wobei ästhetische und ethische Aspekte zu
berücksichtigen sind;
-
die Länder und das System der Vereinten Nationen
sollen eine kooperative Beziehung zu den Medien,
populären Theatergruppen sowie der Unterhaltungs- und
der Werbebranche pflegen, indem sie im Rahmen von
Gesprächen deren Erfahrungen mit der Beeinflussung von
öffentlichen Verhaltens- und Verbrauchsmustern zu
ergründen versuchen und von deren Methoden umfassenden
Gebrauch machen. Diese Zusammenarbeit würde auch der
aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Umweltdiskussion Auftrieb geben. Das Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen (UNICEF) soll den Medien kindgerechtes
Material als pädagogisches Werkzeug zur Verfügung
stellen und eine enge Zusammenarbeit zwischen der
außerschulischen öffentlichen Aufklärung und der
schulischen Lehrplangestaltung auf Primarschulebene
sicherstellen. UNESCO, UNEP und die Universitäten sollen
zur Bereicherung berufsvorbereitender
Unterrichtsprogramme für Journalisten über Umwelt- und
Entwicklungsthemen beitragen;
-
die Länder sollen in Zusammenarbeit mit der
Wissenschaft Möglichkeiten für den Einsatz moderner
Kommunikationstechnologien mit hoher Breitenwirkung
schaffen. Die staatlichen und kommunalen
Bildungsbehörden und die einschlägigen Organisationen
der Vereinten Nationen sollen gegebenenfalls den Einsatz
audiovisueller Mittel insbesondere durch den Einsatz
mobiler Anlagen im ländlichen Raum verstärken, indem
sie Fernseh- und Rundfunkprogramme für
Entwicklungsländer produzieren, die örtliche
Bevölkerung mit einbeziehen, interaktive multimediale
Methoden zum Einsatz bringen und moderne Methoden mit
traditionellen Formen der Kommunikation verknüpfen;
-
die Länder sollen gegebenenfalls
umweltverträgliche Freizeit- und
Fremdenverkehrsaktivitäten ausgehend von der 1989 in Den
Haag verabschiedeten Declaration of Tourism und den
laufenden Programmen der Weltorganisation für Tourismus
(WTO) und des UNEP fördern, wofür in geeigneter Form
Museen, Naturerbe-Gebiete, Zoos, botanische Gärten,
Nationalparke und sonstige Schutzgebiete herangezogen
werden sollen;
-
die Länder sollen nichtstaatliche Organisationen
dazu ermutigen, ihr Engagement für Umwelt- und
Entwicklungsfragen durch gemeinsame Motivationskampagnen
und einen verbesserten Austausch mit anderen
gesellschaftlichen Gruppierungen zu verstärken;
-
die Länder und das System der Vereinten Nationen
sollen die Interaktion mit eingeborenen
Bevölkerungsgruppen verstärken und diese gegebenenfalls
in die Bewirtschaftung, Planung und Entwicklung ihrer
örtlichen Umwelt einbeziehen. Außerdem sollen sie
insbesondere in ländlichen Gebieten die Verbreitung des
traditionellen und des durch soziales Lernen erworbenen
Wissens in einer den örtlichen Sitten und Gebräuchen
entsprechenden Form fördern, gegebenenfalls auch unter
Heranziehung elektronischer Medien;
-
UNICEF, UNESCO, das Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen (UNDP) und nichtstaatliche
Organisationen sollen unterstützende Programme zur
Beteiligung von Jugendlichen und Kindern an Umwelt- und
Entwicklungsfragen schaffen wie etwa Anhörungen von
Kindern und Jugendlichen und die Berücksichtigung der
Beschlüsse des Weltkindergipfels (A/45/625, Anlage);
-
die Länder, die Vereinten Nationen und
nichtstaatliche Organisationen sollen die Mobilisierung
sowohl von Männern als auch von Frauen im Rahmen von
Motivationskampagnen fördern, wobei die Rolle der
Familie im Zusammenhang mit Umweltaktivitäten und der
Beitrag der Frau zur Übermittlung von Wissen und
sozialen Werten und die Entwicklung der menschlichen
Ressourcen besonders hervorzuheben sind;
-
das öffentliche Bewusstsein soll im Hinblick auf
die Auswirkungen von Gewalt in der Gesellschaft
geschärft werden.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
36.11 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 1,2 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 110 Millionen Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
C. Förderung der beruflichen Ausbildung
Handlungsgrundlage
36.12 Die berufliche Ausbildung ist eine
der wichtigsten Voraussetzungen für die Entwicklung der
menschlichen Ressourcen und für die Erleichterung des Übergangs
in eine nachhaltige Welt. Sie soll eine berufsspezifische
Orientierung aufweisen, auf die Beseitigung vorhandener
Wissenslücken und vorhandener Defizite in der fachlichen
Qualifikation ausgerichtet sein, um dem Einzelnen die
Arbeitsplatzsuche zu erleichtern, und sich mit Umwelt- und
Entwicklungsarbeit beschäftigen. Gleichzeitig sollen
Ausbildungsprogramme ein stärkeres Bewusstsein für Umwelt- und
Entwicklungsfragen als wechselseitigen Lernprozess fördern.
Ziele
36.13 Folgende Ziele werden vorgeschlagen:
a) die Einführung oder Erweiterung von
Berufsbildungsprogrammen, die den Umwelt- und
Entwicklungsbedürfnissen gerecht werden, mit einem
gesicherten Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten
unabhängig von Sozialstatus, Alter, Geschlecht,
Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit;
b) die
Schaffung eines flexiblen und anpassungsfähigen, aus
unterschiedlichen Altersgruppen zusammengesetzten
Erwerbspersonenpotentials, welches das nötige Rüstzeug
hat, um den wachsenden Umwelt- und Entwicklungsproblemen
sowie den aus dem Übergang in eine nachhaltige
Gesellschaft resultierenden Veränderungen begegnen zu
können;
c) der Ausbau der nationalen Kapazitäten,
insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Aus- und
Fortbildung, um den Regierungen sowie den Arbeitgebern
und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Umwelt-
und Entwicklungsziele zu verwirklichen, und um die
Transfer und Angleichung neuer umweltverträglicher,
sozialverträglicher und angepasster Technologien sowie
des entsprechenden Know-hows zu erleichtern;
d) die Gewährleistung, daß umweltbezogene und
humanökologische Überlegungen auf allen Ebenen und in
alle funktionale Managementbereiche wie etwa Vermarktung,
Produktion und Finanzen eingebunden werden.
Maßnahmen
36.14 Die Länder sollen mit
Unterstützung des Systems der Vereinten Nationen den
Ausbildungsbedarf ihres Erwerbspersonenpotentials bestimmen und
prüfen, welche Maßnahmen zur Deckung dieses Bedarfs
erforderlich sind. Eine Überprüfung der in diesem Bereich
erzielten Fortschritte könnte 1995 vom System der Vereinten
Nationen vorgenommen werden.
36.15 Die nationalen Berufsverbände
werden dazu ermutigt, ihre Standesordnung und ihre
Verhaltenskodizes weiterzuentwickeln und zu überprüfen, um
deren Umweltbezug und -engagement zu verbessern. In den auf die
Ausbildung und die persönliche Entwicklung bezogenen
Teilbereichen von Programmen, die von Standesorganisationen
unterstützt werden, soll die Einbeziehung von Kenntnissen und
Informationen über die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung
auf allen Stufen des politischen Willensbildungs- und
Entscheidungsprozesses gewährleistet werden.
36.16 Die Länder und die
Bildungseinrichtungen sollen Umwelt- und Entwicklungsfragen in
die vorhandenen Ausbildungspläne einbinden und den Austausch
ihrer Methoden und Bewertungen fördern.
36.17 Die Länder sollen alle
gesellschaftlichen Bereiche wie etwa die Gesamtwirtschaft,
Hochschulen, Beamte und Angestellte, nichtstaatliche
Organisationen und Gemeindeorganisationen dazu anhalten, das
Umweltmanagement als festen Bestandteil in alle einschlägigen
Aus- und Fortbildungsaktivitäten einzubeziehen, wobei die
Betonung auf der Deckung des unmittelbaren Bedarfs an
entsprechend qualifizierten Kräften durch eine kurzfristige
formale und betriebliche Fach- und Managementausbildung liegen
soll. Die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich des
Umweltmanagements sollen ausgebaut werden, wobei spezielle
Programme für die Ausbildung von Ausbildern ausgearbeitet werden
sollen, um Aus- und Fortbildung auf staatlicher und betrieblicher
Ebene zu fördern. Außerdem sollen neue Aus- und
Fortbildungskonzepte für vorhandene umweltverträgliche
Verfahrenstechniken erarbeitet werden, die neue
Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und den größtmöglichen
Gebrauch von auf der Nutzung lokaler Ressourcen basierenden
Methoden machen.
36.18 Die Länder sollen in allen Ländern
Praktikumsprogramme für Absolventen von Fachschulen, höheren
Lehranstalten und Universitäten ausbauen oder einrichten, damit
diese den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden und
für eine nachhaltige Sicherung ihres Lebensunterhalts sorgen
können. Es sollen entsprechende Ausbildungs- und
Umschulungsprogramme eingeführt werden, um Strukturanpassungen
aufzufangen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf die
fachlichen Qualifikationen haben.
36.19 Die Regierungen werden dazu
angehalten, geographisch, kulturell oder sozial isolierte
Bevölkerungsgruppen zu befragen, um deren Ausbildungsbedarf zu
ermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, umfassender zur
Entwicklung nachhaltiger Arbeitsmethoden und Lebensformen
beizutragen.
36.20 Die Regierungen, die
Gesamtwirtschaft, die Gewerkschaften und die Verbraucher sollen
die Wechselbeziehung zwischen guter Umweltpraxis und guter
Wirtschaftspraxis stärker ins Bewußtsein bringen.
36.21 Die Länder sollen einen Dienst vor
Ort ausgebildeter und am Dienstort eingestellter Umwelttechniker
aufbauen, die in der Lage sind, die örtliche Bevölkerung und
die örtlichen Gemeinschaften, insbesondere in benachteiligten
städtischen und ländlichen Gebieten, mit den fehlenden
Dienstleistungen, ausgehend von einem basisorientierten
Umweltschutz (primary environmental care), zu versorgen.
36.22 Die Länder sollen die Möglichkeit,
sich Zugang zu vorhandenen Informationen und Kenntnissen über
Umwelt und Entwicklung zu verschaffen, sie auszuwerten und
wirksam zu nutzen, verbessern. Bereits vorhandene oder bewährte
spezielle Aus- und Fortbildungsprogramme sollen ausgebaut werden,
damit den Informationsbedürfnissen bestimmter Gruppen
entsprochen werden kann. Die Auswirkungen dieser Programme auf
Produktivität, Gesundheit, Sicherheit und Beschäftigung sollen
bewertet werden. Außerdem sollen nationale und regionale, die
Arbeitsmarktsituation im Umweltbereich betreffende
Informationssysteme entwickelt werden, die fortlaufend Daten
über Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten in diesem
Bereich liefern würden. Leitfäden über die
Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Umwelt und Entwicklung mit
Angaben über Aus- und Fortbildungsprogramme, Lehrpläne,
Methoden und Evaluierungsergebnisse auf lokaler, nationaler,
regionaler und internationaler Ebene sollen ausgearbeitet und auf
den neuesten Stand gebracht werden.
36.23 Die Hilfsorganisationen sollen die
Ausbildungskomponente aller Entwicklungsprojekte stärken, wobei
besonderer Nachdruck auf einen multidisziplinären Ansatz gelegt,
das Bewusstsein geschärft und die notwendige Sachkenntnis für
den Übergang in eine nachhaltige Gesellschaft vermittelt werden
sollen. Die Umweltmanagement-Leitlinien des UNDP für die
operativen Aktivitäten des Systems der Vereinten Nationen
können zur Erreichung dieses Ziels beitragen.
36.24 Vorhandene Netzwerke von
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Industrieverbänden
und nichtstaatlichen Organisationen sollen den Austausch von
Erfahrungen über Aus- und Fortbildungsprogramme und über
Programme zur Bewusstseinsschärfung fördern.
36.25 Die Regierungen sollen in
Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen
Strategien für den Umgang mit nationalen, regionalen und lokalen
Umweltbedrohungen und Notfallsituationen entwickeln und umsetzen,
wobei besonderer Wert auf vordringliche Programme für die
praktische Ausbildung und Bewusstseinsbildung zur Verbesserung
der öffentlichen Vorsorge gelegt werden soll.
36.26 Das System der Vereinten Nationen
soll gegebenenfalls seine Aus- und Fortbildungsprogramme
ausbauen, und zwar insbesondere seine umweltbezogenen
Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen.
Instrumente zur Umsetzung
36.27 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 5 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 2 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
Anmerkungen
1) Intergovernmental Conference on Environmental Education:
Schlußbericht (Paris, UNESCO, 1978), Kapitel III.
2) Schlußbericht der World Conference on Education for All:
Meeting Basic Learning Needs, Jomtien, Thailand, 5.-9. März 1990
(New York, Inter-Agency Commission (UNDP, UNESCO, UNICEF, World
Bank) for the World Conference on Education for All, 1990).
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