EINFÜHRUNG
25.1 Annähernd 30 Prozent der
Weltbevölkerung sind Jugendliche. Die Einbeziehung der heutigen
Jugend in umwelt- und entwicklungspolitische
Entscheidungsprozesse und ihre Beteiligung an der Umsetzung von
Programmen ist mitentscheidend für den langfristigen Erfolg der
Agenda 21.
PROGRAMMBEREICHE
A. Förderung der Rolle der Jugend und ihre aktive
Einbeziehung in den Umweltschutz und in die Förderung der
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
Handlungsgrundlage
25.2 Es ist zwingend erforderlich, dass
Jugendliche aus allen Teilen der Welt auf allen für sie
relevanten Ebenen aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligt
werden, weil dies ihr heutiges Leben beeinflusst und Auswirkungen
auf ihre Zukunft hat. Zusätzlich zu ihrem intellektuellen
Beitrag und ihrer Fähigkeit, unterstützende Kräfte zu
mobilisieren, bringen sie einzigartige Ansichten ein, die in
Betracht gezogen werden müssen.
25.3 Aus dem Kreis der internationalen
Staatengemeinschaft sind zahlreiche Maßnahmen und Empfehlungen
vorgeschlagen worden, die sicherstellen sollen, dass der Jugend
eine sichere und gesunde Zukunft einschließlich einer
lebenswerten Umwelt, eines verbesserten Lebensstandards und
Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und Beschäftigung geboten wird.
Diese Probleme müssen in der Entwicklungsplanung berücksichtigt
werden.
Ziele
25.4 Jedes Land soll in Absprache mit
seiner Jugend und deren Organisationen einen Prozess in Gang
bringen, der den Dialog zwischen der Jugend und der Regierung auf
allen Ebenen fördert, und Mechanismen einsetzen, die der Jugend
den Zugriff auf Informationen ermöglichen und ihr Gelegenheit
geben, ihre Ansichten zu Regierungsentscheidungen -
einschließlich der Umsetzung der Agenda 21 - darzulegen.
25.5 Bis zum Jahre 2000 soll jedes Land
durch Erhöhung der jährlichen Teilnahme- und Zugangsquoten
sicherstellen, dass mehr als 50 Prozent der Jugendlichen - in
einem ausgewogenen Verhältnis von Mädchen und Jungen -
geeignete höhere Schulen besuchen oder an gleichwertigen
Erziehungs- oder Ausbildungsprogrammen teilnehmen bzw. Zugang
dazu haben.
25.6 Jedes Land soll Schritte unternehmen,
um das gegenwärtige Niveau der Jugendarbeitslosigkeit zu senken,
insbesondere dort, wo diese im Vergleich zur
Gesamtarbeitslosenquote unverhältnismäßig hoch ist.
25.7 Jedes Land und die Vereinten Nationen
sollen die Förderung und Schaffung von Mechanismen
unterstützen, um Vertreter der Jugend an allen Abläufen
innerhalb der Vereinten Nationen zu beteiligen, damit sie auf
diese Einfluss nehmen können.
25.8 Jedes Land soll gegen
Menschenrechtsverletzungen an jungen Menschen, insbesondere an
jungen Frauen und Mädchen, angehen und allen Jugendlichen den
erforderlichen Rechtsschutz gewähren, die erforderlichen
Fertigkeiten vermitteln, entsprechende Möglichkeiten bieten und
die erforderliche Unterstützung zukommen lassen, damit sie ihre
persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Ambitionen und
Fähigkeiten verwirklichen können.
Maßnahmen
25.9 Entsprechend den von ihnen verwendeten
Strategien sollen die Regierungen Maßnahmen ergreifen,
-
um bis 1993 Verfahrensmechanismen zu schaffen, welche
die Konsultierung und eventuelle Mitwirkung von
Jugendlichen beiderlei Geschlechts an
Entscheidungsprozessen in Sachen Umwelt ermöglichen,
indem Jugendliche auf lokaler, nationaler und regionaler
Ebene einbezogen werden;
-
um den Dialog mit
Jugendorganisationen im Zusammenhang mit der Abfassung
und Bewertung von Umweltplänen und -programmen oder
Entwicklungsfragen zu fördern;
-
um die Einbindung von Empfehlungen internationaler,
regionaler und lokaler Jugendkonferenzen und anderer
Foren, die den Jugendlichen Perspektiven für die soziale
und wirtschaftliche Entwicklung und für die
Bewirtschaftung der Ressourcen bieten, in die
einschlägige Politik zu erwägen;
-
um allen Jugendlichen Zugang zu sämtlichen
Bildungsmöglichkeiten zu gewähren und, wo dies
angemessen erscheint, alternative Lernstrukturen
bereitzustellen. Dabei ist sicherzustellen, dass das
Bildungsangebot den wirtschaftlichen und sozialen
Bedürfnissen der Jugendlichen entspricht und in allen
Lehrplänen Konzepte zur Schärfung des Umweltbewusstseins und für eine nachhaltige Entwicklung
enthalten sind. Weiter soll die Berufsausbildung
ausgeweitet werden, wobei innovative Methoden zur
Erweiterung der praktischen Fertigkeiten wie etwa
Umwelterkundungen ("environmental scouting")
eingesetzt werden sollen;
-
um in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Ministerien und Organisationen einschließlich
Jugendvertretern Strategien zur Schaffung alternativer
Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln und
umzusetzen und die erforderlichen
Ausbildungsmöglichkeiten für junge Männer und Frauen
bereitzustellen;
-
um Projektgruppen einzurichten, denen Jugendliche
und nichtstaatliche Jugendorganisationen angehören und
die speziell auf die jugendliche Bevölkerung
zugeschnittene Bildungsprogramme und Programme zur Bewusstseinsschärfung
zu wichtigen die Jugend
betreffenden Themen entwickeln sollen. Diese
Projektgruppen sollen sich formaler und nonformaler
Bildungsmöglichkeiten bedienen, um eine möglichst
große Resonanz zu erzielen. Nationale und lokale Medien,
nichtstaatliche Organisationen, Unternehmen und andere
Organisationen sollen diese Projektgruppen unterstützen;
-
um Unterstützung für Programme, Projekte,
Netzwerke, staatliche Organisationen und nichtstaatliche
Jugendorganisationen zu gewähren, damit diese die
Programme im Hinblick auf ihre Projektanforderungen
überprüfen können. Dann soll die Jugend zugleich zur
Beteiligung an der Projektvorauswahl, Projektgestaltung,
Projektdurchführung und an der Nachbetreuung ermutigt
werden;
-
um gemäß den 1968, 1977, 1985 und 1989
verabschiedeten einschlägigen Resolutionen der
Generalversammlung in ihre Delegationen bei
internationalen Konferenzen auch Jugendvertreter
einzubeziehen.
25.10 Die Vereinten Nationen und
internationale Organisationen, die Jugendprogramme veranstalten,
sollen Schritte einleiten,
-
um ihre Jugendprogramme zu überprüfen und
Überlegungen anzustellen, wie die Koordinierung zwischen
ihnen verbessert werden kann;
-
um die Transfer
einschlägiger Informationen an Regierungen,
Jugendorganisationen und andere nichtstaatliche
Organisationen über die gegenwärtig von Jugendlichen
vertretenen Standpunkte und ihre Aktivitäten zu
verbessern und die Umsetzung der Agenda 21 zu überwachen
und zu bewerten;
-
um den Treuhandfonds der Vereinten Nationen für
das Internationale Jahr der Jugend zu unterstützen und
mit Jugendvertretern bei der Verwaltung dieses Fonds
zusammenzuarbeiten, wobei der Schwerpunkt auf den
Bedürfnissen der Jugendlichen aus Entwicklungsländern
liegen soll.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung
25.11 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Aktivitäten werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 1,5 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
B. Kinder und nachhaltige Entwicklung
Handlungsgrundlage
25.12 Die Kinder erben nicht nur die
Verantwortung für die Erde, sondern sie stellen in vielen
Entwicklungsländern auch fast die Hälfte der Bevölkerung.
Außerdem sind Kinder sowohl in den Entwicklungsländern als auch
in den Industrieländern überaus anfällig für die Auswirkungen
der Umweltverschlechterung. Darüber hinaus sind sie auch sehr bewusste Verfechter des Umweltgedankens. Die besonderen
Interessen der Kinder müssen bei dem partizipnativen Entscheidungsfindungsverfahren zu Umwelt- und Entwicklungsfragen
voll berücksichtigt werden, damit die künftige Nachhaltigkeit
aller zur Verbesserung der Umweltsituation ergriffenen Maßnahmen
sichergestellt ist.
Ziele
25.13 Im Einklang mit der von ihnen
verfolgten Politik sollen die Regierungen der einzelnen Länder
Maßnahmen ergreifen,
-
um das Überleben, den Schutz und die Entwicklung der
Kinder gemäß den vom Weltkindergipfel (A/45/625,
Anlage) 1990 gebilligten Zielen sicherzustellen;
-
um
sicherzustellen, dass die Interessen der Kinder im Rahmen
des partizipnativen Prozesses für eine nachhaltige
Entwicklung und Verbesserung der Umweltbedingungen voll
und ganz berücksichtigt werden.
Maßnahmen
25.14 Die Regierungen sollen konkrete
Schritte unternehmen,
-
um Programme für Kinder durchzuführen, deren Zweck
die Verwirklichung der kinderspezifischen Ziele der
neunziger Jahre im Bereich Umwelt und Entwicklung ist,
insbesondere was Gesundheit, Ernährung, Erziehung,
Alphabetisierung und Armutsbekämpfung betrifft;
-
um
das Übereinkommen über die Rechte der Kinder
(Resolution 44/25 der Generalversammlung vom 20. November
1989, Anhang) zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu
ratifizieren und es anschließend in die Praxis
umzusetzen, indem sie sich der grundlegenden Bedürfnisse
der Jugendlichen und Kinder annehmen;
-
um auf die grundlegenden Bedürfnisse der
Gemeinschaften ausgerichtete primäre
Umweltschutzaktivitäten zu fördern, um die Umwelt für
Kinder auf häuslicher und kommunaler Ebene verbessern zu
helfen und um insbesondere in den Entwicklungsländern
die Partizipation und die Stärkung der Rolle der
einheimischen Bevölkerung einschließlich der Frauen,
der Jugendlichen, der Kinder und der eingeborenen
Bevölkerungsgruppen mit Blick auf das Ziel einer
integrierten Bewirtschaftung der Ressourcen durch die
Gemeinschaft zu unterstützen;
-
um die Bildungschancen von Kindern und
Jugendlichen, einschließlich der Erziehung zur
Verantwortung für Umwelt und Entwicklung, unter
besonderer Beachtung der Erziehung von Mädchen zu
vergrößern;
-
um Gemeinschaften über Schulen und lokale
Gesundheitszentren zu mobilisieren, damit Kinder und ihre
Eltern wirksame Kristallisationspunkte zur
Sensibilisierung dieser Gemeinschaften für Umweltfragen
werden;
-
um Verfahrensmechanismen zur Einbeziehung der
Bedürfnisse von Kindern in alle relevanten umwelt- und
entwicklungspolitischen Konzepte und Strategien auf
lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu schaffen;
darin eingeschlossen sind auch solche, die sich auf die
Verteilung der natürlichen Ressourcen und den Anspruch
auf diese Ressourcen, den Bedarf an Wohnraum und
Freizeiteinrichtungen und auf die Bekämpfung der
Umweltverschmutzung und der Umweltgifte im ländlichen
und städtischen Raum beziehen.
25.15 Internationale und regionale
Organisationen sollen auf den angesprochenen Gebieten
zusammenarbeiten und sie koordinieren. Das Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen (UNICEF) soll die Zusammenarbeit mit anderen
Organisationen der Vereinten Nationen, den Regierungen und
nichtstaatlichen Organisationen bei der Entwicklung von
kinderspezifischen Programmen und von Programmen zur
Mobilisierung von Kindern für die obengenannten Aktivitäten
fortführen.
Instrumente zur Umsetzung
-
Finanzierung und Kostenabschätzung
25.16 Der Finanzbedarf für die meisten
dieser Maßnahmen ist in den Kostenanschlägen anderer Programme
berücksichtigt worden.
-
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten
25.17 Diese Maßnahmen sollen den
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten und
Ausbildungsmaßnahmen erleichtern, die bereits in anderen
Kapiteln der Agenda 21 enthalten sind.
|