EINFÜHRUNG
18.1 Die Süßwasserressourcen sind ein
essentieller Bestandteil der Hydrosphäre und ein unverzichtbarer Teil aller
Ökosysteme der Erde. Der Wasserhaushalt wird durch den Wasserkreislauf
geprägt, worin auch Hochwasser und Trockenzeiten eingeschlossen sind, die
in manchen Regionen extremer und in ihren Auswirkungen dramatischer geworden
sind. Die weltweiten Klimaänderungen und die Luftverschmutzung könnten
sich auch auf die Süßwasserressourcen und ihre Verfügbarkeit auswirken
und in Form eines Anstiegs des Meeresspiegels auch flache Küstenzonen und
kleine Inselökosysteme bedrohen.
18.2 Wasser wird in allen Lebensbereichen
benötigt. Oberstes Ziel ist die gesicherte Bereitstellung von Wasser in
angemessener Menge und guter Qualität für die gesamte Weltbevölkerung bei
gleichzeitiger Aufrechterhaltung der hydrologischen, biologischen und
chemischen Funktionen der Ökosysteme, Anpassung der Aktivitäten des
Menschen an die Belastungsgrenzen der Natur und Bekämpfung der Vektoren
wasserinduzierter Krankheiten. Nur durch innovative Technologien sowie eine
Verbesserung einheimischer Verfahrenstechniken wird es möglich sein, vollen
Nutzen aus den begrenzt vorhandenen Wasserressourcen zu ziehen und diese
Ressourcen vor einer Verschmutzung zu bewahren.
18.3 Die weitverbreitete Knappheit, die
allmähliche Zerstörung und die zunehmende Verschmutzung der
Wasserressourcen in vielen Regionen der Erde im Verbund mit der
kontinuierlichen Zunahme unverträglicher Tätigkeiten machen eine
integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen erforderlich.
Bei einer solchen integrierten Vorgehensweise müssen alle Arten von
untereinander in Verbindung stehenden Gewässern einschließlich
Oberflächengewässern und Grundwasservorkommen einbezogen und Mengen- und
Güteaspekte gebührend berücksichtigt werden. Der sektorübergreifende
Charakter der Wasserwirtschaft im Gesamtzusammenhang der sozioökonomischen
Entwicklung muß ebenso anerkannt werden wie die unterschiedlichen
Interessen dienende Nutzung der Gewässer, etwa für die Wasserversorgung
und die Abwasserbeseitigung, die Landwirtschaft, die Industrie und die
Entwicklung der Städte, die Erzeugung von Wasserkraft, die Binnenfischerei
und das Verkehrswesen, Freizeit- und Erholungszwecke, die Bewirtschaftung
von Niederungen und Flachlandgebieten und für andere Aktivitäten.
Rationelle Wassernutzungsprojekte für die Erschließung von Oberflächen-
und Grundwasservorkommen und anderen potentiell verfügbaren Wasservorkommen
müssen durch begleitende Gewässerschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur
Minimierung von Wasserverlusten ergänzt werden. Vorrang gebührt dabei
allerdings der Hochwasservorbeugung und dem Hochwasserschutz sowie
gegebenenfalls der Reduzierung der Sedimentablagerungen.
18.4 Grenzüberschreitende Wasserressourcen
und ihre Nutzung sind von zentraler Bedeutung für die Anliegerstaaten. In
diesem Zusammenhang kann eine Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten auf der
Grundlage geltender Übereinkünfte und/oder anderer diesbezüglicher
Vereinbarungen wünschenswert sein, wobei den Interessen aller betroffenen
Anliegerstaaten Rechnung zu tragen ist.
18.5 Für den Bereich der
Süßwasserressourcen werden folgende Programmbereiche vorgeschlagen:
-
Integrierte Planung und Bewirtschaftung der
Wasserressourcen;
-
Abschätzung des Wasserangebots;
-
Schutz der Wasserressourcen, der Gewässergüte und
der aquatischen Wassergüte;
-
Trinkwasserversorgung und Sanitärmaßnahmen;
-
Wasser und nachhaltige städtische Entwicklung;
-
Wassernutzung für die nachhaltige
Nahrungsmittelerzeugung und ländliche Entwicklung;
-
Auswirkungen von Klimaänderungen auf die
Wasserressourcen.
PROGRAMMBEREICHE
A. Integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen
Handlungsgrundlage
18.6 Üblicherweise wird nicht genügend
gewürdigt, in welchem Umfang die Wasserwirtschaft zur wirtschaftlichen
Produktivität und zur sozialen Wohlfahrt beiträgt, obwohl das gesamte
soziale und wirtschaftliche Leben in erheblichem Maße von der Menge und der
Güte des Wasserangebots abhängig ist. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte
und wirtschaftlichem Wachstum erreichen viele Länder rasch einen Punkt, an
dem das verfügbare Wasser knapp wird oder an dem sie an die Grenzen der
wirtschaftlichen Entwicklung stoßen. Der Wasserbedarf nimmt rasch zu, wobei
70 bis 80 Prozent auf die landwirtschaftliche Bewässerung, weniger als 20
Prozent auf die Industrie und nur sechs Prozent auf den häuslichen
Wasserverbrauch entfallen. Die ganzheitliche Bewirtschaftung des Wassers als
begrenzte und verletzliche Ressource und die Integration sektoraler
Wasserwirtschaftspläne und -programme im Rahmen der staatlichen
Wirtschafts- und Sozialpolitik sind von zentraler Bedeutung für das weitere
Vorgehen in den neunziger Jahren und darüber hinaus. Die Aufteilung der
Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaftsplanung auf verschiedene
sektorale Behörden erweist sich allerdings als größeres Hindernis für
die Förderung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen als
ursprünglich angenommen. Daher werden wirksame Vollzugs- und
Koordinierungsmechanismen benötigt.
Ziele
18.7 Gesamtziel ist die Deckung des
Wasserbedarfs aller Länder zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung.
18.8 Bei der integrierten
Bewirtschaftung der Wasserressourcen wird von der Annahme ausgegangen,
dass Wasser ein integraler Bestandteil des Ökosystems, eine
natürliche Ressource und ein soziales und wirtschaftliches Gut ist,
wobei Menge und Güte die Art der Nutzung bestimmen. Aus diesem Grund
müssen die Wasserressourcen geschützt werden, wobei auf die
Funktionsfähigkeit der aquatischen Ökosysteme und die dauerhafte
Verfügbarkeit der Ressource zu achten ist, damit der Bedarf an Wasser
für den menschlichen Gebrauch gedeckt und entsprechend angepasst
werden kann. Vorrang bei der Erschließung und Nutzung der
Wasserressourcen gebührt der Deckung der Grundbedürfnisse und dem
Schutz der Ökosysteme. Darüber hinaus soll der Wassernutzer jedoch
in angemessenem Umfang für das von ihm verbrauchte Wasser aufkommen.
18.9 Die integrierte Bewirtschaftung der
Wasserressourcen einschließlich der Einbindung boden- und
wasserspezifischer Aspekte soll auf der Ebene von Gewässereinzugsgebieten
oder von Teilen von Gewässereinzugsgebieten erfolgen. Dabei sollen die
folgenden vier grundlegenden Ziele verfolgt werden:
-
die Förderung eines dynamischen, interaktiven,
iterativen und sektorübergreifenden Ansatzes für die
Bewirtschaftung der Wasserressourcen einschließlich der
Bestimmung und des Schutzes potentiell verfügbarer
Wasservorkommen, der technologische, sozioökonomische,
ökologische und gesundheitliche Aspekte integriert;
-
die Planung der nachhaltigen und rationellen Nutzung,
des Schutzes, der Erhaltung und der Bewirtschaftung der
Wasserressourcen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der
Allgemeinheit und der Prioritäten im Rahmen der nationalen
Wirtschafts- und Entwicklungspolitik;
-
die Planung, Durchführung und Evaluierung
wirtschaftlich effizienter und sozial angemessener Vorhaben und
Programme innerhalb klar umrissener Strategien, ausgehend von
einem Ansatz, der die volle Beteiligung der Bevölkerung
einschließlich Frauen, Jugendlicher, eingeborener
Bevölkerungsgruppen und örtlicher Gemeinschaften an der
Festlegung der Wasserhaushaltspolitik und an der
Entscheidungsfindung vorsieht;
-
die Bestimmung und die Verstärkung oder bei Bedarf -
vor allem in den Entwicklungsländern - die Entwicklung der
entsprechenden institutionellen, rechtlichen und finanziellen
Strukturen, um sicherzustellen, dass die Wasserhaushaltspolitik
und ihre Umsetzung als Katalysator für einen nachhaltigen
sozialen Fortschritt und ein nachhaltiges wirtschaftliches
Wachstum dienen;
18.10 Im Falle grenzüberschreitender
Wasserressourcen besteht die Notwendigkeit, daß die Anliegerstaaten
wasserwirtschaftliche Strategien beschließen, wasserwirtschaftliche
Aktionsprogramme ausarbeiten und gegebenenfalls die Harmonisierung dieser
Strategien und Aktionsprogramme in Betracht ziehen.
18.11 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten
Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten
entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden
Mitteln folgende Ziele festlegen:
-
bis zum Jahr 2000:
-
die Planung und Einleitung durchkalkulierter und
gezielt geplanter nationaler Aktionsprogramme und die Schaffung
geeigneter institutioneller Strukturen und Rechtsinstrumente;
-
die Ausarbeitung rationeller
Wassernutzungsprogramme, um für die Wasserressourcen
nachhaltige Verbrauchsmuster einzuführen;
-
bis zum Jahr 2025:
-
die Verwirklichung der subsektoralen Ziele aller
die Wasserressourcen betreffenden Programmbereiche.
Es gilt als vereinbart, dass die Erfüllung der in Ziffer i und
ii umrissenen Ziele von neuen und zusätzlichen finanziellen Mitteln
abhängt, die den Entwicklungsländern nach Maßgabe der einschlägigen
Bestimmungen der Resolution 44/228 der Generalversammlung zur Verfügung
gestellt werden.
Maßnahmen
18.12 Im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten
Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten
entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden
Mitteln folgende Maßnahmen zur Verbesserung der integrierten
Bewirtschaftung der Wasserressourcen ergreifen:
-
die Aufstellung durchkalkulierter und gezielt
geplanter nationaler Aktionspläne und Investitionsprogramme;
-
die Einbindung von Maßnahmen zum Schutz und zur
Erhaltung potentiell verfügbarer Wasservorkommen, einschließlich
der Inventarisierung von Wasserressourcen, in die
Bodennutzungsplanung, in die Nutzung der forstlichen Ressourcen,
in den Schutz von Berghängen und Gewässerrandstreifen und in
sonstige hierfür relevante Entwicklungs- und
Erhaltungsmaßnahmen;
-
die Entwicklung von interaktiven Datendanken, von
Vorhersagemodellen, von Modellen für die gesamtwirtschaftliche
Planung und von Methoden für die Wasserbewirtschaftung und
Wasserwirtschaftsplanung einschließlich Verfahren für
Umweltverträglichkeitsprüfungen;
-
die Optimierung der Zuweisung der Wasserressourcen
unter Berücksichtigung physikalischer und sozioökonomischer
Einschränkungen;
-
die Umsetzung von Zuweisungsentscheidungen durch
Nachfragesteuerung, Preissetzungsmechanismen und
ordnungsrechtliche Maßnahmen;
-
Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und
Trockenzeiten einschließlich Risikoanalyse und Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung;
-
die Förderung von Programmen zur rationellen
Wassernutzung durch Schärfung des öffentlichen Bewusstseins,
durch Aufklärungsprogramme, durch Erhebung von Wassergebühren
und durch sonstige wirtschaftspolitische Instrumente;
-
die Erschließung von Wasserressourcen, insbesondere
in ariden und semiariden Gebieten;
-
die Förderung der internationalen wissenschaftlichen
Zusammenarbeit zur Erforschung der Süßwasserressourcen;
-
die Erschließung neuer und alternativer
Wasservorkommen beispielsweise durch Meerwasserentsalzung, durch
künstliche Grundanwasseranreicherung, durch Nutzung von Wasser
minderer Qualität, durch Wiederverwendung von Brauchwasser und
durch Kreislaufführung von Wasser;
-
die Integration von Wassermengen- und
Wassergütewirtschaft (einschließlich Oberflächen- und
Grundwasservorkommen);
-
die Förderung des Gewässerschutzes durch für alle
Nutzer geltende Programme zur rationelleren Wassernutzung und zur
Minimierung von Wasserverlusten, darunter auch die Entwicklung
wassersparender technischer Einrichtungen;
-
m) die Unterstützung von Nutzergruppen zur
Optimierung der Wasserbewirtschaftung auf lokaler Ebene;
-
die Entwicklung von Verfahren zur Beteiligung der
Öffentlichkeit und ihre Umsetzung in der Entscheidungsfindung,
insbesondere in bezug auf die Stärkung der Rolle der Frau im
Rahmen der Wasserwirtschaftsplanung und Wasserbewirtschaftung;
-
die Entwicklung und gegebenenfalls Verstärkung der
Zusammenarbeit, eventuell einschließlich entsprechender
Mechanismen, auf allen betroffenen Ebenen, und zwar
-
i) auf der niedrigsten dafür geeigneten Ebene:
nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften die
generelle Verlagerung der Zuständigkeit für die
Wasserbewirtschaftung auf diese Ebene einschließlich der
dezentralen Erbringung staatlicher Dienstleistungen durch
Kommunalbehörden, private Unternehmen und Gemeinschaften;
-
ii) auf nationaler Ebene: eine integrierte
Wasserwirtschaftsplanung und -bewirtschaftung im Rahmen des
nationalen Planungsprozesses und gegebenenfalls die Festlegung
einer unabhängigen Regelung und Überwachung der
Wasserressourcen auf der Grundlage innerstaatlicher
Rechtsvorschriften und wirtschaftlicher Maßnahmen;
-
iii) auf regionaler Ebene: gegebenenfalls die
Erwägung einer Harmonisierung nationaler Strategien und
Aktionsprogramme;
-
iv) auf globaler Ebene: genauere Abgrenzung der
Zuständigkeiten, Arbeitsteilung und Koordinierung
internationaler Organisationen und Programme einschließlich der
Erleichterung von Gesprächen und des Austauschs von Erfahrungen
in Bereichen, die mit der Wasserbewirtschaftung zusammenhängen;
-
p) die Weiterleitung von Informationen
einschließlich betrieblicher Leitlinien und die Förderung der
Aufklärung von Wassernutzern einschließlich der Erwägung der
Veranstaltung eines Weltwassertags auf Seiten der Vereinten
Nationen.
Instrumente zur Umsetzung
a) Finanzierung und Kostenabschätzung
18.13 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden
Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf
etwa 115 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form
konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es
handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen
noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre -
hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
18.14 Die Schaffung von interaktiven
Datenbanken, Vorhersageverfahren und Modellen für die gesamtwirtschaftliche
Planung, die sich für die rationelle und nachhaltige Bewirtschaftung der
Wasserressourcen eignen, setzt die Verwendung neuer Techniken wie etwa
geographischer Informationssysteme und Expertensysteme zur Erfassung,
Anpassung, Auswertung und Darstellung sektorübergreifender Informationen
und zur Optimierung des Entscheidungsprozesses voraus. Darüber hinaus
erfordert die Erschließung neuer und alternativer Wasservorkommen und die
Entwicklung kostengünstiger Wassertechnologien eine innovative
anwendungsorientierte Forschung. Dies schließt die Transfer, Anpassung und
Verbreitung neuer Techniken und Technologien unter den Entwicklungsländer
sowie die Schaffung eigener Kapazitäten in diesen Ländern ein, damit sie
in der Lage sind, mit der zusätzlichen Dimension der Integration der
technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte der
Wasserbewirtschaftung umgehen und die Folgen für die Menschen voraussagen
zu können.
18.15 Ausgehend von der Anerkennung des
Wassers als soziales und wirtschaftliches Gut müssen die verschiedenen
vorhandenen Alternativen der Erhebung von Gebühren beim Nutzer (darunter
auch häuslicher, städtischer, industrieller und landwirtschaftlicher
Nutzergruppen) genauer untersucht und in der Praxis getestet werden.
Außerdem müssen wirtschaftspolitische Instrumente entwickelt werden, die
den Opportunitätskosten und den umweltbezogenen externen Effekten Rechnung
tragen. Feldstudien zur Untersuchung der Frage der Zahlungsbereitschaft
müssen unter ländlichen und städtischen Rahmenbedingungen durchgeführt
werden.
18.16 Die Planung und Bewirtschaftung der
Wasserressourcen soll in integrierter Weise erfolgen, wobei sowohl
langfristige Planungsbedürfnisse als auch Planungen mit einem kürzeren
Zeithorizont zu berücksichtigen sind; dies bedeutet, daß dabei auch auf
dem Prinzip der Nachhaltigkeit basierende ökologische, wirtschaftliche und
soziale Gesichtspunkte einbezogen und die Bedürfnisse aller Nutzer sowie
die mit der Verhütung und Minderung wasserbezogener Gefahren
zusammenhängenden Bedürfnisse berücksichtigt werden sollen und dies als
wesentlicher Bestandteil der sozioökonomischen Entwicklungsplanung
betrachtet werden soll. Voraussetzung für die nachhaltige Bewirtschaftung
des Wassers als knappe, verletzliche Ressource ist die Verpflichtung, bei
allen Planungs- und Erschließungsmaßnahmen die vollen Kosten zu
berücksichtigen. In Planungsüberlegungen sollen Nutzen, Investitionen,
Umweltschutz- und Betriebskosten sowie die Opportunitätskosten, in denen
sich die vorteilhafteste alternative Wassernutzung widerspiegelt, ihren
Niederschlag finden. Bei der konkreten Erhebung von Gebühren brauchen die
Konsequenzen derartiger Überlegungen nicht unbedingt allen Nutzern
angelastet werden. Tarifirrungssysteme sollen allerdings die tatsächlichen
Kosten des Wassers in seiner Eigenschaft als wirtschaftliches Gut und die
Zahlungsfähigkeit der Gemeinden möglichst weitgehend berücksichtigen.
18.17 Die Rolle des Wassers als soziales,
wirtschaftliches und lebenserhaltendes Gut soll sich in
Nachfragesteuerungsmechanismen niederschlagen und in Form von
Gewässerschutz und Wasserwiederverwendung, Ressourcenbewertung und
Finanzierungsinstrumenten umgesetzt werden.
18.18 Bei der Neufestlegung von Prioritäten
für private und öffentliche Investitionsstrategien sollen a) eine
möglichst weitgehende Nutzung bereits vorhandener Projekte mit Hilfe von
Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Schaffung besserer
Betriebsbedingungen, b) neue oder alternative saubere Technologien und c)
eine ökologisch und sozial verträgliche Wasserkraft in Betracht gezogen
werden.
c) Förderung der menschlichen Ressourcen
18.19 Die Verlagerung der Zuständigkeit für
die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf die niedrigste dafür geeignete
Ebene setzt voraus, dass auf allen Ebenen entsprechendes Fachpersonal aus-
und fortgebildet wird, und dass sichergestellt wird, dass Frauen
gleichberechtigt an den Aus- und Fortbildungsprogrammen teilnehmen.
Besonderer Nachdruck ist dabei auf die Einführung von Verfahren zur
stärkeren Beteiligung der Bevölkerung zu legen, wozu auch die Stärkung
der Rolle der Frau, der Jugend, eingeborener Bevölkerungsgruppen und
örtlicher Gemeinschaften gehört. Fachliche Kompetenz in den verschiedenen
wasserwirtschaftlichen Bereichen muss sowohl bei Kommunalverwaltungen und
Wasserbehörden als auch im privaten Sektor, bei auf lokaler oder nationaler
Ebene tätigen nichtstaatlichen Organisationen, Genossenschaften,
Unternehmen und sonstigen Wassernutzergruppen entwickelt werden. Außerdem muss
die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Wassers und seine
ordnungsgemäße Bewirtschaftung aufgeklärt werden.
18.20 Um diese Grundsätze in die Praxis
umsetzen zu können, benötigen Gemeinschaften genügend Kapazitäten.
Diejenigen, die den Rahmen für die Wasserwirtschaftsplanung und die
Wasserbewirtschaftung auf irgendeiner Ebene, ob international, national oder
lokal, etablieren, müssen sicherstellen, dass die Mittel zum Aufbau dieser
Kapazitäten vorhanden sind. Diese Mittel sind von Fall zu Fall
unterschiedlich. Gewöhnlich gehören dazu
-
bewusstseinsfördernde Programme einschließlich der
Mobilisierung von Engagement und Unterstützung auf allen Ebenen
und der Einleitung von Schritten auf globaler und lokaler Ebene
zur Förderung derartiger Programme;
-
die Fortbildung von Fachleuten für Wasserwirtschaft
auf allen Ebenen, damit sie genügend Einblick in alle für die
eigene Entscheidungsfindung benötigten Teilbereiche haben;
-
der Ausbau von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in
den Entwicklungsländern;
-
eine sachgemäße Ausbildung der benötigten
Fachkräfte einschließlich Beratern;
-
die Verbesserung der beruflichen
Aufstiegsmöglichkeiten;
-
der Austausch entsprechender Kenntnisse und
Technologien sowohl zur datenmäßigen Erfassung als auch zur
Einführung geplanter Entwicklungen, darunter auch emissionsarmer
Technologien und der notwendigen Kenntnisse zur Erzielung
optimaler Ergebnisse mit dem vorhandenen Investitionssystem.
d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
18.21 Die institutionellen Kapazitäten für
die Durchführung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen
sollen überprüft und ausgebaut werden, sofern ein eindeutiger Bedarf
vorliegt. In vielen Fällen sind die vorhandenen Verwaltungsstrukturen
durchaus in der Lage, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf lokaler
Ebene zu übernehmen, jedoch kann sich auch die Notwendigkeit ergeben, neue
Institutionen - beispielsweise auf der Grundlage von Flusseinzugsgebieten -
Entwicklungsbehörden auf Bezirksebene und örtlichen Gemeindeausschüssen
einzurichten. Obwohl die Wasserbewirtschaftung auf verschiedenen Ebenen des
soziokulturellen Systems erfolgt, erfordert eine nachfragegesteuerte
Bewirtschaftung die Errichtung von mit Wasserwirtschaftsfragen befassten
Institutionen auf den entsprechenden Ebenen, wobei die Notwendigkeit einer
Integration mit der Bodennutzungsplanung zu berücksichtigen ist.
18.22 Zu den Aufgaben der Regierung bei der
Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Bewirtschaftung der
Wasserressourcen auf der niedrigsten dafür geeigneten Ebene gehören die
Mobilisierung finanzieller und menschlicher Ressourcen, der Erlaß von
Rechtsvorschriften, die Festlegung von Normen und andere ordnungsrechtliche
Funktionen, die Überwachung und Evaluierung der Nutzung der Wasser- und
Bodenressourcen und die Schaffung von Möglichkeiten für die Beteiligung
der Bevölkerung. Internationale Organisationen und Geber spielen eine
wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Unterstützung an die
Entwicklungsländer, um ihnen bei der Schaffung der notwendigen
Rahmenbedingungen für die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen
zu helfen. Darin soll gegebenenfalls auch eine Unterstützung der kommunalen
Ebene in den Entwicklungsländern eingeschlossen sein, wozu auch auf
kommunaler Ebene ansässige Einrichtungen, nichtstaatliche Organisationen
und Frauengruppen gehören.
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