B. Bekämpfung der zunehmenden Bodenzerstörung unter anderem
durch verstärkte Bodenerhaltungs-, Aufforstungs- und
Wiederaufforstungsmaßnahmen
Handlungsgrundlage
12.15 Etwa 3,6 Milliarden Hektar, d.h.
etwa 70 Prozent der Gesamtfläche der weltweit vorhandenen
Trockenzonen beziehungsweise fast ein Viertel der gesamten
Landfläche der Erde sind von der Desertifikation bedroht. Im
Kampf gegen das Vordringen der Wüsten auf die für die
Weidewirtschaft und für den Regenfeldbau genutzten Flächen und
auf Bewässerungsgebiete sollen in noch nicht oder nur in
geringem Maße betroffenen Gebieten Vorbeugemaßnahmen ergriffen
werden, während auf mäßig geschädigten Flächen durch
entsprechende Abhilfemaßnahmen die Ertragsfähigkeit der Böden
erhalten werden soll. Sanierungsmaßnahmen sind angezeigt, wenn
stark bis sehr stark geschädigte Trockenzonen wiederhergestellt
werden sollen.
12.16 Durch eine zunehmend dichtere
Vegetationsdecke würde die Wasserbilanz in den Trockengebieten
verbessert und stabilisiert und die Qualität und Ertragskraft
des Bodens bewahrt. Der vorbeugende Schutz noch nicht
geschädigter Flächen und die Einleitung von Abhilfe- und
Sanierungsmaßnahmen in mäßig bis stark geschädigten
Trockenzonen einschließlich der durch Wanderdünen gefährdeten
Gebiete könnte durch Einführung umwelt- und
sozialverträglicher, ausgewogener und wirtschaftlich tragbarer
Landnutzungssysteme erreicht werden. Damit würde die
Tragfähigkeit der Flächen verbessert und die Erhaltung des
biotischen Potentials in labilen Ökosystemen sichergestellt.
Ziele
12.17 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
-
Gewährleistung einer angepaßten Bewirtschaftung der
vorhandenen natürlichen Pflanzengesellschaften
(einschließlich der Wälder) in noch nicht oder nur in
geringem Ausmaß von der Desertifikation betroffenen
Gebieten mit dem Ziel einer Erhaltung der biologischen
Vielfalt, eines Schutzes der Wassereinzugsgebiete, einer
nachhaltigen Produktion und Agrarentwicklung und anderer
Ziele unter umfassender Beteiligung eingeborener
Bevölkerungsgruppen;
-
Sanierung mäßig bis stark
geschädigter Trockenzonen zur Ermöglichung einer
produktiven Nutzung und zur langfristigen Erhaltung ihrer
Produktivität für eine agropastorale/agroforstwirtschaftliche Entwicklung unter
anderem durch Bodenerhaltungs- und
Gewässerschutzmaßnahmen;
-
Schaffung einer dichteren Vegetationsdecke und
Unterstützung der Bewirtschaftung der biotischen
Ressourcen in von Wüstenbildung und Dürren betroffenen
oder bedrohten Regionen, insbesondere durch Maßnahmen
wie etwa Aufforstungen/Wiederaufforstungen,
Agroforstwirtschaft, Kommunalwaldwirtschaft und
Vegetationsschutzmaßnahmen;
-
Verbesserung der Bewirtschaftung der Waldressourcen
einschließlich der Brennholzvorräte und Verringerung
des Brennholzverbrauchs durch rationellere Nutzung und
Erhaltung und durch Förderung, Erschließung und Nutzung
anderer Energieträger, darunter auch alternativer
Energien.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
12.18 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
-
in anfälligen, aber noch nicht geschädigten oder nur
gering geschädigten Trockenzonen dringliche direkte
Vorbeugemaßnahmen durch Einleitung folgender Schritte
ergreifen:
-
eine auf eine nachhaltigere
Bodenproduktivität ausgerichtete optimierte
Flächennutzungsplanung und -praxis;
-
standortgerechte, umweltverträgliche und
wirtschaftlich tragbare landwirtschaftliche und
weidewirtschaftliche Technologien; und
-
eine verbesserte Bewirtschaftung der
Böden und der Wasserressourcen;
-
beschleunigte Aufforstungs- und
Wiederaufforstungsprogramme unter Verwendung
dürreresistenter und raschwüchsiger - insbesondere
standortheimischer - Arten einschließlich Leguminosen
und sonstigen Arten im Verbund mit auf kommunaler Basis
organisierten agroforstwirtschaftlichen Programmen
durchführen. In diesem Zusammenhang soll die Schaffung
umfangreicher Aufforstung- und
Wiederaufforstungsprogramme insbesondere im Zusammenhang
mit der Anlage von Grüngürteln erwogen werden, wobei
die zahlreichen Vorteile solcher Maßnahmen zu
berücksichtigen sind;
-
zusätzlich zu den in Punkt 19 Buchstabe a
genannten Maßnahmen dringliche direkte Abhilfemaßnahmen
in mäßig bis stark geschädigten Trockenzonen
ergreifen, um deren Ertragsfähigkeit wiederherzustellen
und dauerhaft aufrechtzuerhalten;
-
verbesserte Bodenbewirtschaftungs-,
Wasserwirtschafts-, und Anbausysteme zur Bekämpfung der
Versalzung bestehender künstlich bewässerter
Anbauflächen unterstützen, für den Regenfeldbau
genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen stabilisieren
und in der Landnutzung verbesserte
Bodenbewirtschaftungs-/Anbausysteme einführen;
-
die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
einschließlich der Weideflächen unter Beteiligung der
Bevölkerung fördern, um ausgehend von neuen oder angepassten heimischen Technologien sowohl die
Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung als auch die
Schutzziele erfüllen zu können;
-
den In-situ-Schutz und die In-situ-Erhaltung
spezieller Lebensräume durch Gesetz und mit anderen
Mitteln fördern, um die Wüstenausbreitung zu bekämpfen
und gleichzeitig den Schutz der biologischen Vielfalt zu
gewährleisten;
-
Investitionen in die Waldentwicklung in
Trockengebieten durch diverse Anreize einschließlich
gesetzlicher Maßnahmen fördern und unterstützen;
-
die Erschließung und Nutzung von Energiequellen
fördern, mit deren Hilfe der Druck auf die
Holzressourcen verringert werden kann, einschließlich
alternativer Energieträger und brennstoffsparender
Herde.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
12.19 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen
-
auf vor Ort verwendeten Methoden basierende
Landnutzungsmodelle zur Verbesserung solcher Methoden
entwickeln, wobei der Schwerpunkt auf der Vorbeugung
gegen die Bodenschädigung liegen soll. Die Modelle
sollen einen besseren Einblick in die Vielzahl
natürlicher und anthropogener Faktoren geben, die zur
Desertifikation beitragen können. In diesen Modellen
soll auch die Wechselwirkung zwischen neuen und
traditionellen Praktiken zur Verhütung der
Bodenschädigung berücksichtigt werden und die
Widerstandsfähigkeit des gesamten ökologischen und
sozialen Systems Berücksichtigung finden;
-
unter
gebührender Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten
dürreresistente, raschwüchsige und ertragreiche
Pflanzensorten entwickeln, testen und einführen, die den
Umweltbedingungen in den betreffenden Regionen angepasst
sind.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung
12.20 Die zuständigen Organisationen der
Vereinten Nationen, internationale und regionale Organisationen,
nichtstaatliche Organisationen und bilaterale Einrichtungen
sollen
-
ihre Aufgaben im Rahmen der Bekämpfung der
Bodenzerstörung und der Förderung von
Wiederaufforstungs-, Agroforstwirtschafts- und
Bodenbewirtschaftungssystemen in den betroffenen Ländern
koordinieren;
-
regionale und subregionale
Aktivitäten zur Entwicklung und Verbreitung von
Technologien, im Bereich der Ausbildung und der
Programmdurchführung unterstützen, um der
Bodenzerstörung in Trockenzonen Einhalt zu gebieten.
12.21 Die betroffenen nationalen
Regierungen, die zuständigen Organisationen der Vereinten
Nationen und bilaterale Organisationen sollen die koordinierende
Rolle der zu diesem Zweck eingerichteten subregionalen
zwischenstaatlichen Organisationen wie etwa CILSS, IGADD, SADCC
und der Union Maghreb Arab im Rahmen der Bekämpfung der
Bodenschädigung in den Trockenzonen stärken.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
12.22 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 6 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 3 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
12.23 Die Regierungen auf der
entsprechenden Ebene und die lokalen Gemeinschaften sollen mit
Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen
Organisationen
-
die Kenntnis der eingeborenen Bevölkerungsgruppen
über die Wälder und Forstgebiete, das Weideland und die
natürliche Vegetation in Forschungsvorhaben zum Thema
Desertifikation und Dürre einbeziehen;
-
soweit
durchführbar, integrierte Forschungsprogramme über den
Schutz, die Wiederherstellung und die Erhaltung der
Wasser- und Bodenressourcen und die Bodenbewirtschaftung
fördern.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
12.24 Die Regierungen auf der
entsprechenden Ebene und unterstaatliche Gebietskörperschaften
sollen mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und
regionalen Organisationen:
-
Mechanismen schaffen, um sicherzustellen, dass
Landnutzer, insbesondere Frauen, die Hauptakteure bei der
Durchsetzung verbesserter Landnutzungsformen - auch
agroforstwirtschaftlicher Systeme - zur Bekämpfung der
Bodendegradation sind;
-
die Schaffung
leistungsfähiger Beratungseinrichtungen in von der
Wüstenausbreitung und von Dürren bedrohten Regionen
fördern, insbesondere zur Unterweisung von Bauern und
Weidetierhaltern im besseren Umgang mit den Boden- und
Wasserressourcen in Trockengebieten.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten
12.25 Die Regierungen auf der
entsprechenden Ebene und die örtlichen Gemeinden sollen mit
Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen
Organisationen:
-
a) durch entsprechende nationale Rechtsvorschriften eine
neue umweltverträgliche und entwicklungsorientierte
Landnutzungspolitik erarbeiten und beschließen und auf
institutionellem Wege in die Praxis umsetzen;
-
b) auf
kommunaler Ebene tätige Organisationen der Bevölkerung,
insbesondere der Bauern und der Weidetierhalter,
fördern;
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