Kapitel 11
Bekämpfung der Endwaldung
PROGRAMMBEREICHE
A. Aufrechterhaltung der vielfältigen Rolle und Funktionen
aller Waldarten, Waldgebiete und Gehölzflächen
Grundlage
11.1 Die politischen Konzepte, Verfahren
und Mechanismen zur Unterstützung und Stärkung der
vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rolle der Bäume, Wälder und Waldgebiete weisen
gravierende Schwachpunkte auf. Viele Industrieländer sind mit
den Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft und
Brandschäden in ihren Wäldern konfrontiert. Häufig sind
wirksamere Maßnahmen und Ansätze auf nationaler Ebene
erforderlich, um Verbesserungen und eine größere Harmonisierung
in folgenden Bereichen zu erreichen: bei der Erarbeitung von
politischen Handlungskonzepten, Plänen und Programmen, bei
gesetzlichen Maßnahmen und Instrumentarien, bei
Entwicklungsstrukturen, bei der Beteiligung der Öffentlichkeit,
insbesondere der Frauen und der eingeborenen
Bevölkerungsgruppen, bei der Einbeziehung der Jugend, bei der
Rolle des privaten Sektors, örtlicher Organisationen,
nichtstaatlicher Organisationen sowie Genossenschaften, bei der
Heranbildung fachspezifischer und fachübergreifender
Fähigkeiten und der verstärkten Qualifizierung der Menschen,
bei der forstlichen Beratung und der Aufklärung der
Öffentlichkeit, beim vorhandenen Forschungspotential und seiner
Unterstützung, bei den Verwaltungsstrukturen und -mechanismen,
wozu auch die Sektor übergreifende Koordinierung,
Dezentralisierung und Aufgabenverteilung sowie Anreizsysteme
gehören, und schließlich bei der Transfer von Informationen und
der Öffentlichkeitsarbeit. Dies ist besonders wichtig, will man
zu einem vernünftigen und ganzheitlichen Ansatz für die
nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung der Wälder
kommen. Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der vielfältigen
Rolle der Wälder und Waldgebiete durch eine angemessene und
angepasste Stärkung der Institutionen ist in vielen Berichten,
Beschlüssen und Empfehlungen der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der
Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO), des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltbank, der
Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der
natürlichen Lebensräume (IUCN) und anderer Organisationen
wiederholt betont worden.
Ziele
11.2 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
- a) Stärkung der mit forstwirtschaftlichen Fragen
befaßten nationalen Institutionen, Erhöhung des
Wirkungsbereichs und des Wirkungsgrads von Maßnahmen im
Rahmen der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen
Entwicklung der Wälder und die schonende Nutzung und
Erzeugung der waldspezifischen Güter und
Dienstleistungen sowohl in den Industrie- als auch in den
Entwicklungsländern dauerhaft zu gewährleisten; bis zum
Jahr 2000 Ausbau der Kapazitäten und des
Leistungspotentials nationaler Institutionen, um ihnen
die Möglichkeit zu geben, sich das für den Schutz und
den Erhalt der Wälder erforderliche Wissen anzueignen
und ihren Wirkungsbereich zu erweitern und damit auch den
Wirkungsgrad der Programme und Maßnahmen im Rahmen der
Bewirtschaftung und Entwicklung der Wälder zu steigern;
b)
Ausbau und Verbesserung der menschlichen, technischen und
beruflichen Qualifikationen sowie der Fachkenntnisse und
Fähigkeiten, um politische Handlungskonzepte sowie
entsprechende Pläne, Programme, Forschungsvorhaben und
Projekte wirksam erarbeiten und durchführen zu können,
die sich mit der Bewirtschaftung, Erhaltung und
nachhaltigen Entwicklung aller Waldarten und forstlichen
Ressourcen, darunter auch Waldgebieten, sowie mit anderen
Bereichen befassen, aus denen ein forstwirtschaftlicher
Nutzen gezogen werden kann.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
11.3 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler, subregionaler
und internationaler Organisationen gegebenenfalls die
institutionellen Möglichkeiten zur Unterstützung der
vielfältigen Rolle und Funktionen aller Wald- und
Vegetationsarten einschließlich aller dazugehörigen Flächen
und forstlichen Ressourcen zur Unterstützung einer nachhaltigen
Entwicklung und der Umwelterhaltung in allen Bereichen ausbauen.
Dies soll - sofern möglich und notwendig - durch den Ausbau
und/oder die Änderung der vorhandenen Strukturen und Regelungen
und durch Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung ihrer
jeweiligen Funktionen geschehen. Zu den wichtigsten Maßnahmen in
diesem Zusammenhang gehören:
- a) die Straffung und Stärkung von Verwaltungsstrukturen
und -mechanismen, wozu unter anderem auch die
Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung und
von Aufgabenverteilung, die Dezentralisierung der
Entscheidungsfindung, die Bereitstellung von
Infrastrukturanlagen und -einrichtungen, die
sektorübergreifende Koordinierung und ein
funktionierendes Kommunikationssystem gehören;
b) die
Förderung der Beteiligung des privaten Sektors, der
Gewerkschaften, ländlicher Genossenschaften, örtlicher
Gemeinschaften, eingeborener Bevölkerungsgruppen, der
Jugend, der Frauen, von Nutzergruppen und
nichtstaatlichen Organisationen an waldbezogenen
Aktivitäten und des Zugangs zu Informationen und
Ausbildungsprogrammen im nationalen Bereich;
c) die Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung
von Maßnahmen und Programmen für alle Wald- und
Vegetationsarten, einschließlich anderer dazugehöriger
Flächen und forstlicher Ressourcen, und ihre
Verknüpfung mit anderen Landnutzungen und
entwicklungspolitischen Leitlinien und der Gesetzgebung;
Förderung einer angemessenen Gesetzgebung und anderer
Maßnahmen, um eine Basis für die Verhinderung
unkontrollierter Umwandlungen in andere Nutzungsarten zu
schaffen;
d) die Erarbeitung und Umsetzung von Plänen und
Programmen, wozu auch die Festlegung nationaler und
gegebenenfalls regionaler und subregionaler Ziele,
Programme und Kriterien für deren Durchführung und
anschließende Verbesserung gehören;
e) der Aufbau, der Ausbau und die Aufrechterhaltung
eines leistungsfähigen Systems der forstlichen Beratung
und der Aufklärung der Bevölkerung, um ein besseres
Bewußtsein, eine höhere Wertschätzung und eine bessere
Bewirtschaftung der Wälder unter Berücksichtigung der
vielfältigen Rollen und Wertleistungen der Bäume,
Wälder und Waldgebiete zu gewährleisten;
f) die Schaffung und/oder der Ausbau von Institutionen
für die forstliche Aus- und Weiterbildung sowie der
Forst- und Holzwirtschaft, um einen ausreichenden Bestand
an ausgebildeten Kräften auf der fachlichen, technischen
und berufsspezifischen Ebene heranzubilden, wobei
insbesondere junge Menschen und Frauen berücksichtigt
werden sollen;
g) die Schaffung neuer und der Ausbau vorhandener
Möglichkeiten für mit den verschiedenen Aspekten der
Wälder und der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse
befaßten Forschungsarbeiten, beispielsweise im Bereich
der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, der
Erforschung der biologischen Vielfalt, der Auswirkungen
von Schadstoffeinträgen aus der Luft, der traditionellen
Nutzungen der forstlichen Ressourcen durch ortsansässige
und indigene Bevölkerungsgruppen und der Steigerung der
auf dem Markt erzielten Erlöse und anderer
marktwirtschaftlich nicht erfaßbarer Wertleistungen, die
sich aus der Bewirtschaftung der Wälder ergeben.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
11.4 Die Regierungen sollen auf der
entsprechenden Ebene, gegebenenfalls mit Unterstützung und in
Zusammenarbeit mit internationalen, regionalen, subregionalen und
bilateralen Organisationen, ausreichende Datenbestände und
Basisinformationen erfassen, die für die Planung und die
Programmauswertung benötigt werden. Zu den konkreteren
Maßnahmen gehören:
- a) die Erfassung, Zusammenstellung und regelmäßige
Fortschreibung und Transfer von Informationen über die
Bodenklassifizierung und die Landnutzung einschließlich
der Daten über die gesamte Waldfläche, über geeignete
Flächen für die Aufforstung, über vom Aussterben
bedrohte Arten, ökologische Wertleistungen und
traditionelle bzw. Landnutzungswerte der Ureinwohner,
über Biomasse und Produktivität, indem demographische,
sozioökonomische und spezifische Informationen der
forstlichen Ressourcen auf Mikro- und Makroebene
korreliert und periodische Analysen von Forstprogrammen
durchgeführt werden;
b) die Herstellung von
Verknüpfungen mit anderen mit der Bewirtschaftung,
Erhaltung und Entwicklung der Wälder befaßten
Datensystemen und Datenquellen bei gleichzeitiger
Weiterentwicklung oder gegebenenfalls Erweiterung
vorhandener Systeme wie etwa geographischer Datensysteme;
c) die Schaffung von Mechanismen, durch die ein Zugang
der Öffentlichkeit zu diesen Informationen
sichergestellt wird.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung
11.5 Die Regierungen auf der entsprechenden
Ebene und die Institutionen sollen bei der Bereitstellung von
Fachwissen, anderer Unterstützung und bei der Förderung
internationaler Forschungsaktivitäten zusammenarbeiten, um
insbesondere den Technologietransfer und die fachspezifische
Ausbildung zu verbessern und den Zugriff auf vorhandene
Erfahrungen und Forschungsergebnisse zu gewährleisten. Es ist
notwendig, die gegenseitige Abstimmung zu verbessern und die
Leistungsfähigkeit der bestehenden, mit forstwirtschaftlichen
Fragen befaßten internationalen Organisationen zu steigern,
soweit es um die technische Zusammenarbeit mit interessierten
Ländern und ihre Unterstützung bei der Bewirtschaftung,
Erhaltung und Entwicklung der Wälder geht.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
11.6 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 2,5 Milliarden Dollar
veranschlagt, einschließlich etwa 860 Millionen Dollar, in Form
an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
11.7 Die genannten Planungs-, Forschungs-
und Ausbildungsmaßnahmen stellen sowohl die wissenschaftliche
und technische Grundlage für die Umsetzung dieses
Programmbereichs als auch dessen Ergebnis dar. Die im Rahmen des
Programms geschaffenen Systeme und Methoden und das dabei
gewonnene Wissen werden eine Steigerung der Effizienz mit sich
bringen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören folgende:
- a) die Analyse der erzielten Ergebnisse, der
Restriktionen und der sozialen Fragestellungen mit dem
Ziel, die Programmformulierung und -durchführung zu
unterstützen;
b) die Analyse der Probleme und
Anforderungen im Bereich der Forschung, die
Forschungsplanung und die Durchführung bestimmter
Forschungsvorhaben;
c) die Ermittlung des Bedarfs im Bereich der
menschlichen Ressourcen, der fachlichen Qualifizierung
und des Ausbildungswesens;
d) die Entwicklung, Prüfung und Anwendung geeigneter
Methoden/Konzepte für die Durchführung
forstwirtschaftlicher Programme und Pläne.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
11.8 Die forstliche Aus- und Fortbildung
mit ihren einzelnen Komponenten wird einen wirksamen Beitrag zur
Entwicklung der menschlichen Ressourcen leisten. Zu diesen
Komponenten gehören:
- a) die Durchführung von Programmen für Studierende und
Doktoranden und von Spezialisierungs- und
Forschungsprogrammen;
b) der Ausbau von
berufsvorbereitenden und betrieblichen
Ausbildungsprogrammen sowie Fortbildungsprogrammen
technischer und fachspezifischer Art für das
Beratungswesen, wozu auch die Ausbildung von
Ausbildern/Lehrern sowie die Ausarbeitung von Lehrplänen
und Unterrichtsmaterialien/-methoden gehört;
c) die fachliche Ausbildung der Mitarbeiter von mit
forstlichen Fragen befaßten nationalen Organisationen in
Bereichen wie der Projektplanung und -bewertung und
periodischen Bewertungen.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten
11.9 Dieser Programmbereich befaßt sich
speziell mit dem Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten im forstlichen Bereich, und alle aufgeführten
Programmaktivitäten dienen diesem einen Zweck. Die
Möglichkeiten vorhandener Systeme und Erfahrungen sollen bei der
Schaffung neuer und verstärkter Kapazitäten voll und ganz
ausgeschöpft werden.
B. Verbesserung des Schutzes, der nachhaltigen
Bewirtschaftung und der Erhaltung aller Wälder und Begrünung
degradierter Flächen durch Wiederherstellung von Wäldern,
Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und andere
Sanierungsmaßnahmen
Handlungsgrundlage
11.10 Überall in der Welt waren und sind
die Wälder durch die unkontrollierte Zerstörung und die
Umwandlung in andere Nutzungsformen bedroht, die durch wachsende
Bedürfnisse der Menschen, die Ausdehnung der Landwirtschaft und
eine umweltschädliche Mißwirtschaft beeinflußt werden,
worunter zum Beispiel auch der Mangel an ausreichenden
Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände und Wilddieberei, der nicht
nachhaltige gewerbsmäßige Holzeinschlag, die Überweidung, der
ungeregelte Wildverbiß und die schädlichen Auswirkungen von
Schadstoffeinträgen aus der Luft, sowie ökonomische Anreize und
weitere von anderen Wirtschaftsbereichen ergriffene Maßnahmen
fallen. Die Auswirkungen des Verlustes und der Schädigung der
Wälder äußern sich in Form von Bodenerosion, eines Rückgangs
der biologischen Vielfalt, in Form von Schäden an Wildbiotopen
und einer Schädigung von Wassereinzugsgebieten, einer
Verschlechterung der Lebensqualität und der Verringerung der
Entwicklungschancen.
11.11 Die gegenwärtige Situation verlangt
nach einem sofortigen und konsequenten Handeln zum Schutz und zur
Erhaltung der forstlichen Ressourcen. Die Begrünung geeigneter
Flächen mit allen dazugehörigen Maßnahmen ist eine wirksame
Möglichkeit, das öffentliche Bewußtsein zu schärfen und für
eine verstärkte Beteiligung der Bevölkerung am Schutz und an
der Bewirtschaftung der forstlichen Ressourcen zu sorgen. Dabei
sollten auch die Landnutzungs- und Bodenbesitzverhältnisse sowie
die lokalen Bedürfnisse neu überdacht werden und die konkreten
Ziele der verschiedenen Arten von Begrünungsmaßnahmen
ausgewiesen und geklärt werden.
Ziele
11.12 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
- a) Erhaltung der vorhandenen Wälder durch Schutz- und
Bewirtschaftungsmaßnahmen und die Bewahrung und
Erweiterung von Wald- und Gehölzflächen an dafür
geeigneten Standorten sowohl in den Industrie- als auch
den Entwicklungsländern durch den Schutz von
Naturwäldern, durch Schutz-, Wiederherstellungs-,
Verjüngungs-, Aufforstungs- und
Wiederaufforstungsmaßnahmen und durch Pflanzung von
Bäumen mit dem Ziel, das ökologische Gleichgewicht zu
bewahren beziehungsweise wiederherzustellen und den
Beitrag der Wälder zur Bedürfnisbefriedigung und
Wohlfahrt der Menschen zu steigern;
b) gegebenenfalls
Vorbereitung und Durchführung von nationalen forstlichen
Aktionsprogrammen und/oder -plänen für die
Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung
der Wälder. Diese Programme und/oder Pläne sollen in
andere Landnutzungen eingebunden werden. In diesem
Zusammenhang werden gegenwärtig mit Unterstützung der
internationalen Gemeinschaft in mehr als 80 Ländern auf
Länderebene nationale forstwirtschaftliche
Aktionsprogramme und/oder -pläne im Rahmen des
Tropenwald-Aktionsprogramms (TFAP) durchgeführt;
c) Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung
und gegebenenfalls Erhaltung der gegenwärtigen und der
künftigen forstlichen Ressourcen;
d) Aufrechterhaltung und Erhöhung der ökologischen,
biologischen, klimatischen, soziokulturellen und
ökonomischen Leistungen der forstlichen Ressourcen;
e) Förderung und Unterstützung der wirksamen
Umsetzung der nicht rechtsverbindlichen, maßgeblichen
Darlegung von Grundsätzen eines weltweiten Konsenses
über Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige
Entwicklung aller Waldarten, die von der Konferenz der
Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung
verabschiedet wurde; außerdem ausgehend von der
Umsetzung dieser Grundsätze die Prüfung der
Notwendigkeit und der Durchsetzbarkeit international
abgestimmter Vereinbarungen zur Förderung der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich der
Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung
aller Waldarten einschließlich Aufforstungs-,
Wiederaufforstungs-und Sanierungsmaßnahmen.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
11.13 Die Regierungen sollen die Bedeutung
einer im Rahmen einer langfristigen Walderhaltungs- und
Bewirtschaftungspolitik vorgenommenen Klassifizierung der Wälder
in verschiedene Waldarten und der Errichtung von Schutzzonen in
jeder Region/jedem Wassereinzugsgebiet zur Sicherung der
Erhaltung der Wälder anerkennen. Die Regierungen sollen mit
Beteiligung des privaten Sektors, nichtstaatlicher
Organisationen, der örtlichen Dorfgemeinschaften, der
eingeborenen Bevölkerungsgruppen, der Frauen, der
Kommunalbehörden und der breiten Öffentlichkeit alles tun, um
die vorhandene Vegetationsdecke - sofern ökologisch, sozial und
wirtschaftlich vertretbar - durch technische Zusammenarbeit und
andere Formen der Unterstützung zu erhalten und zu erweitern. Zu
den wichtigsten hierbei zu berücksichtigenden Maßnahmen
gehören:
- a) die Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung
aller Waldökosysteme und Gehölzflächen durch
verbesserte und kontrollierte Planung und Bewirtschaftung
und frühzeitige Durchführung waldbaulicher Maßnahmen,
einschließlich Waldinventuren und waldrelevanter
Forschung, sowie die Sanierung geschädigter
Naturwälder, um ihre Produktivität und ihre Leistungen
für die Umwelt wiederherzustellen, wobei insbesondere
die Bedürfnisse der Menschen in bezug auf ökonomische
und ökologische Leistungen, die Energieerzeugung auf
Holzbasis, die Agroforstwirtschaft, Nichtholzprodukte und
sosntige Leistungen des Waldes, der Schutz der
Wassereinzugsgebiete und der Bodenschutz, die
Wildbewirtschaftung und die forstgenetischen Ressourcen
berücksichtigt werden sollen;
b) der jeweiligen
nationalen Ausgangssituation entsprechend die
Einrichtung, die Ausweitung und die Bewirtschaftung von
Schutzgebietssystemen, in die auch Systeme einzelner
Schutzzonen aufgrund ihrer ökologischen, sozialen und
spirituellen Funktionen und Werte einbezogen sind; dazu
gehören auch die Erhaltung von Wäldern in
repräsentativen Ökosystemen und Landschaften, die
Erhaltung von primären Altholzbeständen, der Wildschutz
und die Wildbewirtschaftung, gegebenenfalls die
Ausweisung von Welt-Naturerbe-Gebieten im Rahmen des
Internationalen Übereinkommens zum Schutz des
kulturellen und natürlichen Welterbes, die Erhaltung der
genetischen Ressourcen einschließlich In-situ- und
Ex-situ-Maßnahmen und die Durchführung flankierender
Maßnahmen, um eine nachhaltige Nutzung der biologischen
Ressourcen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt
und der traditionellen Waldlebensräume der eingeborenen
Bevölkerungsgruppen, der Waldbewohner und der örtlichen
Gemeinschaften sicherzustellen;
c) die Einrichtung und die Förderung der
Bewirtschaftung von Puffer- und Übergangszonen;
d) die Rekultivierung dafür geeigneter Berg- und
Hochlandregionen, kahler Flächen, geschädigter
landwirtschaftlich genutzter Böden, arider und
semiarider Gebiete und Küstenzonen zur Bekämpfung der
Wüstenausbreitung und zur Vorbeugung gegen Probleme der
Bodenerosion und zu anderen Schutzzwecken sowie die
Durchführung nationaler Programme zur Sanierung
geschädigter Landflächen, auch im Bereich der
Kommunalforstwirtschaft, Dorfgemeinschaftswälder,
Agroforstwirtschaft und Waldweidewirtschaft, wobei auch
die Rolle der Wälder als Kohlenstoffspeicher und -senken
der einzelnen Länder berücksichtigt werden soll;
e) die Begründung von künstlichen Wäldern für
industrielle und nichtindustrielle Zwecke, um auf diese
Weise ökologisch verträgliche nationale Aufforstungs-
und Wiederaufforstungs-/Verjüngungsprogramme an
geeigneten Standorten zu unterstützen und zu fördern,
wozu auch die Aufwertung vorhandener künstlich
angelegter Wälder gehört, die sowohl für industrielle
als auch für nichtindustrielle sowie für gewerbliche
Zwecke bestimmt sind, damit deren Beitrag zur
menschlichen Bedürfnisbefriedigung erhöht und der Druck
auf die Primärwälder/Altholzbestände verringert werden
kann. Es sollen Maßnahmen zur Förderung und Erzielung
von Zwischenerträgen und zur Steigerung der Erlöse aus
Investitionen in künstlich angelegte Wälder durch
Zwischenpflanzung und Unterpflanzung mit wertvollen
Kulturen getroffen werden;
f) die Einführung/Erweiterung eines nationalen
Programms und/oder Rahmenplans für künstlich angelegte
Wälder als vorrangige Aufgabe, in dem unter anderem der
Standort, die Flächenausdehnung und die vorkommenden
Baumarten festgelegt sowie bereits vorhandene, künstlich
angelegte sanierungsbedürftige Wälder ausgewiesen
werden, wobei der wirtschaftliche Aspekt bei der
künftigen Anpflanzung solcher Wälder mit
berücksichtigt und heimische Baumarten bevorzugt werden
sollen;
g) der verbesserte Schutz der Wälder vor
Schadstoffeinträgen, Feuer, Schädlingen und Krankheiten
sowie anderen durch den Menschen bedingten Schadfaktoren,
wie etwa der Wilddieberei, Bergbaumaßnahmen und einem
uneingeschränkten Wanderfeldbau sowie der
unkontrollierten Einbringung nichtheimischer Pflanzen-
und Tierarten, und die Einleitung und Beschleunigung von
Untersuchungen, um einen genaueren Einblick in die mit
der Bewirtschaftung und Verjüngung aller Waldarten
zusammenhängenden Probleme zu bekommen; des weiteren die
Verstärkung und/oder Einführung geeigneter Maßnahmen
zur Beschränkung und/oder Kontrolle des
grenzüberschreitenden Transports von Pflanzen und
anderem relevanten Material;
h) die Förderung der Entwicklung einer städtischen
Forstwirtschaft mit dem Ziel, Stadtzentren, städtische
Randgebiete und ländliche Siedlungen für Freizeit-,
Erholungs- und Produktionszwecke zu begrünen und
einzelne Bäume und Baumgruppen zu schützen;
i) die Schaffung neuer beziehungsweise die
Verbesserung vorhandener Möglichkeiten für die
Beteiligung aller Menschen - einschließlich der Jugend,
der Frauen, der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und der
örtlichen Gemeinschaften - an der Abfassung,
Weiterentwicklung und Umsetzung forstlicher Programme und
anderer Aktivitäten unter gebührender Berücksichtigung
der lokalen Bedürfnisse und kulturellen Werte;
j) die Einschränkung des zerstörerischen
Wanderfeldbaus und das Bestreben, ihn zu beenden, indem
die ihm zugrundeliegenden sozialen und ökologischen
Ursachen angegangen werden.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
11.14 Zu den Maßnahmen im Bereich der
Bewirtschaftung soll auch die Erfassung, Zusammenstellung und
Analyse von Daten/Informationen, darunter auch Basiserhebungen,
gehören. Zu den konkreten Maßnahmen gehören:
- a) die Durchführung von Erhebungen und die Aufstellung
und Umsetzung von Flächennutzungsplänen für geeignete
Begrünungs-/Pflanzungs-/Aufforstungs-/Wiederaufforstungs-/Waldsanierungsmaßnahmen;
b) die Konsolidierung und Fortschreibung von
Landnutzungs-, Forstinventur- und
Verwaltungsinformationen für die Bewirtschaftung von
Holz- und Nichtholzressourcen und die dazugehörige
Flächennutzungsplanung, wozu auch Daten über den
Wanderfeldbau und über andere an der Zerstörung des
Waldes beteiligte Kräfte gehören;
c) die Konsolidierung von Informationen über die
genetischen Ressourcen und die damit zusammenhängende
Biotechnologie, gegebenenfalls einschließlich Erhebungen
und Untersuchungen;
d) die Durchführung von Erhebungen und Untersuchungen
über das Wissen der örtlichen/eingeborenen Bevölkerung
über Bäume und Wälder und ihre Nutzungen, um die
Planung und Durchführung einer nachhaltigen
Waldbewirtschaftung zu verbessern;
e) die Zusammenstellung und Analyse von
Forschungsdaten über die arten-/standortspezifische
Interaktion der in künstlich angelegten Wäldern
verwendeten Baumarten und die Bewertung der potentiellen
Auswirkungen der Klimaänderungen auf die Wälder wie
auch der von den Wäldern ausgehenden Wirkungen auf das
Klima; des weiteren die Durchführung von Detailanalysen
des Kohlenstoffkreislaufs für verschiedene Waldarten,
welche als Grundlage für eine wissenschaftliche Beratung
und fachliche Unterstützung dienen;
f) die Herstellung von Verknüpfungen mit anderen
Daten-/Informationsquellen, die sich mit einer
nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der Wälder
befassen, und die Schaffung besserer
Zugangsmöglichkeiten zu Daten und Informationen;
g) die Aufnahme und Intensivierung von Forschung,
deren Ziel die Erweiterung der Wissensbasis und des
Verständnisses der Probleme und der natürlichen
Mechanismen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und
Wiederherstellung der Wälder ist, wozu auch die
Erforschung der Fauna und der zwischen ihr und dem Wald
bestehenden Wechselbeziehung gehört;
h) die Zusammenführung von Informationen über den
Zustand der Wälder und über standortbeeinflussende
Immissionen und Emissionen.
(
c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
11.15 Die Bepflanzung dafür geeigneter
Flächen ist eine Aufgabe von globaler Bedeutung und Wirkung. Die
internationale und die regionale Staatengemeinschaft sollen für
diesen Programmbereich Hilfe in Form von technischer
Zusammenarbeit und in anderer Form zur Verfügung stellen. Zu den
konkreten internationalen Aktivitäten, die als flankierende
Maßnahmen zu den nationalen Bemühungen hinzukommen, gehören:
- a) die Intensivierung der gemeinschaftlich
durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung der
Schadstoffeinträge und der grenzüberschreitenden
Schadwirkungen auf Bäume und Wälder und zur Erhaltung
repräsentativer Ökosysteme;
b) die Koordinierung
regionaler und subregionaler Forschungsarbeiten im
Bereich der Kohlenstoffeinbindung, der Luftverschmutzung
und anderer Umweltprobleme;
c) die Dokumentation und der Austausch von
Informationen/Erfahrungen zum Nutzen von anderen Ländern
mit ähnlichen Problemen und Perspektiven;
d) die Verstärkung der Koordinierung und der Ausbau
der vorhandenen Kapazitäten und Möglichkeiten
zwischenstaatlicher Organisationen wie der FAO, der ITTO,
des UNEP und der Organisation der Vereinten Nationen für
Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), um fachliche
Unterstützung bei der Bewirtschaftung, Erhaltung und
nachhaltigen Entwicklung der Wälder zu leisten, wozu
auch die Unterstützung bei den Verhandlungen im Rahmen
des 1983 geschlossenen Internationalen
Tropenholz-Übereinkommens gehört, die für 1992/93
vorgesehen sind.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
11.16 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 10 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 3,7 Milliarden Dollar, in Form an
Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
11.17 Die Analyse von Daten, die Planung,
die Forschung, der Transfer und die Entwicklung von Technologien
und/oder Ausbildungsmaßnahmen sind integraler Bestandteil der
Programmaktivitäten, welche die wissenschaftlichen und
technologischen Mittel zur praktischen Umsetzung bereitstellen.
Die nationalen Einrichtungen sollen:
- a) Durchführbarkeitsstudien und Betriebsplanungen für
größere forstliche Maßnahmen entwickeln;
b)
umweltverträgliche Technologien für die verschiedenen
aufgeführten Aktivitäten entwickeln und zum Einsatz
bringen;
c) ihre Bemühungen um die Erzielung von
Selektionserfolgen und die Anwendung der Biotechnologie
zur Steigerung der Produktivität und der Resistenz
gegenüber Umweltbelastungen sowie in Bereichen wie
beispielsweise der Forstpflanzenzüchtung, der
Saatguttechnik, der Saatgutbeschaffungsnetze, Genbanken,
In-vitro-Methoden und der In-situ- und Ex-situ-Erhaltung
verstärken.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
11.18 Zu den unverzichtbaren
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung der
Maßnahmen gehören Ausbildungsmaßnahmen und die Heranbildung
entsprechender Fachkenntnisse, die Schaffung entsprechender
Arbeitseinrichtungen und -bedingungen sowie die Motivierung und
Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Zu den konkreten Maßnahmen
gehören:
- a) die Schaffung fachspezifischer
Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Planung,
Management, Umweltschutz, Biotechnologie usw.;
b) die
Einrichtung von Demonstrationsgebieten, die als Modell-
und Ausbildungseinrichtungen dienen können;
c) die Unterstützung örtlicher Organisationen und
Gemeinschaften, nichtstaatlicher Organisationen und
privater Landbesitzer, insbesondere Frauen, Jugendliche,
Bauern und indigene
Bevölkerungsgruppen/Wanderfeldbauern, durch Erweiterung
und Bereitstellung von Betriebsmitteln und
Ausbildungsmöglichkeiten.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten
11.19 Die nationalen Regierungen, der
private Sektor, örtliche Organisationen/Gemeinschaften,
eingeborene Bevölkerungsgruppen, die Gewerkschaften und
nichtstaatliche Organisationen sollen mit gebührender
Unterstützung der einschlägigen internationalen Organisationen
Kapazitäten für die Durchführung der Programmaktivitäten
aufbauen. Diese Kapazitäten sollen im Einklang mit den
Programmaktivitäten auf- und ausgebaut werden. Zu den
kapazitätsbildenden Maßnahmen gehören die Schaffung eines
Politik- und Rechtsrahmens, der Auf- und Ausbau nationaler
Einrichtungen, die Entwicklung der menschlichen Ressourcen, der
Ausbau der Forschung und der Technologie, der Ausbau der
Infrastruktur, die Förderung des öffentlichen Bewusstseins usw.
C. Förderung einer effizienten Nutzung und Zustandsbewertung
zur Wiederherstellung der vollen Wertschätzung der von Wäldern,
Waldgebieten und Gehölzflächen erzielten Güter und
Dienstleistungen
Handlungsgrundlage
11.20 Bisher ist man sich des enormen
Potentials, das Wälder und Waldgebiete als bedeutende
Entwicklungsressource darstellen, noch nicht voll bewußt
geworden. Durch eine bessere Bewirtschaftung der Wälder können
die Produktion von Gütern und Dienstleistungen und insbesondere
auch die Erträge an Holz- und Nichtholzprodukten gesteigert und
damit ein Beitrag zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungs-
und Verdienstmöglichkeiten, zur Wertschöpfung durch die
Weiterverarbeitung und den Handel mit forstwirtschaftlichen
Erzeugnissen, zu einem höheren Beitrag zu den Deviseneinkünften
und höheren Erträgen aus Investitionen geleistet werden.
Forstliche Ressourcen können, da sie erneuerbar sind, nachhaltig
bewirtschaftet werden, und dies in einer Weise, die mit dem
Schutz der Umwelt vereinbar ist. Die Auswirkungen der Ernte von
Rohstoffen auf die anderen wertvollen Funktionen des Waldes
sollen bei der Konzipierung der Forstpolitik voll und ganz
berücksichtigt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit,
den Wert der Wälder durch schonende Nutzungen wie etwa den
Ökotourismus und die geregelte Bereitstellung genetischen
Materials zu steigern. Es bedarf eines abgestimmten Vorgehens, um
den Menschen den Wert der Wälder und des aus ihnen erwachsenden
Nutzens stärker als bisher bewußt zu machen. Das Überleben der
Wälder und ihr beständiger Beitrag zur menschlichen Wohlfahrt
hängen in erheblichem Maße vom Erfolg dieser Bemühungen ab.
Ziele
11.21 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
- a) Förderung der Anerkennung des sozialen, ökonomischen
und ökologischen Wertes der Bäume, der Wälder und der
Waldgebiete wie auch über die Folgen der durch das
Fehlen von Wäldern verursachten Schäden; Unterstützung
von Verfahren, die auf eine Einbeziehung des sozialen,
ökonomischen und ökologischen Wertes der Bäume,
Wälder und Waldgebiete in die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen ausgerichtet sind; Gewährleistung ihrer
nachhaltigen Bewirtschaftung in Einklang mit der
Landnutzung, dem Umweltschutz und
Entwicklungserfordernissen;
b) Unterstützung einer
effizienten, rationellen und nachhaltigen Nutzung aller
Wald- und Vegetationsarten einschließlich anderer
dazugehöriger Flächen und forstlicher Ressourcen durch
die Entwicklung einer leistungsfähigen
weiterverarbeitenden Holzwirtschaft, der sekundären
Weiterverarbeitung mit hoher Wertschöpfung und des
Handels mit forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen
auf der Grundlage nachhaltig bewirtschafteter forstlicher
Ressourcen und im Einklang mit Plänen, die alle Holz-
und Nichtholzressourcen der Wälder einbeziehen;
c) Förderung einer effizienteren und nachhaltigeren
Nutzung der Wälder und Bäume für die Brennholz- und
Energieversorgung;
d) Förderung einer umfassenderen Nutzung und
Erzielung eines höheren wirtschaftlichen Beitrags der
Waldgebiete durch Einbindung des Ökotourismus in die
Waldbewirtschaftung und -planung.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
11.22 Die Regierungen sollen
gegebenenfalls mit Unterstützung des privaten Sektors,
wissenschaftlicher Einrichtungen, eingeborener
Bevölkerungsgruppen, nichtstaatlicher Organisationen, von
Genossenschaften und Unternehmern in auf nationaler Ebene
entsprechend abgestimmter Form und mit der finanziellen und
fachlichen Unterstützung internationaler Organisationen folgende
Maßnahmen ergreifen:
- a) die Durchführung detaillierter
Investitionsuntersuchungen, die Abstimmung von Angebot
und Nachfrage und die Durchführung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen mit dem Ziel einer
rationelleren und verbesserten Nutzung der Bäume und
Wälder und der Erarbeitung und Einführung geeigneter
Anreizsysteme und ordnungspolitischer Maßnahmen,
darunter auch Pacht- und Nutzungsregelungen, um ein
günstiges Investitionsklima zu schaffen und eine bessere
Bewirtschaftung zu ermöglichen;
b) die Formulierung
wissenschaftlich fundierter Kriterien und Richtlinien
für die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige
Entwicklung aller Waldarten;
c) die Verbesserung umweltverträglicher
Holzerntemethoden und -verfahren, die ökologisch
tragfähig und wirtschaftlich vertretbar sind,
einschließlich der Planung und Bewirtschaftung, der
besseren Nutzung der Geräte-, Lager- und
Transportkapazitäten, um eine Reduzierung und
gegebenenfalls weitgehende Verwertung der anfallenden
Abfälle und eine Wertsteigerung sowohl von Holz- als
auch von Nichtholzprodukten zu erreichen;
d) die Förderung der besseren Nutzung und Entwicklung
von natürlichen Wäldern und Gehölzflächen, darunter
gegebenenfalls auch von künstlich angelegten Wäldern,
durch standortgerechte, ökologisch und ökonomisch
tragfähige Aktivitäten, wozu auch waldbauliche
Maßnahmen und die Bewirtschaftung anderer Pflanzen- und
Tierarten gehören;
e) die Förderung und Unterstützung der
Weiterverarbeitung von forst- und holzwirtschaftlichen
Erzeugnissen, um den Anteil der vor Ort zurückbehaltenen
Werte und anderer Vorteile zu erhöhen;
f) die Förderung/Verbreitung von Nichtholzprodukten
und anderen Arten forstlicher Ressourcen neben Brennholz
(zum Beispiel Arzneipflanzen, Farbstoffen,
Pflanzenfasern, Gummiarten, Harzen, Viehfutter,
Anbauprodukten, Rattan, Bambus) mit Hilfe von Programmen
und sozialer die Bevölkerung mitbeteiligender
Waldbewirtschaftung einschließlich der Untersuchung
ihrer Weiterverarbeitungs- und Nutzungsmöglichkeiten;
g) die Entwicklung, der Ausbau und/oder die
Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der
Wirtschaftlichkeit weiterverarbeitender Betriebe im
Waldbereich - sowohl auf Holz- als auch auf
Nichtholzbasis -, wozu auch Aspekte wie rationelle
Umwandlungstechnologien und eine verbesserte nachhaltige
Nutzung der Ernte- und Verarbeitungsrückstände
gehören; die Förderung nicht ausreichend genutzter
Arten in Naturwäldern durch verstärkte Forschungs-,
Demonstrations- und Vermarktungsbemühungen; des weiteren
die Förderung der sekundären Weiterverarbeitung mit
hoher Wertschöpfung, um bessere Arbeits- und
Einkommensmöglichkeiten zu schaffen und einen höheren
zurückbehaltenen Wert zu erzielen; und schließlich die
Förderung/die Verbesserung der Absatzmärkte und des
Handels mit forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen
mit Hilfe einschlägiger Institutionen, politischer
Maßnahmen und Einrichtungen;
h) die Förderung und Unterstützung der
Wildbewirtschaftung sowie des Ökotourismus
einschließlich Landbau und die Förderung und
Unterstützung des Anbaus und der Kultivierung von
Wildformen zur Verbesserung der ländlichen Einkommens-
und Beschäftigungssituation, um auf diese Weise einen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu
sichern, der keine schädlichen Auswirkungen auf die
Umwelt hat;
i) die Förderung geeigneter, vom Wald lebender
Kleinbetriebe mit dem Ziel, die ländliche Entwicklung
und die Schaffung einer örtlichen Unternehmerschaft zu
unterstützen;
j) die Verbesserung und Förderung von Methoden für
eine umfassende Waldinventur, die eine Erfassung des
vollen Wertes der Wälder und damit deren
Berücksichtigung bei der marktgerechten Gestaltung der
Preise für Holz- und Nichtholzprodukte ermöglicht;
k) die Abstimmung der nachhaltigen Waldentwicklung mit
den Entwicklungsvorgaben und der Handelspolitik des
jeweiligen Landes, die mit einer ökologisch
verträglichen Nutzung forstlicher Ressourcen,
beispielsweise auf der Grundlage der ITTO-Richtlinien
für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Tropenwälder,
vereinbar sein müssen;
l) die Aufstellung, Einführung und Erweiterung
nationaler Programme für die bilanzmäßige Erfassung
des ökonomischen und nichtökonomischen Wertes der
Wälder.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
11.23 Die Ziele und Verwaltungsmaßnahmen
setzen die Auswertung von Daten und Informationen, die Vornahme
von Durchführbarkeits- und Marktstudien sowie die Überprüfung
technischer Informationen voraus. Zu den einschlägigen
Maßnahmen gehören:
- a) die Untersuchung des Angebots von und der Nachfrage
nach fors- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen und
Dienstleistungen, um gegebenenfalls ihre effiziente
Nutzung zu gewährleisten;
b) die Durchführung von
Rentabilitätsberechnungen und Durchführbarkeitsstudien
einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen für
die Errichtung von weiterverarbeitenden Betrieben für
forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse;
c) die Untersuchung der Eigenschaften gegenwärtig zu
wenig genutzter Arten mit dem Ziel einer verstärkten
Förderung und Vermarktung;
d) die Unterstützung der Durchführung von
Marktstudien für forst- und holzwirtschaftliche
Erzeugnisse mit dem Ziel, den Handel mit diesen Produkten
zu fördern und Informationen zu sammeln;
e) die Erleichterung der Bereitstellung ausreichender
Fachinformationen, um eine bessere Nutzung der
forstlichen Ressourcen zu unterstützen.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung
11.24 Die Zusammenarbeit und Mithilfe
internationaler Organisationen und der internationalen
Staatengemeinschaft beim Technologietransfer, bei der
Spezialisierung und der Förderung gerechter realer
Austauschverhältnisse (Terms of Trade) ohne Verhängung
einseitiger Restriktionen und/oder Einfuhrverbote für forst- und
holzwirtschaftliche Erzeugnisse, die den Bestimmungen des GATT
und anderen multilateralen Handelsabkommen zuwiderlaufen, sowie
die Anwendung geeigneter Marktmechanismen und Anreizsysteme wird
mit dazu beitragen, die globalen Umweltprobleme zu lösen. Zu den
weiteren konkreten Maßnahmen gehört auch eine bessere
Abstimmung und größere Effizienz der vorhandenen
internationalen Organisationen, insbesondere der FAO, der UNIDO,
der UNESCO, des UNEP, der/des ITC/UNCTAD/GATT, der ITTO und der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), bei der Bereitstellung
von technischer Hilfe und Anleitung in diesem Programmbereich.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
11.25 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 18 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 880 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
11.26 Die Programmaktivitäten setzen
umfassende Forschungsarbeiten und Untersuchungen sowie
Verbesserungen im technologischen Bereich voraus. Diese sollen
von den nationalen Regierungen in Zusammenarbeit und mit
Unterstützung der einschlägigen internationalen Organisationen
und Institutionen koordiniert werden. Zu den konkreten
Einzelmaßnahmen gehören:
- a) die Untersuchung der Eigenschaften von Holz- und
Nichtholzprodukten und ihrer Einsatzmöglichkeiten, um
ihre bessere Nutzung zu fördern.
b) die Entwicklung
und der Einsatz umweltverträglicher und weniger
belastender Technologien für die Waldnutzung;
c) Modelle und Verfahrenstechniken für Trendanalysen
und die Entwicklungsplanung;
d) wissenschaftliche Untersuchungen der Entwicklung
und Nutzung von nicht auf Holz basierenden forst- und
holzwirtschaftlichen Erzeugnissen;
e) geeignete Methoden für eine vollständige
Werterfassung der Wälder.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
11.27 Der Erfolg und die Wirksamkeit
dieses Programmbereichs hängen von der Verfügbarkeit
ausgebildeter Kräfte ab. Die Fachausbildung ist in diesem
Zusammenhang ein ganz wesentlicher Faktor. Besonderer Nachdruck
soll auf die Einbeziehung der Frauen gelegt werden. Die sowohl
quantitative als auch qualitative Entwicklung der menschlichen
Ressourcen für die Programmdurchführung soll folgende
Maßnahmen umfassen:
- a) die Heranbildung der erforderlichen Fachkompetenz zur
Durchführung des Programms, wozu auch die Errichtung
spezieller Ausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen
gehört;
b) die Einführung/Verstärkung von
Auffrischungskursen einschließlich Stipendien und
Exkursionen, mit denen das fachliche Können und das
technische Wissen auf den aktuellen Kenntnisstand
gebracht und die Produktivität gesteigert werden soll;
c) der Ausbau der vorhandenen Möglichkeiten,
Forschungs- und Planungsarbeiten, Wirtschaftsanalysen,
periodische Bewertungen und eine Gesamtbewertung mit
Blick auf die bessere Nutzung der forstlichen Ressourcen
durchzuführen;
d) die Förderung der Effizienz und der
Leistungsfähigkeit des privaten und des
genossenschaftlichen Sektors durch Bereitstellung von
Einrichtungen und Leistungsanreizen.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten
11.28 Die Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten einschließlich die Stärkung
vorhandener Kapazitäten ist fester Bestandteil der
Programmaktivitäten. Verbesserungen im Bereich der Verwaltung,
der Politik und der Planung, der nationalen Institutionen, der
personellen Ressourcen, der Forschung und der wissenschaftlichen
Möglichkeiten, der Entwicklung von Technologien und der
periodischen Bewertungen und der Gesamtbewertung sind wichtige
Elemente der kapazitätsbildenden Maßnahmen.
D. Schaffung und/oder Stärkung vorhandener Kapazitäten für
die Planung, Zustandsbewertung und systematische Beobachtung der
Wälder sowie damit zusammenhängender Programme, Projekte und
Aktivitäten einschließlich des gewerbsmäßigen Handels und der
Weiterverarbeitung
Handlungsgrundlage
11.29 Die Zustandsbewertung und
systematische Beobachtung der Wälder sind unverzichtbare
Voraussetzungen für die langfristige Planung, für eine
quantitative und qualitative Wirkungsanalyse und für die
Beseitigung von Mängeln. Allerdings gehört dieser Mechanismus
zu den am häufigsten vernachlässigten Aspekten der
Bewirtschaftung, Erhaltung und Entwicklung der forstlichen
Ressourcen. In vielen Fällen fehlen selbst die elementarsten
Informationen über Waldfläche und Waldart, über das vorhandene
Potential und das Erntevolumen. In vielen Entwicklungsländern
fehlen Strukturen und Mechanismen, die diese Funktionen
übernehmen können. Es ergibt sich die dringende Notwendigkeit,
diesen Zustand zur Erreichung eines besseren Verständnisses der
Funktion und der Bedeutung der Wälder zu ändern und
realistische Pläne für ihre wirksame Erhaltung,
Bewirtschaftung, Wiederherstellung und nachhaltige Entwicklung zu
erarbeiten.
Ziele
11.30 Die Ziele dieses Programmbereichs
lauten wie folgt:
- a) Verstärkung oder Schaffung von Systemen für die
Zustandserfassung und systematische Beobachtung der
Wälder und Waldgebiete mit dem Ziel, die Auswirkungen
von Programmen, Projekten und Maßnahmen auf die
Qualität und den Umfang der forstlichen Ressourcen, die
für Aufforstungen verfügbaren Flächen und die Pacht-
und Nutzungsregelungen zu ermitteln und diese Systeme in
einen kontinuierlichen Prozeß der Forschung und
Detailanalyse einzubinden, gleichzeitig aber für die
notwendigen Veränderungen und Verbesserungen in der
Planung und der Entscheidungsfindung zu sorgen.
Besonderer Nachdruck soll dabei auf die Beteiligung der
ländlichen Bevölkerung an diesen Prozessen gelegt
werden.
b) Bereitstellung zuverlässiger und
ausreichender aktueller Informationen über Wälder und
Waldgebietsressourcen für Volkswirtschaftler,
Planungsfachleute, Entscheidungsträger und örtliche
Gemeinschaften.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
11.31 Die Regierungen und Institutionen
sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit entsprechenden
internationalen Behörden und Organisationen, Universitäten und
nichtstaatlichen Organisationen, eine Zustandserfassung und
systematische Beobachtung der Wälder und der dazugehörigen
Programme und Verfahren veranlassen, um ihre kontinuierliche
Verbesserung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen mit
ähnlichen Forschungs- und Bewirtschaftungsaktivitäten
verknüpft und, sofern möglich, unter Heranziehung vorhandener
Systeme durchgeführt werden. Zu den Hauptaktivitäten in diesem
Zusammenhang gehören:
- a) die Auswertung und Durchführung systematischer
Beobachtungen des quantitativen und qualitativen Zustands
und der Veränderungen der Waldfläche und des Bestands
an forstlichen Ressourcen, wozu auch die Klassifizierung
und Nutzung des Bodens und die Fortschreibung seines
Zustands auf der entsprechenden nationalen Ebene gehört,
und gegebenenfalls die Verknüpfung dieser Tätigkeit mit
der Planung, um eine Handlungsgrundlage für die
Festlegung forstpolitischer Maßnahmen und Programme zu
schaffen;
b) die Schaffung nationaler Systeme für die
Zustandserfassung und systematische Beobachtung sowie die
Bewertung von Programmen und Verfahren, wozu auch die
Festlegung von Definitionen, Standards, Normen und
Umrechnungsmethoden sowie die Möglichkeit der Vornahme
von Korrekturen und der verbesserten Planung und
Durchführung von Programmen und Projekten gehört;
c) die Abschätzung der Auswirkungen von Maßnahmen
der Waldentwicklung und des Waldschutzes aus der Sicht
bestimmter Schlüsselvariablen wie etwa
Entwicklungszielen, Nutzen und Kosten, den Beiträgen der
Wälder zu anderen Sektoren, dem Gemeinwohl, den
Umweltbedingungen und der biologischen Vielfalt und
gegebenenfalls ihrer Auswirkungen auf lokaler, regionaler
und globaler Ebene, um die unterschiedlichen technischen
und finanziellen Bedürfnisse der einzelnen Länder
feststellen zu können;
d) die Erarbeitung nationaler Systeme für die
Zustands- und Werterfassung forstlicher Ressourcen
einschließlich der erforderlichen Forschungsarbeiten und
Datenanalysen, in die möglichst die gesamte Palette der
Holz- und Nichtholzprodukte und der forstlichen
Dienstleistungen einbezogen werden soll, sowie die
Einbindung der Ergebnisse in Pläne und Strategien und,
sofern möglich, in die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen und die gesamtwirtschaftliche Planung;
e) die Herstellung der erforderlichen
sektorübergreifenden und programmspezifischen
Verknüpfungen, einschließlich besserer Möglichkeiten
des Zugriffs auf Informationen, um auf diese Weise in der
Planung und Programmdurchführung einen ganzheitlichen
Ansatz durchzusetzen.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
11.32 Zuverlässige Daten und
Informationen sind für diesen Programmbereich von entscheidener
Bedeutung. Gegebenenfalls sollen sich die nationalen Regierungen
in Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen
Organisationen bemühen, vorhandene Daten und Informationen
kontinuierlich zu verbessern und ihren Austausch sicherzustellen.
Zu den Hauptaktivitäten in diesem Zusammenhang gehören:
- a) die Erfassung, die Zusammenführung und der Austausch
vorhandener Informationen und die Ermittlung von
Basisinformationen über Aspekte, die diesen
Programmbereich betreffen;
b) die Vereinheitlichung
der Methoden für Programme, in denen es um daten- und
informationsrelevante Maßnahmen geht, damit deren
Genauigkeit und Konsistenz gewährleistet ist;
c) die Durchführung von Sondererhebungen zum Beispiel
über die Eignung von Flächen für
Aufforstungsmaßnahmen;
d) die Verstärkung der Forschungsunterstützung und
die Schaffung besserer Zugriffs- und
Austauschsmöglichkeiten bezüglich der erzielten
Forschungsresultate.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung
11.33 Die internationale
Staatengemeinschaft soll den betroffenen Regierungen die
erforderliche technische und finanzielle Unterstützung für die
Umsetzung dieses Programmbereichs zur Verfügung stellen, wobei
auch folgende Maßnahmen berücksichtigt werden sollen:
- a) die Schaffung eines konzeptionellen Rahmens und die
Formulierung geeigneter Kriterien, Normen und
Definitionen für die systematische Beobachtung und
Bewertung forstlicher Ressourcen;
b) der Aufbau und
die Verstärkung vorhandener institutioneller
Koordinierungsmechanismen in den einzelnen Ländern für
Waldzustandsbewertungen und systematische
Waldbeobachtungen;
c) der Ausbau vorhandener regionaler und globaler
Netzwerke für den Austausch relevanter Informationen;
d) die Stärkung der Kapazitäten und Möglichkeiten
bestehender internationaler Organisationen wie etwa der
Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung
(CGIAR), der FAO, der ITTO, des UNEP, der UNESCO und der
UNIDO und die Verbesserung ihrer Effizienz, um die
Bereitstellung der technischen Hilfe und Anleitung im
Rahmen dieses Programmbereichs zu gewährleisten.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
11.34 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 750 Millionen Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 230 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
11.35 Zur Beschleunigung der Entwicklung
müssen die vorstehend für den Bereich der Verwaltung und für
den Daten- und Informationsbereich vorgesehenen Aktivitäten
umgesetzt werden. Zu den auf globale Umweltprobleme
ausgerichteten Maßnahmen gehören alle diejenigen, die globale
Informationen für die Abschätzung/Bewertung/Inangriffnahme von
Umweltproblemen auf weltweiter Basis liefern. Die Kapazitäten
internationaler Institutionen auszubauen bedeutet, den Bestand an
fachlich ausgebildetem Personal und die Möglichkeiten
verschiedener internationaler Organisationen, als Träger zu
fungieren, entsprechend auszubauen, damit sie den Anforderungen
der einzelnen Länder gerecht werden können.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
11.36 Die Zustandsbewertungen und
systematischen Beobachtungen setzen einen erheblichen
Forschungsaufwand, die Anwendung statistischer Modelle und
innovative Technologien voraus. Diese sind in Maßnahmen des
Managements integriert worden. Die Maßnahmen bringen ihrerseits
eine Verbesserung des technischen und wissenschaftlichen Inhalts
der Zustandsbewertung und der periodischen Bewertungen mit sich.
Zu den konkreten wissenschaftlichen und technischen
Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Aktivitäten gehören folgende:
Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat
der UNCED auf etwa 10 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 3,7 Milliarden Dollar, die von der
internationalen Staatengemeinschaft in Form von Zuschüssen oder
konzessionären Kreditbedingungen aufzubringen sind. Es handelt
sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen
Regierungen noch nicht überprüfte Richtwerte. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
-
a) die Erarbeitung fachspezifischer, ökologischer und
ökonomischer Methoden und Modelle für periodische
Bewertungen und die Gesamtbewertung;
b) die
Einführung von Datensystemen, der Datenverarbeitung und
statistischer Modelle;
c) Fernerkundungen und Geländeaufnahmen;
d) die Entwicklung geographischer Informationssysteme;
e) die Bewertung und Verbesserung der Technologie.
11.37 Diese Maßnahmen sind mit ähnlichen
Aktivitäten und Einzelmaßnahmen in den anderen
Programmbereichen zu verknüpfen und abzustimmen.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
11.38 In den Programmaktivitäten wird die
Notwendigkeit der Weiterentwicklung der menschlichen Ressourcen
in Form von Spezialisierungen (zum Beispiel in
Fernerkundungstechnik, Kartierung und statistischer
Modellerstellung), in Form von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
eines Transfers von Technologien, Stipendien und Demonstrationen
in Form von Exkursionen berücksichtigt. Entsprechende
Vorkehrungen wurden getroffen.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten
11.39 Die nationalen Regierungen sollen in
Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen Organisationen
und Institutionen die erforderlichen Kapazitäten für die
Umsetzung dieses Programmbereichs entwickeln.
Dabei soll eine Abstimmung mit kapazitätsbildenden Maßnahmen
in anderen Programmbereichen erfolgen. Bereiche wie die Politik,
die öffentliche Verwaltung, nationale Einrichtungen,
Personalwesen und berufliche Weiterbildung, das vorhandene
Forschungspotential, die Entwicklung von Technologien,
Informationssysteme, die Programmauswertung, die
sektorübergreifende Koordinierung und die internationale
Zusammenarbeit sollen dabei mit berücksichtigt werden.
(e) Finanzierung der internationalen und regionalen
Zusammenarbeit
11.40 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 750 Millionen Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 530 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
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