EINFÜHRUNG
10.1 Land wird im Hinlick auf Topographie und räumliche
Ausdehnung gewöhnlich als physische Einheit definiert. Eine mehr integrative
Sichtweite schließt darin auch natürliche Ressourcen wie Böden einschließlich
Bodenschätze, Wasser sowie Flora und Fauna (Biota) ein. Diese einzelnen
Komponenten sind in Ökosystemen organisiert, die eine Vielzahl an Leistungen
liefern, die wesentlich für die Bewahrung der Unversehrtheit lebenserhaltender
Systeme und für die Produktivität der Umwelt sind. Bei der Nutzung der
Bodenressourcen versucht man, sich diese Eigenschaften zunutze zu machen. Land
ist eine begrenzte Ressource, während die dazugehörigen natürlichen Ressourcen
im Zeitablauf und je nach Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen Veränderungen
unterworfen sind. Aufgrund der immer massiveren Inanspruchnahme durch den
Menschen und der Ausdehnung der wirtschaftlichen Aktivität sind Bodenressourcen
einem zunehmendem Druck ausgesetzt, der zu Konkurrenzsituationen und
Nutzungskonflikten und einer suboptimalen Nutzung der Flächen und
Bodenressourcen führt. Wenn die Nutzungsansprüche des Menschen in Zukunft in
nachhaltiger Weise erfüllt werden sollen, muß für diese Nutzungskonflikte schon
heute eine Lösung gefunden und eine wirksamere und schonendere Nutzung des
Bodens und seiner natürlichen Ressourcen angestrebt werden. Eine integrierte
Raum- und Flächennutzungsplanung und Bodenwirtschaft bietet eine geradezu ideale
Möglichkeit, dies zu erreichen. Durch eine integrierte Überprüfung aller
Flächennutzungen ist die Möglichkeit gegeben, divergierende Nutzungsansprüche
auf ein Minimum zu reduzieren, ein möglichst hohes Maß an gegenseitiger
Abstimmung zu erreichen und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung mit dem
Schutz und der Gesunderhaltung der Umwelt zu verknüpfen, um so zur
Verwirklichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die
wesentlichen Elemente des integrierten Ansatzes kommen in der Koordinierung der
mit den verschiedenen Aspekten der Bodennutzung und der Bodenressourcen befaßten
sektoralen Planungs- und Managementaufgaben zum Ausdruck.
10.2 Das vorliegende Kapitel umfaßt als Programmbereich ein
integriertes Konzept für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen,
das auf die Neuordnung und - falls notwendig - auf einen begrenzten Ausbau von
Entscheidungsstrukturen ausgerichtet und dabei vorhandene bodenwirtschaftlicher
Konzepte, Planungs- und Bewirtschaftungsverfahren und -methoden, die bei der
Verwirklichung eines solchen integrierten Konzepts von Nutzen sein können,
berücksichtigt. Dabei wird nicht auf die operationalen Aspekte der Planung und
des Managements eingegangen, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in Verbindung mit
den jeweils relevanten sektoralen Programmen behandelt werden. Da sich das
Programm mit einem wichtigen sektorübergreifenden Aspekt der
Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Entwicklung befaßt, steht es mit einer
Reihe anderer Programme, die sich direkt mit dieser Frage beschäftigen in engem
Zusammenhang.
PROGRAMMBEREICH
Integriertes Konzept für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen
Handlungsgrundlage
10.3 Bodenressourcen werden für viele unterschiedliche
Zwecke genutzt, die sich gegenseitig beeinflussen und möglicherweise miteinander
konkurrieren; daher ist es wünschenswert, wenn alle Nutzungen in integrierter
Weise geplant und gesteuert werden. Die Integration soll auf zwei Ebenen
stattfinden, wobei auf der einen Ebene alle ökologischen, sozialen und
wirtschaftlichen Faktoren (wozu beispielsweise auch die von den verschiedenen
Bereichen der Wirtschaft und der Gesellschaft ausgehenden Wirkungen auf die
Umwelt und die natürlichen Ressourcen gehören) und auf der anderen alle umwelt-
und ressourcenbezogenen Komponenten (d.h. Luft, Wasser, Flora und Fauna, Boden,
geologische und natürliche Ressourcen) berücksichtigt werden. Eine integrierte
Betrachtung ermöglicht angemessene Optionen und gegenseitige Abstimmungen und
bietet dadurch maximale Chancen für eine nachhaltige Produktivität und Nutzung.
Möglichkeiten für eine Zuweisung des Bodens für unterschiedliche Nutzungen
ergeben sich in Verbindung mit großen Siedlungs- oder Entwicklungsprojekten oder
in abgestufter Form, wenn Land zum Verkauf angeboten wird. Daraus resultieren
wiederum Möglichkeiten, traditionelle Formen nachhaltiger Bodenbewirtschaftung
aufrechtzuerhalten oder einen Schutzstatus zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt oder besonders wichtiger ökologischer Leistungen zu verleihen.
10.4 Dabei bietet sich die Möglichkeit an, verschiedene
Techniken, Strukturen und Prozesse zu kombinieren, um einen integrierten Ansatz
zu ermöglichen. Diese sind eine unentbehrliche Grundlage für den Planungs- und
Managementprozeß und für die Entwicklung spezieller Aktionsprogramme auf
nationaler und lokaler Ebene, für Ökosysteme oder einzelne Standorte. Viele
Elemente dieses Ansatzes sind bereits vorhanden, müssen aber umfassender
eingesetzt, weiterentwickelt und ausgebaut werden. Der vorliegende
Programmbereich ist in erster Linie auf die Schaffung entsprechender
Rahmenbedingungen für eine Koordinierung der Entscheidungsfindung ausgerichtet;
die inhaltliche Bedeutung und die operationalen Funktionen sind daher an dieser
Stelle nicht einbezogen worden, sondern werden in den entsprechenden sektoralen
Programmen der Agenda 21 behandelt.
Ziele
10.5 Gesamtziel ist die Erleichterung der Zuweisung von
Flächen für Nutzungsformen, die den größtmöglichen nachhaltigen Nutzen
gewährleisten, und die Förderung des Umstiegs auf eine nachhaltige und
integrierte Bewirtschaftung der Bodenressourcen. Dabei sollen ökologische,
soziale und wirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigt werden. Schutzgebiete,
private Bodenbesitzrechte, die Rechte der eingeborenen Völker und ihrer
Gemeinschaften sowie anderer örtlicher Gemeinschaften und auch die Rolle der
Frau in der Landwirtschaft sowie die ländliche Entwicklung sollen neben anderen
Fragen einbezogen werden. Genauer ausgedrückt lauten die Ziele wie folgt:
- a) spätestens bis 1996: Prüfung und Erarbeitung einer Bodenpolitik, die
eine optimale Nutzung des Bodens und eine nachhaltige Bewirtschaftung der
Bodenressourcen gewährleistet;
b) spätestens bis 2000: Verbesserung und Ausbau von Planungs-, Management-
und Evaluierungssystemen für Flächen und Bodenressourcen;
c) spätestens bis 1998: Ausbau von Institutionen und
Koordinierungsstrukturen für Flächen und Bodenressourcen;
d) spätestens bis 1996: Schaffung von Mechanismen zur Förderung der aktiven
Mitwirkung und Beteiligung aller Betroffenen - insbesondere Gemeinschaften und
Einzelpersonen auf lokaler Ebene - an der Entscheidungsfindung in den
Bereichen Bodennutzung und Bodenwirtschaft.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
Entwicklung unterstützender bodenpolitischer Strategien und Instrumentarien
10.6 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit
Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen sicherstellen, daß
durch eine entsprechende Bodenpolitik und ein bodenpolitisches Instrumentarium
eine optimale Flächennutzung und eine nachhaltige Bewirtschaftung der
Bodenressourcen erreicht wird. Besondere Beachtung gebührt dabei der Rolle
landwirtschaftlich genutzter Flächen. Zu diesem Zweck sollen sie
- a) die Grundlage für eine integrierte bodenwirtschaftliche Zielbildung und
Zielformulierung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene schaffen, die
auch ökologische, soziale, demographische und wirtschaftliche Aspekte
berücksichtigt;
b) Handlungskonzepte entwickeln, die eine nachhaltige Flächennutzung und
Bewirtschaftung der Bodenressourcen unterstützen und den vorhandenen Bestand
an Bodenressourcen, demographische Aspekte und die Interessen der örtlichen
Bevölkerung berücksichtigen;
c) den ordnungspolitischen Rahmen einschließlich Gesetzen,
Rechtsverordnungen und Vollzugsverfahren überprüfen, um herauszufinden, welche
Verbesserungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Flächennutzung und
Bewirtschaftung der Bodenressourcen und zur Einschränkung der Überführung
produktiver Ackerflächen in andere Nutzungsformen erforderlich sind;
d) wirtschaftspolitische Instrumentarien einsetzen und institutionelle
Mechanismen und Anreize schaffen, um eine optimale Flächennutzung und eine
nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen zu unterstützen;
e) das Prinzip der Verlagerung der politischen Entscheidungsfindung auf die
unterste Ebene der öffentlichen Verwaltung im Sinne eines wirksamen Handelns
und eines auf kommunaler Ebene ansetzenden Konzepts fördern.
Ausbau von Planungs- und Managementsystemen
10.7 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit
Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen Planungs- und
Managementsysteme überprüfen und gegebenenfalls verbessern, um die Einführung
eines integriertes Ansatzes zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollen sie
- a) Planungs- und Managementsysteme einführen, die eine bessere Integration
von Umweltkomponenten wie etwa der Luft, des Wassers, des Bodens und anderer
natürlicher Ressourcen ermöglichen, wofür die landschaftsökologische Planung
(LANDEP) oder andere beispielsweise auf einzelne Ökosysteme oder
Einzugsgebiete bezogene Ansätze herangezogen werden;
b) strategische Strukturen einführen, die eine Integration von
Entwicklungs- und Umweltzielen ermöglichen; als Beispiele sind Systeme der
nachhaltigen Sicherung der Lebensgrundlagen, die ländliche Entwicklung, die
Weltstrategie zur Erhaltung der Natur/Caring for the Earth, der
basisorientierte Umweltschutz (primary environmental care - PEC) und andere zu
nennen;
c) eine Rahmenstruktur für die Flächennutzungs- und Raumplanung schaffen,
innerhalb derer fachspezifische und detailliertere sektorale Pläne
(beispielsweise für Schutzgebiete, die Landwirtschaft, Wälder, Wohn- und
Siedlungsbereiche, die ländliche Entwicklung) ausgearbeitet werden können; des
weiteren sollen sie sektorübergreifende Beratungsgremien einrichten, um die
Projektplanung und Projektdurchführung zu rationalisieren;
d) Managementsysteme für Bodenressourcen und natürliche Ressourcen durch
Einbeziehung angepaßter traditioneller und indigener Methoden unterstützen;
als Beispiele dafür sind die Weidewirtschaft, die Hima-Gebiete (traditionelle
islamische Landschaftsschutzgebiete) und die Terassenkultur zu nennen;
e) innovative und flexible Programmfinanzierungskonzepte prüfen und
gegebenenfalls zur Durchführung bringen;
f) detaillierte Bodenleistungsinventare als Orientierungshilfe für eine
nachhaltige Zuweisung, Bewirtschaftung und Nutzung der Bodenressourcen auf
staatlicher und kommunaler Ebene anlegen.
Förderung der Anwendung geeigneter Planungs- und Management-Instrumentarien
10.8 Die Regierungen sollen sich auf der entsprechenden
Ebene mit Unterstützung nationaler und internationaler Organisationen für die
Verbesserung, die Weiterentwicklung und den umfassenden Gebrauch von Planungs-
und Management-Instrumentarien einsetzen, die einen integrierten und
nachhaltigen Ansatz für Flächen und Bodenressourcen ermöglichen. Zu diesem Zweck
sollen sie
- a) verbesserte Systeme zur Auswertung und integrierten Analyse von Daten
über Flächennutzung und Bodenressourcen einführen;
b) Techniken und Verfahren zur Bewertung der ökologischen, sozialen und
wirtschaftlichen Folgen, der Risiken, der Kosten und des Nutzens spezifischer
Aktionen systematisch einsetzen;
c) Möglichkeiten der Einbeziehung der Boden- und Ökosystemfunktionen sowie
der Wertleistungen der Bodenressourcen in die volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung analysieren und testen.
Bewusstseinsbildende Maßnahmen
10.9 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in
Zusammenarbeit mit nationalen Institutionen und Interessengruppen und mit
Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen bewusstseinsbildende
Maßnahmen durchführen, um der Bevölkerung die Bedeutung einer integrierten
Flächen- und Bodenressourcenbewirtschaftung und die dem Einzelnen und den
gesellschaftlichen Gruppen dabei zufallende Rolle vor Augen zu führen und
verständlich zu machen. Parallel dazu sollen entsprechende Mittel bereitgestellt
werden, um optimierte Methoden der Flächennutzung und der nachhaltigen
Bewirtschaftung einzuführen.
Förderung der Beteiligung der Öffentlichkeit
10.10 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene
in Zusammenarbeit mit nationalen Organisationen und mit Unterstützung regionaler
und internationaler Organisationen innovative Verfahren, Programme, Projekte und
Dienstleistungen einführen, die eine aktive Beteiligung aller Betroffenen am
Entscheidungs- und Vollzugsprozess ermöglichen und unterstützen, insbesondere der
Gruppen, die bisher häufig ausgeschlossen wurden, wie etwa Frauen, Jugendliche,
indigene Bevölkerungsgruppen und ihre Gemeinschaften sowie sonstige örtliche
Gemeinschaften.
b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
Ausbau der Informationssysteme
10.11 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene
in Zusammenarbeit mit nationalen Organisationen und dem privaten Sektor und mit
Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen die
Informationssysteme ausbauen, die für die Entscheidungsfindung und die
Evaluierung künftiger Änderungen der Flächennutzung und der Bodenwirtschaft
benötigt werden. Sowohl die Bedürfnisse des Mannes als auch der Frau sollen
berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollen sie
- a) Informations-, Monitoring- und Bewertungssysteme für Umwelt-,
Wirtschafts- und Sozialdaten mit Bodenressourcenbezug auf globaler,
regionaler, nationaler und lokaler Ebene und für die Bodentauglichkeit sowie
für Flächennutzungs- und Bewirtschaftungsformen ausbauen;
b) die Koordinierung zwischen vorhandenen sektoralen Datensystemen über
Flächen und Bodenressourcen und die nationale Datenerfassungs- und
Analysekapazität verstärken;
c) allen Teilen der Bevölkerung, insbesondere örtlichen Gemeinschaften und
Frauen, die erforderlichen Fachinformationen auf Basis vorhandener
Informationen für Flächennutzungs- und Bewirtschaftungsfragen in leicht
zugänglicher Form zur Verfügung stellen;
d) kostengünstige, von den Kommunen verwaltete Systeme zur Erfassung von
Vergleichsinformationen über den Status und die sich vollziehenden
Veränderungsprozesse bei den Bodenressourcen einschließlich Nutzböden,
Waldflächen, Tier- und Pflanzenwelt, Klima und anderer Faktoren unterstützen.
c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
Schaffung eines regionalen Mechanismus
10.12 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene
mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen die regionale
Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen über Bodenressourcen
ausbauen. Zu diesem Zweck sollen sie
- a) regionale bodenwirtschaftliche Konzepte zur Unterstützung von
Programmen im Bereich Flächennutzung und Raumplanung untersuchen und
erarbeiten;
b) die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und räumlichen Plänen in den
Ländern der Region vorantreiben;
c) Informationssysteme entwickeln und die Ausbildung fördern;
d) im Rahmen von Verbundnetzen und mit anderen geeigneten Mitteln
Informationen über die Erfahrungen austauschen, die im Verlauf und als
Ergebnis der integrierten und partizipativen Planung und Bewirtschaftung der
Bodenressourcen auf nationaler und lokaler Ebene gesammelt worden sind.
Instrumente zur Umsetzung
a) Finanzierung und Kostenabschätzung
10.13 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar
veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige,
von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der
Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen
werden.
b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über das
Bodenressourcensystem
10.14 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene
in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Wissenschaftlern und mit
Unterstützung geeigneter nationaler und internationaler Organisationen auf die
örtlichen Bedingungen zugeschnittene Forschungsaktivitäten zur Untersuchung des
Bodenressourcensystems und der Auswirkungen auf nachhaltige Entwicklungs- und
Bewirtschaftungsformen unterstützen. Vorrang gebührt dabei, sofern zweckmäßig,
- a) der Bewertung der Nutzungseignung des Bodenpotentials und der
Ökosystemfunktionen;
b) ökosystemaren Interaktionen und Interaktionen zwischen Bodenressourcen
und Gesellschafts-, Wirtschafts- und Ökosystemen;
c) der Erarbeitung von Indikatoren für die Nachhaltigkeit der
Bodenressourcen unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer, sozialer,
demographischer, kultureller und politischer Faktoren.
Überprüfung von Forschungsergebnissen im Rahmen von Pilotprojekten
10.15 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene
in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Wissenschaftlern und mit
Unterstützung einschlägiger internationaler Organisationen im Rahmen von
Pilotprojekten die Eignung optimierter Ansätze für eine integrierte Planung und
Bewirtschaftung der Bodenressourcen einschließlich technischer,
gesellschaftlicher und institutioneller Faktoren untersuchen und prüfen.
c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
Verbesserung der Aus- und Fortbildung
10.16 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene
in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunalbehörden, nichtstaatlichen
Organisationen und internationalen Institutionen die Entwicklung der
menschlichen Ressourcen fördern, das für eine nachhaltige Planung und
Bewirtschaftung der Flächen und Bodenressourcen benötigt wird. Dies soll in Form
von Anreizen für örtliche Initiativen und durch Erweiterung der lokalen
Managementfähigkeiten, insbesondere bei Frauen, geschehen, und zwar
- a) durch Bevorzugung fachübergreifender und integrierter Ansätze in den
Lehrplänen der Schulen und in der technischen, fachbezogenen und universitären
Ausbildung;
b) durch Unterweisung aller betroffenen Sektoren im integrierten und
nachhaltigen Umgang mit den Bodenressourcen;
c) durch Unterweisung von Gemeinschaften, entsprechenden Beratungsdiensten,
auf kommunaler Ebene tätigen Gruppen und nichtstaatlichen Organisationen in
Bodenbewirtschaftungsmethoden und -konzepten, die andernorts bereits mit
Erfolg eingesetzt worden sind.
d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
10.17 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene
in Zusammenarbeit mit anderen Regierungen und mit Unterstützung einschlägiger
internationaler Organisationen gezielte und aufeinander abgestimmte Bildungs-
und Ausbildungsmaßnahmen sowie den Transfer von Techniken und Technologien
fördern, welche die verschiedenen Aspekte des nachhaltigen Planungs- und
Bewirtschaftungsprozesses auf staatlicher, Gliedstaat-/Provinz- und kommunaler
Ebene unterstützen.
Stärkung der Institutionen
10.18 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene
mit Unterstützung geeigneter internationaler Organisationen
- a) das Mandat der mit Flächen und Bodenressourcen befaßten Institutionen
überprüfen und gegebenenfalls dahingehend revidieren, daß die
fachübergreifende Integration ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher
Aspekte ausdrücklich berücksichtigt wird;
b) die Koordinierungsmechanismen zwischen den mit Flächennutzung und
Bodenressourcen befaßten Institutionen stärken, um die Integration sektoraler
Anliegen und Strategien zu erleichtern;
c) die kommunale Entscheidungskapazität stärken und die Koordinierung auf
den übergeordneten Ebenen verbessern.
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