EINFÜHRUNG
9.1 Der Schutz der Erdatmosphäre ist
ein breit angelegtes und multidimensionales Anliegen, das
verschiedene Bereiche des Wirtschaftsgeschehens berührt. Es wird
empfohlen, die im vorliegenden Kapitel beschriebenen Alternativen
und Maßnahmen in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls von den
Regierungen und anderen Gremien in ihren Bemühungen um den Schutz
der Erdatmosphäre umzusetzen.
9.2 Es wird anerkannt, dass viele der
in diesem Kapitel angesprochenen Probleme auch in internationalen
Übereinkommen wie etwa dem Wiener Übereinkommen zum Schutz der
Ozonschicht aus dem Jahre 1985, dem Montrealer Protokoll über
Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, in der Fassung
von 1987, dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen und anderen internationalen und regionalen
Übereinkünften behandelt werden. Bei Aktivitäten, die unter diese
Übereinkommen fallen, wird davon ausgegangen, daß die im
vorliegenden Kapitel enthaltenen Empfehlungen eine Regierung nicht
verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, die über die Bestimmungen
dieser Rechtsinstrumente hinausgehen. Allerdings steht es den
Regierungen in Zusammenhang mit diesem Kapitel frei, zusätzliche
Maßnahmen zu ergreifen, sofern diese mit den genannten
Rechtsinstrumenten vereinbar sind.
9.3 Außerdem wird anerkannt, dass
Schritte zur Erfüllung der Zielen dieses Kapitels mit der sozialen
und wirtschaftlichen Entwicklung in integrativer Form koordiniert
werden sollen, damit negative Auswirkungen auf diese Entwicklung
vermieden werden; dabei sollen die legitimen vorrangigen
Bedürfnisse der Entwicklungsländer im Hinblick auf die Erzielung
eines dauerhaften Wirtschaftswachstums und die Bekämpfung der Armut
in vollem Umfang berücksichtigt werden.
9.4 In diesem Zusammenhang wird
insbesondere auch auf den Programmbereich A des Kapitels 2 der
Agenda 21 (Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch den
Handel) verwiesen.
9.5 Das vorliegende Kapitel umfasst
die folgenden vier Programmbereiche:
-
Abbau bestehender Unsicherheiten: Verbesserung der
wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidungsfindung;
-
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung:
-
Energieerzeugung, Energieeffizienz und
Energieverbrauch;
-
Verkehrsbereich;
-
Industrielle Entwicklung;
-
Entwicklung der Ressourcen des Bodens und der Meere
sowie Landnutzung;
c. Verhinderung des Abbaus der
stratosphärischen Ozonschicht;
d. Grenzüberschreitende
Luftverunreinigung
.
PROGRAMMBEREICHE
A. Abbau der bestehenden Unsicherheiten: Verbesserung der
wissenschaftlichen Grundlage für die Entscheidungsfindung
Handlungsgrundlage
9.6 Aufgrund der zunehmenden
Besorgnis über Klimaänderungen und Klimaschwankungen, die
Luftverschmutzung und den Abbau der Ozonschicht ist ein neuer Bedarf
an wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Informationen
entstanden, mit dem verbleibende Unsicherheiten in diesen Bereichen
abgebaut werden sollen. Dazu bedarf es einer genaueren Kenntnis und
Vorhersage der verschiedenen Eigenschaften der Atmosphäre und der
betroffenen Ökosysteme sowie der gesundheitlichen Auswirkungen und
ihrer Wechselwirkungen mit sozioökonomischen Faktoren.
Ziele
9.7 Hauptziel dieses Programmbereichs
ist ein besseres Verständnis der Prozesse, die im globalen,
regionalen und lokalen Rahmen die Erdatmosphäre beeinflussen und
umgekehrt auch von ihr beeinflusst werden. Hierzu gehören unter
anderem physikalische, chemische, geologische, biologische,
ozeanische, hydrologische, wirtschafts- und gesellschaftspolitische
Prozesse. Außerdem sollen Kapazitäten aufgebaut und die
internationale Zusammenarbeit verstärkt werden. Schließlich ist
ein besseres Verständnis der wirtschaftlichen und sozialen Folgen
von Veränderungen in der Atmosphäre und von Maßnahmen zur
Minderung und Beseitigung solcher Veränderungen erforderlich.
Maßnahmen
9.8 Im Zusammenwirken mit
einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und gegebenenfalls
auch zwischen- und nichtstaatlichen Organisationen sowie der
privaten Wirtschaft sollen die Regierungen auf der entsprechenden
Ebene
-
Forschungsvorhaben zur Untersuchung der die
Atmosphäre beeinflussenden oder der von ihr beeinflussten
natürlichen Prozesse sowie der wichtigen Zusammenhänge
zwischen nachhaltiger Entwicklung und Veränderungen in der
Atmosphäre unterstützen. Hierzu gehört auch die Untersuchung
der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, auf
Ökosysteme, auf einzelne Wirtschaftszweige und auf die
Gesellschaft;
-
für eine ausgewogenere geographische Verteilung
des Klimabeobachtungsnetzes Global Climate Observing System und
seiner Teilsysteme, darunter auch des Global Atmosphere Watch,
unter anderem durch die Errichtung und den Betrieb zusätzlicher
Stationen für systematische Wetterbeobachtungen und durch
Beteiligung an der Entwicklung, Anwendung und der Bereitstellung
dieser Datenbestände sorgen;
-
eine Zusammenarbeit fördern bei:
-
der Entwicklung von Früherkennungssystemen für
Veränderungen und Schwankungen in der Atmosphäre, und
-
der Schaffung neuer und der Erweiterung vorhandener
Möglichkeiten der Vorhersage solcher Veränderungen und
Schwankungen sowie der Abschätzung der daraus resultierenden
ökologischen und sozioökonomischen Folgewirkungen;
-
sich an Forschungsarbeiten beteiligen, die sich mit
folgenden Fragen befassen: Der Entwicklung von Methoden und der
Festlegung von Grenzwerten für in der Atmosphäre vorkommende
Schadstoffe sowie für Konzentrationen von Treibhausgasen, die
eine gefährliche anthropogene Einflussnahme auf das Klimasystem
und die gesamte Umwelt darstellen würden, und den damit
verbundenen raschen Veränderungen, bei denen eine natürliche
Anpassung der Ökosysteme nicht mehr möglich ist;
-
die Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten, den Austausch von wissenschaftlichen Daten und
Informationen und die vermehrte Beteiligung und Fortbildung von
Experten und Fachkräften, insbesondere aus den
Entwicklungsländern, in den Bereichen Forschung, Datensammlung,
Datenerfassung und Datenauswertung sowie die systematische
Beobachtung der Atmosphäre fördern und koordinieren.
B. Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
1. Energieerzeugung, Energieeffizienz und Energieverbrauch;
Handlungsgrundlage
9.9 Energie ist einer der
bedeutsamsten Faktoren für eine gesunde wirtschaftliche und soziale
Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität. Allerdings
wird derzeit ein erheblicher Teil der Energie weltweit in einer
Weise erzeugt und verbraucht, die auf Dauer nicht tragfähig wäre,
wenn die Technik auf dem heutigen Stand stehen bliebe und die
Gesamtmengen an Energie in erheblichem Umfang zunehmen würden. Der
Notwendigkeit, die Emissionen von Treibhausgasen und sonstigen Gasen
und Substanzen zu reduzieren, muss in zunehmendem Maße durch eine
größere Effizienz bei der Erzeugung, der Umwandlung, der
Verteilung und dem Verbrauch von Energie und durch einen vermehrten
Umstieg auf umweltverträgliche Energieträger, insbesondere neue
und erneuerbare Energiequellen, entsprochen werden.1)
Alle Energiequellen müssen in einer die Atmosphäre, die Gesundheit
und die Umwelt in ihrer Gesamtheit schonenden Weise genutzt werden.
9.10 Die bestehenden Hemmnisse auf
dem Weg zu einer zunehmend umweltverträglicheren Energieversorgung,
die zur Verfolgung einer nachhaltigen Entwicklung - vor allem in den
Entwicklungsländern - unabdingbar ist, müssen beiseite geräumt
werden.
Ziele
9.11 Elementares und wichtigstes
Ziel dieses Programmbereichs ist die Reduzierung der schädlichen
Auswirkungen des Energiesektors auf die Atmosphäre durch Förderung
einer Politik oder gegebenenfalls von Programmen, die den Anteil
umweltverträglicher und gleichzeitig kostengünstiger, insbesondere
neuer und erneuerbarer Energieträger, durch eine weniger
umweltbelastende und sparsamere Form der Energieerzeugung, der
Energieumwandlung, der Energieverteilung und der Energieverwendung
erhöht. Bei diesem Ziel soll auch die Notwendigkeit nach sozialer
Ausgewogenheit und einer angemessenen Energieversorgung sowie der
steigende Energiebedarf in den Entwicklungsländern zum Ausdruck
kommen. Ebenso soll die Situation der Länder berücksichtigt
werden, die in hohem Maße von der Einkommenserzielung durch
Förderung, Weiterverarbeitung, Ausfuhr und/oder Verbrauch fossiler
Energieträger und verwandter energieintensiver Produkte und/oder
der Nutzung solcher fossiler Energieträger abhängig sind, bei
denen sie erhebliche Schwierigkeiten mit der Nutzung von
Alternativen haben. Ebenfalls berücksichtigt werden sollen Anliegen
der Länder, die extrem unter den negativen Folgen eventueller
Klimaänderungen leiden werden.
Maßnahmen
9.12 Im Zusammenwirken mit den
einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und gegebenenfalls
auch zwischen- und nichtstaatlichen Organisationen sowie der
privaten Wirtschaft sollen die Regierungen auf der entsprechenden
Ebene
-
bei der Erkundung und Erschließung wirtschaftlich
tragbarer und umweltverträglicher Energiequellen
zusammenarbeiten, um insbesondere in den Entwicklungsländern
zur Unterstützung der Bemühungen um eine nachhaltige
Entwicklung eine bessere Energieversorgung sicherstellen zu
helfen;
-
auf nationaler Ebene die Entwicklung geeigneter
Methoden für eine integrierte energie-, umwelt- und
wirtschaftspolitische Entscheidungsbildung unter anderem durch
Umweltverträglichkeitsprüfungen unterstützen;
-
die Erforschung, Entwicklung, Transfer und
Anwendung verbesserter energiesparender Technologien und
Prozesse einschließlich der im Lande selbst vorhandenen
Technologien in allen dafür in Frage kommenden Bereichen
unterstützen, wobei der Sanierung und Modernisierung der
Versorgungssysteme insbesondere in den Entwicklungsländern
besondere Beachtung gebührt;
-
die Erforschung, Entwicklung, Transfer und
Anwendung von Technologien und Verfahren für
umweltverträgliche Energieträger - einschließlich neuer und
erneuerbarer - unterstützen, wobei den Entwicklungsländern
besondere Beachtung gebührt;
-
insbesondere in den Entwicklungsländern den
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten im
institutionellen und wissenschaftlichen Bereich sowie in der
Planung und im Management fördern, um zunehmend energiesparende
und weniger stark verschmutzende Energieformen entwickeln,
erzeugen und einsetzen zu können;
-
die gegenwärtigen kombinierten Versorgungssysteme
überprüfen, um herauszufinden, wie der Gesamtanteil
umweltverträglicher Energieträger - insbesondere der neuen und
der erneuerbaren - in wirtschaftlich tragbarer Weise erhöht
werden könnte, wobei die besonderen sozialen, materiellen,
wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten des jeweiligen
Landes mit zu berücksichtigen sind und gegebenenfalls
Maßnahmen zur Überwindung der einer Erschließung und Nutzung
im Weg stehenden Hemmnisse zu prüfen und zum Einsatz zu bringen
sind;
-
Energieplanungen/Konzepte auf regionaler und
gegebenenfalls auch subregionaler Ebene abstimmen und die
Möglichkeit einer effizienten Verteilung umweltverträglicher
Energie aus neuen und erneuerbaren Energiequellen untersuchen;
-
im Einklang mit den nationalen Prioritäten
hinsichtlich der sozioökonomischer Entwicklung und des
Umweltschutzes kostenwirksame Maßnahmen oder Programme
einschließlich administrativer, sozialer und ökonomischer
Instrumente evaluieren und gegebenenfalls fördern, um die
Energieeffizienz zu verbessern;
-
Kapazitäten für Energieplanung und
Programm-Management in Zusammenhang mit der rationellen
Energienutzung sowie der Entwicklung, Einführung und Förderung
neuer und erneuerbarer Energiequellen aufbauen;
-
auf nationaler Ebene die Einführung angemessener
Energieeffizienz- und Emissionsstandards oder diesbezügliche
Empfehlungen unterstützen2) , deren Ziel die Entwicklung und
Verwendung von Technologien ist, mit denen Umweltbelastungen so
gering wie möglich gehalten werden können;
-
auf lokaler, nationaler, subregionaler und
regionaler Ebene durchzuführende Aufklärungs- und Bewusstseinsförderungsmaßnahmen
zum Thema sparsame Energienutzung und umweltverträgliche
Energieträger fördern;
-
in Zusammenarbeit mit der privaten Wirtschaft
Programme für eine umweltbezogene Produktkennzeichnung
einführen oder vorhandene Programme ausbauen, um auf diese
Weise Entscheidungsträger und Verbraucher über Möglichkeiten
der Energieeinsparung zu informieren.
2. Verkehrsbereich
Handlungsgrundlage
9.13 Dem Verkehrssektor kommt eine
wichtige und positive Rolle im Rahmen der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Entwicklung zu, wobei davon auszugehen ist, dass
der Verkehrsbedarf weiter zunehmen wird. Da der Verkehr jedoch auch
Ursache erheblicher Schadstoffemissionen in die Atmosphäre ist,
besteht die Notwendigkeit, bereits vorhandene Verkehrssysteme zu
überprüfen sowie Planung und Betrieb künftiger Verkehrs- und
Transportsysteme zu optimieren.
Ziele
9.14 Hauptziel dieses
Programmbereichs ist die Ausarbeitung und Förderung
kosteneffiziente verkehrspolitischer Konzepte oder gegebenenfalls
Programme zur Begrenzung, Reduzierung oder aber Kontrolle von
Schadstoffemissionen in die Atmosphäre und von anderen schädlichen
Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt, wobei
Entwicklungsprioritäten sowie die spezifischen lokalen und
nationalen Gegebenheiten sowie Sicherheitsaspekte zu
berücksichtigen sind.
Maßnahmen
9.15 Im Zusammenwirken mit den
einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und gegebenenfalls
auch zwischen- und nichtstaatlichen Organisationen sowie der
privaten Wirtschaft sollen die Regierungen auf der entsprechenden
Ebene
-
kostengünstige, leistungsfähigere, weniger
umweltbelastende und mehr Sicherheit bietende Verkehrssysteme,
speziell aufeinander abgestimmte ländliche und städtische
Massenverkehrsmittel sowie umweltverträgliche Straßennetze
entwickeln oder gegebenenfalls fördern, wobei insbesondere in
den Entwicklungsländern die Erfordernisse hinsichtlich
nachhaltiger sozial-, wirtschafts- und entwicklungspolitischer
Prioritäten zu berücksichtigen sind;
-
auf internationaler, regionaler, subregionaler und
nationaler Ebene insbesondere in den Entwicklungsländern die
Verfügbarkeit und den Transfer sicherer und rationeller sowie
auch ressourcenschonender und weniger umweltbelastender
Verkehrstechnologien erleichtern, wozu auch die Durchführung
entsprechender Ausbildungsprogramme gehört;
-
gegebenenfalls ihre Bemühungen um die Erfassung,
die Auswertung und den Austausch einschlägiger Informationen
über die Beziehung zwischen Umwelt und Verkehr unter besonderer
Berücksichtigung der systematischen Beobachtung der
Emissionsentwicklung und der Erstellung einer Verkehrsdatenbank
verstärken;
-
im Einklang mit den nationalen Prioritäten
hinsichtlich der sozioökonomischen Entwicklung und des
Umweltschutzes kosteneffiziente Maßnahmen oder Programme
einschließlich administrativer, sozialer und
wirtschaftspolitischer Maßnahmen evaluieren und gegebenenfalls
fördern, um auf die Verwendung von Verkehrssystemen
hinzuwirken, mit denen Umweltbelastungen so gering wie möglich
gehalten werden können;
-
gegebenenfalls Mechanismen zur Integration von
Verkehrsplanungskonzepten und kommunalen und regionalen
Raumordnungskonzepten schaffen oder ausbauen, um die durch den
Verkehr verursachten Umweltbelastungen zu verringern;
-
im Rahmen der Vereinten Nationen und ihrer
Regionalkommissionen die Möglichkeit der Durchführung
regionaler Konferenzen zum Thema Verkehr und Umwelt prüfen.
3. Industrielle Entwicklung
Handlungsgrundlage
9.16 Die Bedeutung der Industrie
für die Produktion von Gütern und Dienstleistungen und als
wichtiger Anbieter von Beschäftigung und Einkommen ist sehr
bedeutsam. Das gleiche gilt für die industrielle Entwicklung als
solche und ihren Einfluss auf das Wirtschaftswachstum. Gleichzeitig
aber verbraucht die Industrie in erheblichem Umfang an Ressourcen
und Materialien, was dazu führt, dass industrielle Aktivitäten
Verursacher erheblicher Schadstoffemissionen in die Atmosphäre und
in die gesamte Umwelt sind. Der Schutz der Erdatmosphäre kann unter
anderem durch Steigerung der Ressourcen- und Materialeffizienz in
der Industrie, durch die Anwendung oder die Verbesserung
emissionsmindernder Technologien und die Substitution von
Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und anderen die Ozonschicht
zerstörenden Substanzen durch geeignete Ersatzstoffe sowie durch
Reduzierung des Abfallaufkommens und der anfallenden Nebenprodukte
verbessert werden.
Ziele
9.17 Hauptziel dieses
Programmbereichs ist, die industrielle Entwicklung in einer Weise zu
fördern, dass die durch sie verursachte Belastung der Atmosphäre
unter anderem durch Steigerung der Effizienz der Produktionsprozesse
und des gesamten Ressourcen- und Materialverbrauchs der Industrie,
durch Optimierung emissionsmindernder Verfahrenstechniken und durch
die Entwicklung neuer, umweltverträglicher Technologien minimiert
wird.
Maßnahmen
9.18 Im Zusammenwirken mit den
einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und gegebenenfalls
auch mit zwischen- und nichtstaatlichen Organisationen sowie der
privaten Wirtschaft sollen die Regierungen auf der entsprechenden
Ebene
-
im Einklang mit den nationalen Prioritäten
hinsichtlich der sozioökonomischen Entwicklung und des
Umweltschutzes kostenwirksame Maßnahmen oder Programme
einschließlich administrativer, sozialer und ökonomischer
Instrumente evaluieren und gegebenenfalls fördern, um die durch
die Industrie verursachten Emissionen und ihre schädlichen
Auswirkungen auf die Atmosphäre so gering wie möglich zu
halten;
-
die Industrie dazu anhalten, die eigenen
Möglichkeiten der Entwicklung von Technologien, Produkten und
Produktionsverfahren, die sicherer, weniger umweltbelastend und
sparsamer im Umgang mit sämtlichen Ressourcen und Materialien
einschließlich Energie sind, zu verstärken und auszubauen;
-
an der Entwicklung und der Transfer derartiger
industrieller Technologien und am Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten für die Planung und den Einsatz
dieser Technologien - insbesondere mit Blick auf die
Entwicklungsländer - mitwirken;
-
Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickeln,
verbessern und durchführen, um eine nachhaltige industrielle
Entwicklung zu unterstützen;
-
sich für einen rationellen Material- und
Ressourceneinsatz unter Berücksichtigung von
Produktkreisläufen (life cycle) einsetzen, um die
volkswirtschaftlichen und ökologischen Vorteile eines
rationelleren Ressourceneinsatzes und eines geringeren
Abfallvolumens zu nutzen;
-
die Einführung emissionsarmer und effizienterer
Technologien und Produktionsprozesse in der Industrie
unterstützen, wobei zur Reduzierung der Emissionen der
Industrie und ihrer schädlichen Auswirkungen auf die
Atmosphäre die vorhandenen standortspezifischen
Energiepotentiale, vor allem sichere und erneuerbare
Energiequellen, zu berücksichtigen sind.
4. Erschließung der Ressourcen des Bodens und der Meere sowie
Landnutzung
Handlungsgrundlage
9.19 Landnutzungs- und
Ressourcenpolitik haben Einfluss auf Veränderungen in der
Atmosphäre und werden von ihr beeinflusst. Bestimmte im Umgang mit
den Ressourcen des Bodens und der Meere verwendete Verfahrensweisen
können einen Abbau vorhandener Senken für Treibhausgase und eine
Zunahme der atmosphärischen Emissionen nach sich ziehen. Des
weiteren kann der Rückgang der biologischen Vielfalt die
Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme gegen Klimaschwankungen und
Luftverunreinigungen herabsetzen. Veränderungen in der Atmosphäre
können gravierende Auswirkungen auf die Wälder, auf die
biologische Vielfalt und auf Süßwasser- und Meeresökosysteme
sowie auf ökonomische Aktivitäten wie etwa die Landwirtschaft
haben. In vielen Fällen können sich die angestrebten Ziele in den
verschiedenen Bereichen widersprechen und müssen deshalb in
integrativer Form angegangen werden.
Ziele
9.20 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten
wie folgt:
- Förderung von Nutzungen der Ressourcen des Bodens und der
Meere sowie angemessener Landnutzungsformen, die dazu beitragen,
-
die Luftverschmutzung zu reduzieren und/oder die
anthropogenen Treibhausgasemissionen zu begrenzen;
-
sämtliche vorhandenen Senken für Treibhausgase zu
erhalten, nachhaltig zu bewirtschaften und zu erweitern, wo
dies angemessen ist;
-
Natur- und Umweltgüter zu erhalten und nachhaltig
zu nutzen;
- Volle Berücksichtigung der gegenwärtigen und der zu
erwartenden Veränderungen in der Atmosphäre und ihrer
sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen bei der
Planung und Umsetzung von Strategien und Programmen, welche die
Nutzung der Ressourcen des Bodens und der Meere und die
Landnutzungspraxis betreffen.
Maßnahmen
9.21 Im Zusammenwirken mit den einschlägigen
Gremien der Vereinten Nationen und gegebenenfalls auch zwischen- und
nichtstaatlichen Organisationen sowie der privaten Wirtschaft sollen
die Regierungen auf der entsprechenden Ebene
-
im Einklang mit den nationalen Prioritäten hinsichtlich
der sozioökonomischen Entwicklung und des Umweltschutzes
kostenwirksame Maßnahmen oder Programme einschließlich
administrativer, sozialer und ökonomischer Instrumente
evaluieren und gegebenenfalls fördern, um Anstöße zur
Einführung umweltverträglicher Formen der Bodennutzung zu
geben;
-
Strategien und Programme durchführen, die unangemessene
und umweltbelastende Formen der Landnutzung verhindern und eine
nachhaltige Nutzung der Ressourcen des Bodens und der Meere
fördern.
-
die Förderung der Entwicklung und Anwendung von
Nutzungsformen für die Ressourcen des Bodens und der Meere und
Formen der Landnutzung erwägen, die widerstandsfähiger gegen
atmosphärische Veränderungen und Schwankungen sind;
-
die nachhaltige Bewirtschaftung der Senken und Speicher
für Treibhausgase einschließlich Biomasse, Wälder und Ozeane
sowie anderer Land-, Küsten- und Meeresökosysteme und die
Zusammenarbeit bei deren Erhaltung und gegebenenfalls
Erweiterung fördern
|