Agenda 21 Kapitel 7
B. Verbesserung des Siedlungswesens
Handlungsgrundlage
7.13 Um die Jahrhundertwende wird die Mehrheit
der Weltbevölkerung in den Städten leben. Zwar weisen insbesondere
die Städte in den Entwicklungsländern viele der Symptome der
weltweiten Umwelt- und Entwicklungskrise auf, doch sie
erwirtschaften immerhin 60 Prozent des Bruttosozialprodukts und
können, sofern sie effizient verwaltet werden, die erforderliche
Handlungsfähigkeit entwickeln, die zur langfristigen Erhaltung
ihrer Produktivität, zur Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer
Bürger und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen
Ressourcen benötigt wird.
7.14 Manche metropolitanen Ballungsräume
dehnen sich über die Grenzen mehrerer politischer und/oder
administrativer Verwaltungseinheiten (Kreise und Gemeinden) aus,
obgleich sie einem zusammenhängenden urbanen System angehören. In
vielen Fällen verhindert diese politische Heterogenität die
Durchführung umfassender Umweltmanagement-Programme.
Ziele
7.15 Ziel ist eine nachhaltige Verwaltung für
alle Städte, insbesondere in den Entwicklungsländern, um ihnen
größere Handlungsmöglichkeiten zu geben, die Lebensbedingungen
ihrer Bürger, vor allem der Randgruppen und der Menschen ohne
Bürgerrechte, zu verbessern und auf diese Weise zur Verwirklichung
der Entwicklungsziele des jeweiligen Landes im wirtschaftlichen
Bereich beizutragen.
Maßnahmen
a) Verbesserung des städtischen Managements
7.16 Ein bereits vorhandener Rahmen zur
Stärkung des städtischen Managements ist das von UNDP, Weltbank
und Habitat gemeinsam erarbeitete Urban Management Programme (UMP),
eine konzertierte weltweite Initiative zur Unterstützung der
Entwicklungsländer bei der Bewältigung städtischer
Verwaltungsaufgaben. In der Zeit von 1993 bis 2000 soll dieses
Programm auf alle interessierten Länder ausgedehnt werden.
Gegebenenfalls sollen alle Länder in Übereinstimmung mit ihren
eigenen nationalen Plänen, Zielen und Prioritäten und mit
Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen und Vertretern der
Kommunen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit Hilfe
einschlägiger Programme und Unterstützungseinrichtungen folgende
Maßnahmen einleiten:
-
die Verabschiedung und Umsetzung städtebaulicher
Leitlinien in den Bereichen Bodenpolitik, städtisches
Umweltmanagement, Infrastrukturplanung und kommunales Finanz-
und Verwaltungswesen;
-
die Beschleunigung der Bemühungen um die Bekämpfung der
Armut in den Städten durch eine Reihe von Initiativen wie etwa
-
die Schaffung von Arbeitsplätzen für die arme
Stadtbevölkerung, insbesondere für Frauen, durch den Auf-
und Ausbau und die Unterhaltung der städtischen
Infrastruktur und der städtischen Dienstleistungen sowie
durch Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten im
informellen Sektor wie von Reparaturarbeiten, Recycling,
Dienstleistungen und Kleingewerbe;
-
die Bereitstellung gezielter Hilfe für die
Bedürftigsten unter den in den Städten lebenden Armen,
unter anderem durch Schaffung der erforderlichen sozialen
Infrastruktur für die Bekämpfung des Hungers und der
Obdachlosigkeit sowie die Bereitstellung ausreichender
städtischer Dienstleistungen;
-
die Anregung der Gründung von örtlich verwalteten,
auf kommunaler Ebene tätigen Organisationen, privaten
Freiwilligenorganisationen und anderen nichtstaatlichen
Einrichtungen, die sich an den Bemühungen um die
Bekämpfung der Armut und die Verbesserung der
Lebensqualität einkommensschwacher Familien beteiligen
können;
-
die Entwicklung innovativer Stadtplanungsstrategien, die
sich mit ökologischen und sozialen Fragestellungen befassen,
und zwar durch
-
den Abbau der Subventionen und die kostendeckende
Gebührenerhebung für Umweltschutzdienstleistungen und
andere Dienstleistungen mit hohem Standard (z.B.
Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung,
Abfallentsorgung, Straßen, Fernmeldewesen) die in
wohlhabenderen Stadtteilen bereitgestellt werden;
ii) die Verbesserung des Infrastrukturniveaus und der
Versorgung mit kommunalen Dienstleistungen in ärmeren
Stadtbezirken;
-
die Entwicklung örtlichen Strategien für die
Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität, für die
Integration von Entscheidungen im Bereich der Flächennutzung
und der Flächenwirtschaft, für Investitionen der öffentlichen
Hand und der Privatwirtschaft und für die Mobilisierung
menschlicher und materieller Ressourcen, um so Arbeitsplätze zu
schaffen, die umweltverträglich und gesundheitlich unbedenklich
sind.
b) Ausbau kommunaler Datensysteme
7.17 Im Zeitraum 1993-2000 sollen alle Länder
gegebenenfalls unter aktiver Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft
in ausgewählten Städten Pilotprojekte zur Erfassung, Auswertung
und anschließenden Transfer kommunaler Daten einschließlich
Umweltverträglichkeitsprüfungen auf kommunaler, Länder-/Provinz-,
staatlicher und internationaler Ebene und zur Schaffung von
Kapazitäten für das Datenmanagement durchführen.5)
Organisationen der Vereinten Nationen wie etwa Habitat, UNEP und
UNDP könnten fachliche Unterstützung leisten und Modelle solcher
Datenverwaltungssysteme zur Verfügung stellen.
c) Förderung der Entwicklung von Mittelstädten
7.18 Um dem wachsenden Druck auf
großstädtische Agglomerationen in den Entwicklungsländern zu
begegnen, sollen siedlungspolitische Konzepte und Strategien zur
Entwicklung von Mittelstädten zum Einsatz gebracht werden, durch
die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose im ländlichen
Raum geschaffen und wirtschaftliche Aktivitäten auf dem Lande
unterstützt werden. Allerdings trägt vernünftiges städtisches
Management wesentlich dazu bei, daß die Zersiedelung der Städte
nicht zu einer noch ausgedehnteren Ressourcenzerstörung führt und
der Zwang zur Erschließung von Freiflächen, von landwirtschaftlich
genutzten oder als Pufferzone dienenden Flächen weiter zunimmt.
7.19 Daher sollen alle Länder gegebenenfalls
eine Überprüfung des Urbanisierungsprozesses und des von ihnen
dabei verfolgten Kurses veranlassen, um die Umweltfolgen des
Wachstums der Städte abzuschätzen und städtische Planungs- und
Entwicklungskonzepte einzuführen, die speziell auf die
Bedürfnisse, die Mittelausstattung und die spezifischen Merkmale
der wachsenden Mittelstädte zugeschnitten sind. Außerdem sollen
sie gegebenenfalls Maßnahmen ins Auge fassen, die den Umstieg von
ländlichen auf städtische Lebensweisen und Siedlungsstrukturen
erleichtern und durch die Förderung des Aufbaus kleingewerblicher
Betriebe, insbesondere zur Nahrungsmittelerzeugung, die Schaffung
örtlicher Einkommen sowie die Erzeugung von Zwischenprodukten und
Dienstleistungen für das ländliche Umland unterstützen.
7.20 Alle Städte, insbesondere diejenigen,
die mit gravierenden, einer nachhaltigen Entwicklung abträglichen
Problemen zu kämpfen haben, sollen in Übereinstimmung mit den
geltenden staatlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen
Vorschriften Programme einführen und ausbauen, deren Ziel die
Bewältigung dieser Probleme und eine auf größere Nachhaltigkeit
ausgerichtete Entwicklung ist. Einige internationale Initiativen zur
Unterstützung dieser Bemühungen wie das Sustainable Cities
Programme von Habitat und das Gesunde-Städte-Projekt der WHO sollen
intensiviert werden. Weitere Initiativen, an denen die Weltbank, die
regionalen Entwicklungsbanken und bilaterale Trägerorganisationen
sowie andere Interessengruppen, insbesondere internationale und
nationale Vertreter von Kommunen beteiligt sind, sollen ausgebaut
und koordiniert werden. Gegebenenfalls sollen die einzelnen Städte
-
einen partizipatorischen Ansatz für eine nachhaltige,
städtische Entwicklung auf der Grundlage eines kontinuierlichen
Dialogs zwischen den in diese Entwicklung einbezogenen
Handlungsträgern (der öffentlichen Hand, der Privatwirtschaft
und den Vereinen), insbesondere auch Frauen und eingeborenen
Bevölkerungsgruppen, institutionalisieren;
-
die städtische Wohn- und Lebenswelt durch Förderung der
Sozialstruktur und des Umweltbewusstseins verbessern, und zwar
durch eine Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften an der
Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen Dienstleistungen, an der
Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur, am Ausbau der
Gemeinschaftseinrichtungen sowie dem Schutz und/oder der
Sanierung alter Gebäude, historischer Bezirke und anderer
Kulturdenkmäler. Darüber hinaus sollen ökologisch orientierte
"grüne" Beschäftigungsprogramme ins Leben gerufen
werden, mit denen selbsttragende Initiativen zur Entfaltung der
menschlichen Fähigkeiten begonnen und Arbeitsplätze im
formellen und informellen Sektor für untere Einkommensgruppen
in den Städten geschaffen werden können;
-
die Fähigkeit der kommunalen Verwaltungsorgane,
effizienter als bisher mit der Vielzahl der mit einem zügigen
und verträglichen Wachstum der Städte zusammenhängenden
Entwicklungs- und Umweltfragen umzugehen, durch ganzheitliche
Ansätze stärken, die den individuellen Bedürfnissen der
Städte Rechnung tragen und auf einer umweltverträglichen
Stadtplanungspraxis basieren;
-
sich an internationalen Sustainable City-Netzwerken
beteiligen, um Erfahrungen auszutauschen und nationale und
internationale Unterstützung fachlicher und finanzieller Art zu
mobilisieren;
-
die Erarbeitung umweltverträglicher und einem
"sanften" Tourismus verpflichteter Programme als
Strategie für eine nachhaltige Entwicklung städtischer und
ländlicher Siedlungen sowie als Möglichkeit zur
Dezentralisierung der städtischen Entwicklung und zum Abbau der
zwischen einzelnen Regionen bestehenden Diskrepanzen zu
fördern;
-
mit Unterstützung einschlägiger internationaler
Organisationen Mechanismen zur Freistellung von Mitteln für
kommunale Initiativen zur Verbesserung der Umweltqualität
schaffen;
-
Bürgergruppen, nichtstaatliche Organisationen und den
einzelnen Bürger ermächtigen, die Handlungsbefugnis und die
Verantwortung für Management und Sanierung ihrer unmittelbaren
Umwelt durch partizipative Instrumentarien, Verfahren und
Ansätze zu übernehmen, die im Umweltschutzgedanken zugrunde
liegen.
7.21 Die Städte aller Länder sollen unter
der Schirmherrschaft der in diesem Bereich tätigen nichtstaatlichen
Organisationen wie etwa dem Internationalen Gemeindeverband (IULA),
dem Internationalen Rat für Kommunale Umweltinitiativen (ICLEI) und
dem Weltverband der Partnerstädte die Zusammenarbeit untereinander
und mit Städten in den entwickelten Ländern intensivieren.
Instrumente zur Umsetzung
a) Finanzierung und Kostenabschätzung
7.22 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden
Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der
UNCED auf etwa 100 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich
etwa 15 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form
konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft.
Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen
Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der
Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre -
hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und
-programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten
7.23 Mit entsprechender internationaler
Unterstützung sollen die Entwicklungsländer die gezielte Aus- und
Fortbildung eines festen Bestands an Fachleuten für Stadtplanung
und Städtebau, Verwaltungsfachleuten und anderen wichtigen
Berufsgruppen erwägen, die mit der Frage einer umweltverträglichen
Stadtentwicklung und Ausdehnung der Städte gut umzugehen wissen und
mit der erforderlichen Fachkompetenz ausgestattet sind, um die
innovativen Erfahrungen anderer Städte analysieren und entsprechend
adaptieren zu können. Zu diesem Zweck soll das gesamte Spektrum der
Ausbildungsmöglichkeiten - von der formalen Ausbildung bis zum
Einsatz der Massenmedien - wie auch die Alternative des "learning
by doing", des praxisorientierten Lernens, herangezogen werden.
7.24 Außerdem sollen die Entwicklungsländer
die fachliche Ausbildung und die Forschung durch gemeinsame
Anstrengungen von Gebern, nichtstaatlichen Organisationen und der
Privatwirtschaft in Bereichen wie der Abfallverminderung, der
Verbesserung der Trinkwasserqualität, dem sparsamen Umgang mit
Energie, der sicheren Produktion von Chemikalien und
umweltverträglicheren Verkehrssystemen unterstützen.
7.25 Die von allen Ländern mit der
vorstehenden Unterstützung durchgeführten strukturfördernden
Maßnahmen sollen über die Ausbildung von Einzelpersonen und
Funktionsgruppen hinausgehen und zusätzlich institutionelle
Strukturen, Verwaltungsprozeduren, interinstitutionelle
Zusammenschlüsse, Informationsflüsse und Konsultationsprozesse
einschließen.
7.26 Darüber hinaus sollen mit den in
Zusammenarbeit mit multilateralen und bilateralen Organisationen
eingeleiteten internationalen Initiativen wie etwa dem Urban
Management Programme auch in Zukunft die Entwicklungsländer in
ihren Bemühungen um den Aufbau einer partizipativen Struktur durch
Mobilisierung der personellen Ressourcen des privaten Sektors, der
nichtstaatlichen Organisationen und der Armutsgruppen, insbesondere
der Frauen und Benachteiligten, unterstützt werden.
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