C. Schutz besonders anfälliger Gruppen
Handlungsgrundlage
6.18 Eine der Voraussetzungen für eine
nachhaltige Entwicklung ist, daß neben der Deckung der gesundheitlichen
Grundbedürfnisse auch der Schutz und die Aufklärung besonders anfälliger
Gruppen, vor allem der Kinder, der Jugendlichen, der Frauen, eingeborener
Bevölkerungsgruppen und der Ärmsten, stärker herausgestellt werden. Auch den
Gesundheitsbedürfnissen der älteren Menschen und der Behinderten gebührt mehr
Beachtung.
6.19 Säuglinge und Kinder. Die
Weltbevölkerung besteht zu etwa einem Drittel aus Kindern unter 15 Jahren.
Mindestens 15 Millionen dieser Kinder sterben jährlich an verhütbaren
Krankheiten wie etwa Geburtstraumata, Neugeborenen-Asphyxie, akuten
respiratorischen Krankheiten, Mangelernährung, übertragbaren Krankheiten und
Durchfallerkrankungen. Die durch Mangelernährung und schädliche
Umwelteinflüsse bedingte Gesundheitgefährdung ist bei Kindern viel größer
als bei anderen Bevölkerungsgruppen, und viele Kinder laufen Gefahr, als
billige Arbeitskräfte oder durch Prostitution ausgebeutet zu werden.
6.20 Jugend. Wie die Erfahrungen der
Vergangenheit in allen Ländern gezeigt haben, ist die Jugend besonders stark
von den mit der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehenden Problemen betroffen,
da diese oft zu einer Schwächung der traditionellen Formen der sozialen
Abfederung führen, die eine wesentliche Voraussetzung für die gesunde
Entwicklung junger Menschen sind. Die zunehmende Urbanisierung und der Wandel in
den gesellschaftlichen Verhaltensnormen haben zu einem Anstieg des Drogenmissbrauchs,
der unerwünschten Schwangerschaften und der durch Sexualkontakt übertragenen
Krankheiten wie etwa AIDS geführt. Im Augenblick sind mehr als die Hälfte
aller auf der Erde lebenden Menschen unter 25 Jahre alt, und vier von fünf
leben in den Entwicklungsländern. Aus diesem Grund muss unbedingt etwas getan
werden, damit sich die Erfahrungen der Vergangenheit nicht wiederholen.
6.21 Frauen. Der Gesundheitszustand der
Frauen in den Entwicklungsländern ist unverändert schlecht geblieben, und in
den achtziger Jahren verschlimmerte sich die Armut, die Mangelernährung und der
schlechte Allgemeinzustand der Frauen sogar noch weiter. Den meisten Frauen in
den Entwicklungsländern werden immer noch keine ausreichenden
Bildungsmöglichkeiten angeboten, und sie verfügen nicht über genügend eigene
Ressourcen, um sich um ihre Gesundheit und eine verantwortliche Familienplanung
zu kümmern und ihren sozioökonomischen Status zu verbessern. Besondere
Aufmerksamkeit gebührt auch der pränatalen Gesundheitsfürsorge, damit
sichergestellt ist, daß gesunde Kinder geboren werden.
6.22 Eingeborene und ihre
Lebensgemeinschaften. Früher machten die Eingeborenenvölker und ihre
Gemeinschaften einen erheblichen Anteil der Weltbevölkerung aus. Die Ergebnisse
ihrer Erfahrungen sind insofern häufig sehr ähnlich gewesen, als sich die
Basis ihrer Beziehung zu ihrem traditionellen Land grundlegend geändert hat.
Arbeitslosigkeit, Wohnungsmangel, Armut und schlechter Gesundheitszustand sind
bei ihnen oft unverhältnismäßig stark ausgeprägt. In vielen Ländern wächst
die indigene Bevölkerung schneller als die übrige Bevölkerung. Aus diesem
Grund ist es wichtig, gezielte Gesundheitsinitiativen für indigene
Bevölkerungsgruppen vorzusehen.
Ziele
6.23 Die allgemeinen Ziele des Schutzes
besonders anfälliger Bevölkerungsgruppen lauten wie folgt: Es soll
sichergestellt sein, dass alle diese Menschen die Möglichkeit haben, sämtliche
in ihnen schlummernden Kräfte zu entfalten (wozu auch eine gesunde physische,
psychische und geistige Entwicklung gehört), dass junge Menschen die
Voraussetzungen für ein langes, gesundes Leben schaffen können, dass Frauen
Gelegenheit gegeben wird, den ihnen zustehenden Platz in der Gesellschaft
einzunehmen, und dass indigene Bevölkerungsgruppen im Rahmen schulischer,
wirtschaftlicher und technischer Möglichkeiten unterstützt werden.
6.24 Auf dem Weltgipfel für Kinder wurden
spezifische Leitziele für das Überleben, die Entwicklung und den Schutz der
Kinder vereinbart, die auch für die Agenda 21 Gültigkeit haben. Zu den
Unterstützungsmaßnahmen und sektoralen Zielen gehören die Förderung der
Gesundheit der Frauen und ihrer Bildungschancen, die Ernährung, die Gesundheit
der Kinder, die Trinkwasser- und Sanitärversorgung, die schulische
Grunderziehung und Kinder in schwierigen Lebensumständen.
6.25 Auf Regierungsseite sollen konkrete
Anstrengungen unternommen werden, um mit besonderer Vordringlichkeit und
angepasst an die Gegebenheiten und Rechtssysteme des jeweiligen Landes
Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, dass Frauen und Männer
das gleiche Recht haben, frei und eigenverantwortlich über die Zahl ihrer
Kinder und den zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Geburten zu
entscheiden, und dass sie den Umständen entsprechend Zugang zu Informations-
und Bildungsmöglichkeiten und Mitteln haben, die sie in die Lage versetzen,
dieses Recht im Einklang mit ihrer Freiheit, Würde und ihren persönlichen
Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte
auszuüben.
6.26 Auf Regierungsseite sollen konkrete
Anstrengungen unternommen werden, um Programme zum Auf- und Ausbau von
Einrichtungen für die präventive und kurative Medizin durchzuführen, wozu
auch eine speziell auf Frauen zugeschnittene, von Frauen geleitete,
verlässliche und effiziente reproduktionsmedizinische Versorgung sowie
gegebenenfalls erschwingliche, jedermann zugängliche Dienste für eine
verantwortliche Familienplanung im Einklang mit der Freiheit, Würde und den
persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und
kultureller Aspekte gehören. Solche Programme sollen schwerpunktmäßig auf
eine umfassende Gesundheitsfürsorge ausgerichtet sein, wozu auch
Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheitserziehung und Aufklärung über eine
verantwortliche Elternschaft gehören, und allen Frauen die Möglichkeit zum
Vollstillen, zumindest während der ersten vier Monate nach der Geburt, geben.
Die Programme sollen die produktive und reproduktive Rolle und das Wohl der
Frauen uneingeschränkt unterstützen, wobei der Notwendigkeit einer
gleichwertigen und verbesserten Gesundheitsfürsorge für alle Kinder und der
Reduzierung der Mütter- und Kindersterblichkeit und der Erkrankungen von Mutter
und Kind besondere Beachtung gebührt.
Maßnahmen
6.27 Die Regierungen der einzelnen Länder
sollen in Zusammenarbeit mit örtlichen und nichtstaatlichen Organisationen in
den folgenden Bereichen neue Programme initiieren oder vorhandene erweitern:
-
Säuglinge und Kinder:
-
Ausbau der speziell für Kinder bestimmten
Basisgesundheitsdienste im Bereich der primären Gesundheitsversorgung,
darunter auch Pränatalvorsorge-, Still-, Impf- und Ernährungsprogramme;
-
Durchführung umfangreicher Aufklärungsaktionen zur
Unterweisung von Erwachsenen in der Anwendung der oralen
Rehydratationstherapie bei Durchfall, in der Behandlung von Infektionen der
Atemwege und in der Verhütung übertragbarer Krankheiten;
-
Hilfe beim Aufbau, bei der Änderung und der Durchsetzung eines
entsprechenden Gesetzesrahmens zum Schutz der Kinder vor sexuellem
Missbrauch und Missbrauch in Form von Kinderarbeit;
-
Schutz der Kinder vor den Auswirkungen von in der Umwelt und am
Arbeitsplatz vorkommenden toxischen chemischen Verbindungen;
-
Jugend:
Ausbau der für junge Menschen bestimmten Dienste in den
Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales, um eine bessere Aufklärung,
Erziehung, Beratung und Behandlung bei speziellen Gesundheitsproblemen
einschließlich Drogenmissbrauch zu gewährleisten;
-
Frauen:
-
Beteiligung von Frauengruppen an Entscheidungsprozessen auf
staatlicher und kommunaler Ebene, um Gesundheitsrisiken aufzuzeigen und um
in nationale Aktionsprogramme über Frauen und Entwicklung auch
Gesundheitsfragen einzubinden;
-
Schaffung konkreter Anreize für eine verstärkte und
längerfristige Teilnahme von Frauen aller Altersstufen am Schulunterricht
und an im Rahmen der Erwachsenenbildung veranstalteten Kursen, auch im
Bereich der Gesundheitserziehung und der Ausbildung in der primären
Gesundheitsfürsorge, der häuslichen Krankenpflege und der Versorgung
während der Schwangerschaft;
-
Durchführung von Basiserhebungen und von auf die Kenntnisse,
die Einstellung und die Gewohnheiten bezogenen Untersuchungen über die
Gesundheit und Ernährung von Frauen während ihres gesamten Lebenszykluses,
insbesondere mit Blick auf die Wirkung der Umweltzerstörung und
ausreichender Ressourcen;
-
Eingeborene und ihre Lebensgemeinschaften:
-
Ausbau der präventiven und kurativen Gesundheitsdienste durch
entsprechende Mittelausstattung und Selbstverwaltung;
-
Einbeziehung traditioneller Kenntnisse und Erfahrungen in das
Gesundheitswesen.
Instrumente zur Umsetzung
-
Finanzierung und Kostenabschätzung
6.28 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden
Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa
3,7 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 400 Millionen Dollar,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte
Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter
anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
-
Wissenschaftliche und technologische Mittel
6.29 Bildungs-, Gesundheits- und
Forschungseinrichtungen sollen ausgebaut und verstärkt zur Verbesserung der
Gesundheit besonders anfälliger Gruppen herangezogen werden. Außerdem soll die
mit den spezifischen Problemen dieser Gruppen befasste Sozialforschung ausgebaut
werden, und es sollen Methoden zur Einführung flexibler, pragmatischer
Lösungen unter besonderer Berücksichtigung von Präventivmaßnahmen untersucht
werden. Den Regierungen, den Einrichtungen und den auf dem Gesundheitssektor
tätigen nichtstaatlichen Organisationen für Jugendliche, Frauen und indigene
Bevölkerungsgruppen soll fachliche Unterstützung gewährt werden.
-
Entwicklung der menschlichen Ressourcen
6.30 Der Ausbau der Ausbildungseinrichtungen,
die Förderung interaktiver Methoden der Gesundheitserziehung und der
verstärkte Einsatz der Massenmedien für die Transfer von Informationen an die
Zielgruppen soll ebenfalls Bestandteil der Maßnahmen zur Entwicklung des für
die Gesundheitsversorgung von Kindern, Jugendlichen und Frauen erforderlichen
Personals sein. Voraussetzung dafür ist die Ausbildung zusätzlicher auf
Gemeindeebene tätiger Gesundheitshelfer, Schwestern, Hebammen, Ärzte,
Sozialwissenschaftler und Erzieher, die Beratung von Müttern, Familien und
Gemeinschaften und der Ausbau der für Bildung, Gesundheit und
Bevölkerungsfragen usw. zuständigen Ministerien.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten
6.31 Soweit erforderlich, sollen die Regierungen
(i) die Veranstaltung nationaler, länderübergreifender und zwischenregionaler
Symposien und anderer Tagungen für den Informationsaustausch zwischen Behörden
und Gruppen, die mit der Gesundheit von Jugendlichen, Frauen und eingeborenen
Bevölkerungsgruppen befasst sind, und (ii) Frauenorganisationen, Jugendgruppen
und Eingeborenenorganisationen fördern, um den Gesundheitszustand zu verbessern
und ihnen bei der Schaffung, Änderung und Durchsetzung des erforderlichen
Gesetzesrahmens zur Sicherung gesunder Umweltbedingungen für Kinder,
Jugendliche, Frauen und indigene Bevölkerungsgruppen beratend zur Seite zu
stehen.
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