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5.1 Das vorliegende Kapitel umfasst folgende
Programmbereiche:
- Ermittlung und Transfer von Kenntnissen über die
Zusammenhänge zwischen demographischen Trends und
Faktoren und nachhaltiger Entwicklung;
- Formulierung
integrierter nationaler umwelt- und
entwicklungspolitischer Maßnahmen unter
Berücksichtigung demographischer Trends und Faktoren;
- Durchführung integrierter Umwelt- und
Entwicklungsprogramme auf lokaler Ebene unter
Berücksichtigung demographischer Trends und Faktoren.
PROGRAMMBEREICHE
A. Ermittlung und Transfer von Kenntnissen über die
Zusammenhänge zwischen demographischen Trends und Faktoren und
nachhaltiger Entwicklung
Handlungsgrundlage
5.2 Zwischen demographischen Trends und
Faktoren und nachhaltiger Entwicklung besteht eine synergetische
Beziehung.
5.3 Die wachsende Weltbevölkerung und der
Anstieg der Weltproduktion im Verbund mit nicht nachhaltigen
Verbrauchsmustern setzt die Lebenserhaltungskapazität unseres
Planeten einer immer größeren Belastung aus. Diese interaktiven
Prozesse beeinträchtigen die Nutzung des Bodens, des Wassers,
der Luft, der Energie und der sonstigen Ressourcen. Auch die
rapide wachsenden Städte haben - sofern sie nicht über eine gut
funktionierende Verwaltung verfügen - mit erheblichen
Umweltproblemen zu kämpfen. Aufgrund der steigenden Zahl und der
immer größer werdenden Ausdehnung der Städte muss Fragen der
kommunalen Selbstverwaltung und der Städteplanung größere
Beachtung geschenkt werden. Innerhalb dieses verschlungenen
Beziehungsgefüges sind die menschlichen Dimensionen als
vorrangig zu berücksichtigende Elemente zu betrachten und sollen
daher in auf Nachhaltigkeit ausgerichteten gesamtpolitischen
Konzepten angemessen berücksichtigt werden. Solche politischen
Konzepte sollen sich mit den Wechselbeziehungen zwischen
demographischen Trends und Faktoren, dem Ressourcenverbrauch, der
Transfer angepasster Technologien und der Entwicklung befassen.
In der Bevölkerungspolitik soll auch die Rolle des Menschen im
Kontext von Umwelt- und Entwicklungsbelangen berücksichtigt
werden. In dieser Frage bedarf es einer verstärkten
Sensibilisierung der Entscheidungsträger auf allen Ebenen und
der Bereitstellung präziserer Informationen, die als Grundlage
für die nationale und internationale Politik dienen, sowie eines
geeigneten Bezugsrahmens zur Interpretation dieser Informationen.
5.4 Es müssen entsprechende Strategien
entwickelt werden, um sowohl die schädlichen Auswirkungen von
Tätigkeiten des Menschen auf die Umwelt als auch die
schädlichen Auswirkungen von Umweltveränderungen auf den
Menschen zu mildern. Aller Voraussicht nach wird die
Weltbevölkerung bis zum Jahre 2020 auf über acht Milliarden
gestiegen sein. Bereits heute leben 60 Prozent der
Weltbevölkerung in Küstengebieten, während 65 Prozent der
Städte mit über 2,5 Millionen Einwohnern an den Küsten dieser
Erde liegen - einige davon bereits jetzt schon auf Meereshöhe
oder darunter.
Ziele
5.5 Folgende Ziele sollen so bald wie
möglich verwirklicht werden:
- die Einbeziehung von demographischen Trends und
Faktoren in die globale Analyse von Umwelt- und
Entwicklungsfragen;
- die Herbeiführung eines
besseren Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen
Bevölkerungsdynamik, Technologie, kulturell bedingtem
Verhalten, natürlichen Ressourcen und lebenserhaltenden
Systemen;
- die Abschätzung der Gefährdung der Menschen in
Gebieten mit sensiblem ökologischem Gleichgewicht und in
Ballungsräumen zur Bestimmung der Handlungsprioritäten
auf allen Ebenen unter voller Berücksichtigung
gemeinschaftlich festgelegter Bedürfnisse.
Maßnahmen
Untersuchung der Wechselwirkung zwischen demographischen
Trends und Faktoren und nachhaltiger Entwicklung
5.6 Einschlägige internationale, regionale
und nationale Institutionen sollen die Durchführung folgender
Maßnahmen in Erwägung ziehen:
- die Bestimmung der Wechselwirkungen zwischen
demographischen Entwicklungen, natürlichen Ressourcen
und lebenserhaltenden Systemen unter Berücksichtung der
unter anderem durch unterschiedliche Entwicklungsstufen
hervorgerufenen regionalen und subregionalen
Unterschiede;
- die Einbeziehung demographischer
Trends und Faktoren in die laufende Untersuchung von
Umweltveränderungen unter Heranziehung des Fachwissens
internationaler, regionaler und nationaler
Forschungsnetze und örtlicher Gemeinschaften, um erstens
die menschlichen Dimensionen von Umweltveränderungen zu
untersuchen und zweitens sensible Gebiete zu
identifizieren;
- die Bestimmung vorrangiger Maßnahmen und die
Entwicklung von Strategien und Programmen zur Milderung
der negativen Auswirkungen von Umweltveränderungen auf
die Bevölkerung und umgekehrt.
Instrumente zur Umsetzung
-
Finanzierung und Kostenabschätzung
5.7 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 10 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
-
Ausweitung von Forschungsprogrammen zur Integration von
Bevölkerung, Umwelt und Entwicklung
5.8 Die interdisziplinäre Forschung soll
ausgebaut werden, damit die demographische Analyse in eine
breitere sozialwissenschaftliche Perspektive von Umwelt und
Entwicklung eingebunden werden kann. Internationale Institutionen
und Expertennetzwerke sollen ihr wissenschaftliches Potential
unter Heranziehung aller in der Gemeinschaft vorhandenen
Erfahrungen und Kenntnisse ausbauen und die im Rahmen
multidisziplinärer Ansätze und durch Kopplung von Theorie und
Praxis gewonnenen Erfahrungen weitergeben.
5.9 Es sollen bessere Möglichkeiten für
Modelluntersuchungen geschaffen werden, mit denen die gesamte
Bandbreite möglicher Ergebnisse gegenwärtigen menschlichen Tuns
bestimmt werden kann, und zwar insbesondere die Wechselwirkung
demographischer Trends und Faktoren, des
Pro-Kopf-Ressourcenverbrauchs und der Vermögensverteilung sowie
die mit zunehmender Häufigkeit von Klimaereignissen zu
erwartenden Hauptwanderungsbewegungen und die kumulativen
Umweltveränderungen, die zur Zerstörung der örtlichen
Existenzgrundlagen der Menschen führen können.
-
Intensivierung der öffentlichen Aufklärung und Bewusstseinsbildung
5.10 Soziodemographische Informationen
sollen in geeigneter Form zur Verknüpfung mit physikalischen,
biologischen und sozioökonomischen Daten erfasst werden.
Außerdem sollen kompatible Raum- und Zeitskalen,
länderübergreifende und Zeitreiheninformationen sowie globale
Verhaltensindikatoren unter Zuhilfenahme der Wahrnehmungen und
Einstellungen der örtlichen Gemeinschaften entwickelt werden.
5.11 Unter Berücksichtigung der
entwicklungsspezifischen Bedürfnisse der in den
Entwicklungsländern lebenden Bevölkerung soll auf allen Ebenen
das Bewusstsein für die Notwendigkeit, die nachhaltige schonende
Nutzung der Ressourcen durch eine effiziente
Ressourcenbewirtschaftung zu optimieren, geschärft werden.
5.12 Das Bewusstsein für die grundlegenden
Wechselbeziehungen zwischen der Verbesserung der Stellung der
Frau und der Bevölkerungsdynamik soll geschärft werden,
insbesondere durch verbesserten Zugang für Frauen zu
Bildungsmöglichkeiten, Programme im Rahmen der primären
Gesundheitsversorgung und der Frauenheilkunde, wirtschaftliche
Unabhängigkeit und wirksame, gleichberechtigte Beteiligung und
Mitgestaltung von Frauen an Entscheidungsprozessen auf allen
Ebenen.
5.13 Die Ergebnisse von Forschungsarbeiten,
die sich mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung befassen, sollen
im Rahmen von Fachberichten und wissenschaftlichen Zeitschriften,
durch die Medien, auf Workshops, innerhalb von Foren oder auf
anderem Wege weitergegeben werden; so kann diese Information von
Entscheidungsträgern auf allen Ebenen genutzt werden und das
öffentliche Bewusstsein vermehrt schärfen.
-
Aufbau und/oder Ausbau der institutionellen Kapazitäten
und der Zusammenarbeit
5.14 Die Zusammenarbeit und der
Informationsaustausch zwischen Forschungseinrichtungen und
internationalen, regionalen und nationalen Stellen und allen
anderen Sektoren (unter anderem auch der Privatwirtschaft, den
örtlichen Gemeinschaften, nichtstaatlichen Organisationen (NGOs)
und wissenschaftlichen Einrichtungen) sollen sowohl in den
Industrie- als auch in den Entwicklungsländern intensiviert
werden.
5.15 Die Bemühungen um den Ausbau der
Kapazitäten nationaler und kommunaler Verwaltungen, der
Privatwirtschaft und der nichtstaatlichen Organisationen in den
Entwicklungsländern sollen verstärkt werden, damit diese den
wachsenden Anforderungen hinsichtlich einer effizienteren Planung
und Verwaltung der rapide wachsenden Städte gerecht werden
können.
B. Formulierung einer integrierten nationalen Umwelt- und
Entwicklungspolitik unter Berücksichtigung demographischer
Trends und Faktoren
Handlungsgrundlage
5.16 In den bereits vorliegenden Plänen
für eine nachhaltige Entwicklung sind demographische Trends und
Faktoren im allgemeinen als Komponenten berücksichtigt worden,
die entscheidenden Einfluss auf Verbrauchsgewohnheiten,
Produktion, Lebensweise und langfristige Nachhaltigkeit haben. In
Zukunft aber müssen diese Fragen bei der Formulierung des
allgemeinen politischen Kurses und der Aufstellung von
Entwicklungsplänen stärker als bisher berücksichtigt werden.
Dazu müssen alle Länder die eigenen Möglichkeiten der
Abschätzung der umwelt- und entwicklungspolitischen Auswirkungen
der zu beobachtenden demographischen Trends und Faktoren
verbessern. Außerdem müssen sie gegebenenfalls entsprechende
bevölkerungspolitische Konzepte und Aktionsprogramme formulieren
und in die Praxis umsetzen. Diese politischen Konzepte sollen
darauf ausgerichtet sein, sich mit den Folgen des
Bevölkerungswachstums auseinanderzusetzen und gleichzeitig
Maßnahmen einbeziehen, um den demographischen Übergang
einzuleiten. Sie sollen Umweltbelange und Bevölkerungsfragen in
einer ganzheitlichen entwicklungspolitischen Sicht
zusammenführen, zu deren vorrangigen Zielen die Bekämpfung der
Armut, die Sicherung der Lebensgrundlagen, die Verbesserung der
Gesundheit und der Lebensqualität, die Verbesserung der Stellung
und der Einkommenssituation der Frau sowie die Öffnung des
Bildungs- und Ausbildungsbereichs für Frauen und die Erfüllung
ihrer persönlichen Bedürfnisse sowie die Stärkung der Rolle
des Einzelnen und der Gemeinschaften gehören.
Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass in den Entwicklungsländern
in allen in Frage kommenden Bevölkerungsszenarien von einer
massiven Zunahme der Größe und der Zahl der Städte auszugehen
ist, soll der Vorbereitung auf die Bedürfnisse der Bevölkerung,
insbesondere der Frauen und Kinder, im Hinblick auf eine
verbesserte Stadtplanung und kommunale Selbstverwaltung vermehrt
Rechnung getragen werden.
Ziele
5.17 Die umfassende Einbindung von
Bevölkerungsfragen in die nationale Planung, Politik und
Entscheidungsfindung soll fortgesetzt werden.
Bevölkerungspolitische Konzepte und Programme, in denen die
Rechte der Frau volle Berücksichtigung finden, sollen ebenfalls
in Erwägung gezogen werden.
Maßnahmen
5.18 Die Regierungen und andere in Frage
kommende Beteiligte könnten mit entsprechender Unterstützung
durch Hilfsorganisationen unter anderem folgende Maßnahmen
ergreifen und der für 1994 geplanten Internationalen Konferenz
über Bevölkerung und Entwicklung, insbesondere deren Ausschuss über Bevölkerung und Umwelt, über den Durchführungsstand
berichten.
-
Abschätzung der Folgen der in den einzelnen Ländern zu
beobachtenden demographischen Trends und Faktoren
5.19 Die Beziehung zwischen demographischen
Trends und Faktoren und Umweltveränderungen und zwischen der
Umweltzerstörung und den verschiedenen Komponenten
demographischer Veränderungen sollen analysiert werden.
5.20 Im Rahmen entsprechender
Forschungsprojekte soll untersucht werden, inwieweit
Umweltfaktoren mit sozioökonomischen Faktoren als Ursache von
Wanderungsbewegungen interagieren.
5.21 Benachteiligte Bevölkerungsgruppen
(wie etwa besitzlose Landarbeiter, ethnische Minderheiten,
Flüchtlinge, Wanderer, Vertriebene, Frauen als
Haushaltsvorstand), bei denen eine Veränderung der
demographischen Struktur besondere Auswirkungen auf eine
nachhaltige Entwicklung haben kann, sollen ermittelt werden.
5.22 Die Auswirkungen der Altersstruktur
der Bevölkerung auf die Ressourcennachfrage und auf die durch
die Versorgung abhängiger Familienangehöriger bedingten
Belastungen, die von den Ausbildungskosten für die jüngere
Generation bis zur Gesundheitsfürsorge und Unterstützung alter
Menschen reichen, sowie auf die Schaffung von Haushaltseinkommen
sollen ab/eingeschätzt werden.
5.23 Außerdem soll die
Bevölkerungstragfähigkeit eines Landes in Zusammenhang mit
Bedürfnisbefriedigung der Menschen und nachhaltiger Entwicklung
abgeschätzt werden, wobei besonders wichtigen Ressourcen wie
etwa dem Wasser und dem Boden sowie Umweltfaktoren wie etwa der
Bewahrung intakter Ökosysteme und der biologischen Vielfalt
besondere Beachtung geschenkt werden soll.
5.24 Auch die Auswirkungen der in den
einzelnen Ländern zu beobachtenden demographischen Trends und
Faktoren auf die traditionellen Lebensgrundlagen indigener
Bevölkerungsgruppen und örtlicher Gemeinschaften, darunter auch
Veränderungen der traditionellen Landnutzung aufgrund des
Bevölkerungsdrucks im eigenen Land, sollen untersucht werden.
-
Aufbau und Erweiterung der auf Länderebene vorhandenen
Datenbasis
5.25 Nationale Datenbestände über
demographische Trends und Faktoren sowie über die Umwelt sollen
aufgebaut und/oder erweitert werden, wobei die Daten nach
ökologischen Regionen disaggregiert (Ökosystemkonzept) und
regionenbezogene Bevölkerungs-/Umweltprofile erarbeitet werden
sollen.
5.26 Zur Bestimmung derjenigen Bereiche, in
denen die Nachhaltigkeit durch die Umweltwirkungen
demographischer Trends und Faktoren gefährdet ist (oder werden
kann), soll eine geeignete Methodik und ein geeignetes
Instrumentarium entwickelt werden; darin sollen sowohl vorhandene
als auch prognostizierte demographische Daten verbunden mit
Abläufen in der natürlichen Umwelt einbezogen werden.
5.27 Es sollen Fallstudien für auf lokaler
Ebene zu beobachtende Reaktionen unterschiedlicher Gruppen auf
bevölkerungsdynamische Abläufe erarbeitet werden, und zwar
insbesondere in umweltbelasteten Gebieten und in zunehmend
geschädigten städtischen Ballungszentren.
5.28 Bevölkerungsdaten sollen unter
anderem nach Geschlecht und Alter disaggregiert werden, damit die
Auswirkungen der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung auf die
Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
berücksichtigt werden können.
-
Einbindung demographischer Merkmale in Politik und
Planung
5.29 Bei der Festlegung des wohnungs- und
siedlungspolitischen Kurses sollen Ressourcenbedarf,
Abfallaufkommen und die Erhaltung intakter Ökosysteme mit
berücksichtigt werden.
5.30 Die mittelbaren und unmittelbaren
Folgen demographischer Veränderungen auf Umwelt- und
Entwicklungsprogramme sollen gegebenenfalls mit einbezogen und
die Auswirkungen auf demographische Charakteristika abgeschätzt
werden.
5.31 Auf nationaler Ebene sollen
bevölkerungspolitische Ziele und Programme festgelegt und in die
Praxis umgesetzt werden, die konsistent sind mit der auf
Nachhaltigkeit ausgerichteten Umwelt- und Entwicklungsplanung des
Landes und im Einklang stehen mit der Freiheit, der Würde und
den persönlichen Wertvorstellungen des Einzelnen.
5.32 Für junge und alte Menschen sollen angepasste sozioökonomische Konzepte, ausgehend sowohl von einer
Versorgung durch die Familie als auch durch den Staat, erarbeitet
werden.
5.33 Ebenso sollen bevölkerungspolitische
Konzepte und Programme für den Umgang mit den verschiedenen
Arten von Wanderungsbewegungen erarbeitet werden, die Ergebnis
oder Auslöser von Umweltzerstörungen sind, wobei Frauen und
benachteiligten Gruppen besondere Beachtung gebührt.
5.34 Bevölkerungspolitische Belange, wozu
unter anderem auch die Belange von Umweltflüchtlingen und
Vertriebenen gehören, sollen in die auf eine nachhaltige
Entwicklung ausgerichteten Programme der einschlägigen
internationalen und regionalen Einrichtungen einbezogen werden.
5.35 In den einzelnen Ländern sollen
Überprüfungen stattfinden, und die Einbindung
bevölkerungspolitischer Belange in nationale Entwicklungs- und
Umweltstrategien soll auf nationaler Ebene überwacht werden.
Instrumente zur Umsetzung
-
Finanzierung und Kostenabschätzung
5.36 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 90 Millionen Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von
der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei
nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch
nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die
tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den
konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den
Regierungen beschlossen werden.
-
Verstärkte Bewusstmachung der Wechselwirkungen zwischen
Bevölkerungsentwicklung und nachhaltiger Entwicklung
5.37 In allen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens soll das Verständnis für die
Wechselwirkungen zwischen demographischen Trends und Faktoren und
nachhaltiger Entwicklung vertieft werden. Dabei soll besonderer
Nachdruck auf Maßnahmen auf kommunaler und staatlicher Ebene
gelegt werden. Die Ausbildung in den Bereichen
Bevölkerungspolitik und nachhaltige Entwicklung soll koordiniert
und sowohl in die formale als auch in die nichtformale Erziehung
eingebunden werden. Besondere Aufmerksamkeit gebührt
insbesondere auf Frauen zugeschnittenen
Alphabetisierungsprogrammen. Verstärkt herauszustellen ist dabei
der Zusammenhang zwischen diesen Programmen, dem
basisorientierten Umweltschutz und der Bereitstellung einer
primären Gesundheitsversorgung und entsprechender
Gesundheitsdienste.
-
Ausbau der Institutionen
5.38 Die Kapazitäten nationaler,
regionaler und lokaler Strukturen, die sich mit der Thematik
demographischer Trends und Faktoren und nachhaltiger Entwicklung
befassen, sollen erweitert werden. Darin eingeschlossen wäre
auch der Ausbau der für Bevölkerungsfragen zuständigen
Institutionen/Stellen, damit gewährleistet ist, dass die von
diesen erarbeiteten bevölkerungspolitischen Konzepte mit den
nationalen Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung
übereinstimmen. Die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den
nationalen Forschungseinrichtungen, nichtstaatlichen
Organisationen und örtlichen Gemeinschaften bei der Abschätzung
von Problemen und der Bewertung bevölkerungspolitischer Konzepte
soll ebenfalls verstärkt werden.
5.39 Die Kapazitäten der einschlägigen
Organe, Einrichtungen und Stellen der Vereinten Nationen, der
internationalen und regionalen zwischenstaatlichen
Organisationen, der nichtstaatlichen Organisationen und der
örtlichen Gemeinschaften sollen gegebenenfalls so weit
verstärkt werden, dass sie auf Wunsch Länder bei der
Formulierung einer auf eine nachhaltige Entwicklung
ausgerichteten Politik unterstützen und gegebenenfalls
Umweltflüchtlingen und Vertriebenen helfend zur Seite stehen
können.
5.40 Die interinstitutionelle
Unterstützung im Rahmen nationaler, auf eine nachhaltige
Entwicklung ausgerichteter Konzepte und Programme soll durch eine
bessere Koordinierung der bevölkerungs- und umweltpolitischen
Maßnahmen verbessert werden.
-
Förderung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen
5.41 Die internationalen und regionalen
wissenschaftlichen Einrichtungen sollen den Regierungen auf
Wunsch helfen, Fragestellungen der auf globaler Ebene sowie auf
Ökosystem- und Mikroebene gegebenen
bevölkerungs-/umweltspezifischen Wechselwirkungen in die
Ausbildung von Demographen und Bevölkerungs- und Umweltexperten
einzubeziehen. Auch die Erforschung von Verknüpfungen und
Möglichkeiten der Konzipierung integrierter Strategien soll
Bestandteil der Ausbildung sein.
C. Durchführung integrierter Umwelt- und
Entwicklungsprogramme auf lokaler Ebene unter Berücksichtigung
demographischer Trends und Faktoren
Handlungsgrundlage
5.42 Bevölkerungsprogramme sind
wirkungsvoller, wenn sie gemeinsam mit geeigneten
sektorübergreifenden politischen Konzepten durchgeführt werden.
Um auf lokaler Ebene Nachhaltigkeit zu erzielen, ist ein neues
Rahmenkonzept erforderlich, das demographische Trends und
Faktoren mit Faktoren wie der Bewahrung der Ökosysteme, der
Technologie und dem Wohn- und Siedlungswesen sowie mit
sozioökonomischen Strukturen und dem Zugang zu Ressourcen
verknüpft. Bevölkerungsprogramme sollen mit der
sozioökonomischen und umweltpolitischen Planung in Einklang
gebracht werden. Integrierte, auf eine nachhaltige Entwicklung
ausgerichtete Programme sollen bevölkerungspolitische Maßnahmen
eng mit Ressourcenbewirtschaftungsmaßnahmen und
Entwicklungszielen, die den Bedürfnissen der betroffenen
Menschen entsprechen, korrelieren.
Ziele
5.43 Die Umsetzung von
Bevölkerungsprogrammen soll auf lokaler Ebene gemeinsam mit
Ressourcenbewirtschaftungs- und Entwicklungsprogrammen erfolgen,
durch die eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
gewährleistet und die Lebensqualität der Menschen und die
Qualität der Umwelt verbessert werden.
Maßnahmen
5.44 Gegebenenfalls mit Unterstützung und
im Zusammenwirken mit internationalen Organisationen könnten die
Regierungen und die örtlichen Gemeinschaften, darunter auch auf
Gemeindeebene tätige Frauenorganisationen und auf nationaler
Ebene arbeitende nichtstaatliche Organisationen, im Einklang mit
nationalen Plänen, Zielvorgaben, Strategien und Prioritäten
unter anderem die nachstehend umrissenen Maßnahmen ergreifen.
Die Regierungen könnten ihre bei der Umsetzung der Agenda 21
gemachten Erfahrungen auf der für 1994 geplanten Internationalen
Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, insbesondere in
deren Ausschuss für Bevölkerung und Umwelt, austauschen.
-
Schaffung eines Handlungsrahmens
5.45 Zusammen mit den betroffenen
gesellschaftlichen Gruppen soll ein funktionierendes
Konsultationsverfahren geschaffen und in die Praxis umgesetzt
werden, bei dem Festlegung und Entscheidungsfindung in allen
Programmteilbereichen auf der Grundlage eines landesweiten
Konsultationsverfahrens erfolgt, das gegebenenfalls auch Treffen
auf Gemeindeebene, regionale Workshops und nationale Seminare
vorsieht. Durch dieses Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Ansichten von Frauen und Männern über Bedürfnisse,
Perspektiven und Sachzwänge beim Entwurf von Programmen
gleichwertig berücksichtigt werden und dass Lösungen auf
spezifischen Erfahrungen aufbauen. Den Armen und den
Unterprivilegierten soll im Rahmen dieses Verfahrens Vorrang
eingeräumt werden.
5.46 Außerdem sollen auf nationaler Ebene
festgelegte politische Konzepte für integrierte und
vielschichtige Programme unter besonderer Berücksichtung der
Frauen, der in Problemgebieten lebenden Ärmsten und anderer
benachteiligter Gruppen umgesetzt werden; dabei muss die
Beteiligung von Gruppen mit besonderer Eignung als Träger eines
Wandels und einer nachhaltigen Entwicklung gewährleistet sein.
Besondere Beachtung gebührt mehreren Zwecken dienenden
Programmen, die eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
unterstützen, die die negativen Auswirkungen demographischer
Trends und Faktoren mildern und die langfristige Umweltschäden
vermeiden helfen. Faktoren wie etwa die Ernährungssicherung, der
Zugang zu gesicherten Pacht- und Nutzungsregelungen, der
Grundanspruch auf angemessene Wohnbedingungen und die wichtigsten
Infrastruktureinrichtungen, Bildung, Familienfürsorge,
reproduktive Gesundheitsfürsorge für Frauen,
Familienkreditwesen, Wiederaufforstungsprogramme, grundlegenden
Umweltschutz sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen
sollen angemessen neben weiteren Faktoren mit einbezogen werden.
5.47 Zur Ermittlung der sich ergänzenden
Elemente einer auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten
Politik sowie der in den einzelnen Ländern erforderlichen
Mechanismen zur Überwachung und Abschätzung ihrer Auswirkungen
auf die Bevölkerungsdynamik soll ein geeignetes Analysesystem
entwickelt werden.
5.48 Besondere Aufmerksamkeit gebührt der
wichtigen Rolle der Frauen in Bevölkerungs-/Umweltprogrammen und
bei der Erzielung nachhaltiger Entwicklung. Bei Projekten sollen
Möglichkeiten einer Verknüpfung sozialer, ökonomischer und
ökologischer Vorteile für Frauen und ihre Familien genutzt
werden. Die Stärkung der Rolle der Frauen ist von elementarer
Bedeutung und soll durch Erziehung, Ausbildung und eine Politik,
die den Frauen einen vermehrten Anspruch und Zugriff auf eigenes
Vermögen, Menschen- und Bürgerrechte, Arbeitserleichterungen,
Beschäftigungsmöglichkeiten und die Mitgestaltung von
Entscheidungsprozessen gewährt, gewährleistet werden.
Bevölkerungs-/Umweltprogramme müssen die Frau in die Lage
versetzen, eigene Kräfte zu mobilisieren, um ihre
Arbeitsbelastung zu verringern und ihre Fähigkeit zu stärken,
die sozioökonomische Entwicklung mitzugestalten und sie zu ihrem
Vorteil zu nutzen. Außerdem sind gezielte Schritte zu
unternehmen, um die bestehende Lücke zwischen dem
Alphabetisierungsgrad der weiblichen und der männlichen
Bevölkerung zu schließen.
-
Unterstützung von Programmen zur Herbeiführung eines
Kurswechsels der demographischen Trends und Faktoren in Richtung
nachhaltige Entwicklung
5.49 Damit die Mütter- und
Kindersterblichkeit jedweder Ursache verringert werden kann und
Frauen und Männer die Möglichkeit bekommen, ihre persönlichen
Wünsche in bezug auf Familiengröße in einer Weise zu
verwirklichen, die mit ihrer Freiheit und Würde und ihren
persönlichen Wertvorstellungen im Einklang steht, sollen
gegebenenfalls reproduktive Gesundheitsprogramme und -dienste
entwickelt und ausgebaut werden.
5.50 Auf Regierungsseite sollen konkrete
Schritte unternommen werden, um mit besonderer Vordringlichkeit
und in Übereinstimmung mit den landesspezifischen Gegebenheiten
und Rechtssystemen des jeweiligen Landes Maßnahmen zu ergreifen,
durch die sichergestellt wird, dass Frauen und Männer das
gleiche Recht haben, frei und eigenverantwortlich über die Zahl
ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen
Geburten zu entscheiden, und dass sie Zugang zu Informations- und
Bildungsmöglichkeiten und Mitteln haben, die sie in die Lage
versetzen, dieses Recht im Einklang mit ihrer Freiheit, Würde
und ihren persönlichen Wertvorstellungen und unter
Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte auszuüben.
5.51 Auf Regierungsseite sollen konkrete
Anstrengungen unternommen werden, um Programme zum Auf- und
Ausbau von Einrichtungen für die Gesundheitsvorsorge und
medizinische Behandlung (präventive und kurative Medizin)
durchzuführen, wozu auch eine speziell auf Frauen
zugeschnittene, von Frauen geleitete, verlässliche und effektive
reproduktionsmedizinische Versorgung sowie gegebenenfalls
erschwingliche, jedermann zugängliche Dienste für eine
eigenverantwortliche Familienplanung im Einklang mit der
Freiheit, Würde und den persönlichen Wertvorstellungen und
unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte
gehören. Solche Programme sollen schwerpunktmäßig auf eine
umfassende Gesundheitsfürsorge ausgerichtet sein, wozu auch
Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheitserziehung und Aufklärung
über eine verantwortliche Elternschaft gehören, und allen
Frauen die Möglichkeit zum Stillen, zumindest während der
ersten vier Monate nach der Geburt, geben. Die Programme sollen
die produktive und reproduktive Rolle und das Wohl der Frauen
uneingeschränkt unterstützen, wobei der Notwendigkeit einer
gleichwertigen und verbesserten Gesundheitsfürsorge für alle
Kinder und einer Reduzierung der Mütter- und Kindersterblichkeit
und der Erkrankungen von Mutter und Kind besondere Beachtung
gebührt.
5.52 Im Einklang mit den Prioritäten des
jeweiligen Landes sollen den kulturellen Gegebenheiten angepasste Aufklärungs- und Erziehungsprogramme entwickelt werden, mit
denen Frauen und Männern leicht verständliche Informationen zum
Thema reproduktive Gesundheit übermittelt werden.
-
Schaffung angemessener institutioneller Voraussetzungen
5.53 Gegebenenfalls sollen Wahlkreise und
die entsprechenden institutionellen Voraussetzungen geschaffen
werden, um die Durchführung bevölkerungspolitischer Maßnahmen
zu erleichtern. Dazu bedarf es der Mithilfe und des Engagements
führender politischer, indigener, religiöser und traditioneller
Autoritäten, des privaten Sektors und der Wissenschaftler des
jeweiligen Landes. Die Länder sollen bestehende, für
Frauenfragen zuständige nationale Einrichtungen voll in die
Schaffung dieser institutionellen Voraussetzungen einbeziehen.
5.54 Entwicklungshilfe im
Bevölkerungsbereich soll mit den bilateralen und multilateralen
Gebern abgestimmt werden, damit sichergestellt ist, dass die
bevölkerungsspezifischen Bedürfnisse und Anforderungen aller
Entwicklungsländer angesprochen werden; dabei sollen die
Verantwortung für die Gesamtkoordinierung sowie Wahlentscheidung
und Strategien der Empfängerländer voll und ganz
berücksichtigt werden.
5.55 Die Koordinierung soll auf lokaler und
internationaler Ebene verbessert werden. Auch die Arbeitsmethoden
sollen verbessert werden, damit eine optimale Nutzung der
Ressourcen, die Heranziehung gemeinsamer Erfahrungen und eine
optimale Programmdurchführung gewährleistet ist. Der
Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und andere
einschlägige Organisationen sollen die Koordinierung
internationaler Kooperationsvorhaben mit Empfänger- und
Geberländern intensivieren, damit sichergestellt ist, dass genügend Mittel zur Deckung der wachsenden Anforderungen
verfügbar sind.
5.56 Für auf lokaler, nationaler und
internationaler Ebene durchzuführende
Bevölkerungs-/Umweltprogramme sollen Vorschläge ausgearbeitet
werden, die den spezifischen Anforderungen an eine nachhaltige
Entwicklung angepasst sind. Gegebenenfalls müssen
institutionelle Veränderungen vorgenommen werden, damit die
Altersversorgung nicht mehr allein Sache der Familienangehörigen
ist.
Instrumente zur Umsetzung
-
Finanzierung und Kostenabschätzung
5.57 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 7 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 3,5 Milliarden Dollar, in Form an
Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen
Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen
beschlossen werden.
-
Forschung
5.58 Ziel der Forschungsbemühungen soll
die Entwicklung gezielter Aktionsprogramme sein. Es wird
notwendig sein Prioritäten zwischen vorgesehenen
Forschungsbereichen festzulegen.
5.59 Im Rahmen soziodemographischer
Forschungen soll die Reaktion der Bevölkerung auf eine sich
verändernde Umwelt ermittelt werden.
5.60 Das Verständnis für soziokulturelle
und politische Faktoren, welche die Akzeptanz geeigneter
bevölkerungspolitischer Instrumente positiv beeinflussen
können, soll vertieft werden.
5.61 Außerdem sollen Umfragen
durchgeführt werden, die sich mit Veränderungen der Nachfrage
nach einschlägigen Diensten für eine verantwortliche Planung
der Familiengröße befassen, wobei bestehende Unterschiede
innerhalb unterschiedlicher sozioökonomischer Gruppen und
innerhalb unterschiedlicher geographischer Regionen zum Ausdruck
kommen sollen.
-
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten
5.62 Die Entwicklung der menschlichen
Ressourcen und der Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten unter besonderer Berücksichtigung der schulischen
und beruflichen Ausbildung der weiblichen Bevölkerung sind
Bereiche von herausragender Bedeutung, und sie genießen
besonderen Vorrang bei der Durchführung von
Bevölkerungsprogrammen.
5.63 Es sollen Workshops durchgeführt
werden, die Programm- und Projektleitern helfen,
Bevölkerungsprogramme mit anderen Entwicklungs- und Umweltzielen
zu verknüpfen.
5.64 Für Planer und Entscheidungsträger
und andere an Bevölkerungs-/Umwelt-/Entwicklungsprogrammen
Beteiligte sollen Lernmaterialien, darunter auch Hand- und
Lehrbücher, erstellt werden.
5.65 Die Zusammenarbeit zwischen
Regierungen, wissenschaftlichen Einrichtungen und
nichtstaatlichen Organisationen innerhalb einer Region und
ähnlichen Einrichtungen außerhalb dieser Region soll
intensiviert werden. Die Zusammenarbeit mit örtlichen
Organisationen soll gefördert werden zur Stärkung des Bewusstseins, Einbindung in Demonstrationsvorhaben und
Berichterstattung über die gewonnenen Erfahrungen.
5.66 Die im vorliegenden Kapitel
enthaltenen Empfehlungen sollen in keiner Weise Einfluss auf die
Beratungen im Rahmen der 1994 stattfindenden Internationalen
Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung nehmen, die das
geeignete Forum für die Behandlung von Bevölkerungs- und
Entwicklungsfragen sein wird; Berücksichtigung finden sollen
dabei die Empfehlungen der 1984 in Mexiko City abgehaltenen
Internationalen Bevölkerungskonferenz1)
und die Zukunftsstrategien zur Förderung der Frauen2) , die von der 1985 in Nairobi
abgehaltenen Weltkonferenz zur Überprüfung und Bewertung der
Errungenschaften der Frauendekade der Vereinten Nationen für
Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden verabschiedet wurden.
Anmerkungen
1) Report of the International Conference on Population,
Mexico City, 6. - 14. August 1984 (United Nations publication.
Sales No. E.84.XIII.8), Kapitel I.
2) Report of the World Conference to Review and Appraise the
Achievements of the United Nations Decade for Women: Equality,
Development and Peace, Nairobi, 15. - 26. Juli 1985 (United
Nations publication. Sales No. E.84.IV.10), Kapitel I, Abschnitt
A.
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