4.1 Dieses Kapitel umfasst folgende
Programmbereiche:
-
Schwerpunktmäßige Erfassung von auf eine nicht
nachhaltige Entwicklung gerichteten Produktions- und
Verbrauchsgewohnheiten;
-
Entwicklung einer
nationalen Politik und nationaler Strategien, um eine
Änderung nicht nachhaltiger Verbrauchsgewohnheiten
herbeizuführen.
4.2 Da die Frage einer Veränderung der
Konsumgewohnheiten überaus vielschichtig ist, wird sie in
mehreren Teilen der Agenda 21 angesprochen, insbesondere im
Zusammenhang mit der Energie-, Verkehrs- und Abfallpolitik sowie
in den Kapiteln über das wirtschaftspolitische Instrumentarium
und über den Technologietransfer. Das vorliegende Kapitel ist
außerdem in Verbindung mit Kapitel 5 zu sehen
(Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung).
PROGRAMMBEREICHE
A. Schwerpunktmäßige Erfassung nicht nachhaltiger
Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten
Handlungsgrundlage
4.3 Zwischen Armut und Umweltzerstörung
besteht eine enge Wechselbeziehung. Zwar bringt auch die Armut
bestimmte Arten von Umweltbelastungen mit sich, doch ist die
Hauptursache für die allmähliche Zerstörung der globalen
Umwelt in den nicht nachhaltigen Verbrauchs- und
Produktionsmustern - insbesondere in den Industrieländern - zu
sehen, die Anlass zu ernster Besorgnis geben und zunehmende Armut
und Ungleichgewichte verursachen.
4.4 In den auf internationaler Ebene zu
ergreifenden Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung der Umwelt
müssen die gegenwärtigen Unausgewogenheiten der globalen
Verbrauchs- und Produktionsmuster umfassend berücksichtigt
werden.
4.5 Besondere Aufmerksamkeit gebührt der
durch nicht nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten und übermäßigen
Konsum bedingten Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen und der
schonenden bzw. effizienten Ressourcennutzung im Einklang mit dem
Ziel, ihrer Verknappung soweit wie möglich entgegenzuwirken und
Umweltbelastungen zu reduzieren. Während in bestimmten Teilen
der Welt übermäßig konsumiert wird, bleiben die
Grundbedürfnisse eines großen Teils der Menschheit
unbefriedigt. Dies führt zu überhöhten Ansprüchen und einer
auf Dauer nicht vertretbaren Lebensweise der wohlhabenden
Bevölkerungsanteile, was wiederum mit einer immensen Belastung
der Umwelt einhergeht. Die ärmeren Teile der Weltbevölkerung
indessen sind nicht in der Lage, ihre Bedürfnisse in Bezug auf
Nahrung, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum, Bildung und Erziehung zu
befriedigen. Eine Veränderung der Verbrauchsgewohnheiten setzt
eine aus mehreren Elementen bestehende Strategie voraus, die sich
gezielt mit den Fragen des Bedarfs und der Deckung der
Grundbedürfnisse der Armen befasst und die dem Abbau, der
Verschwendung und der Übernutzung begrenzter Ressourcen im
Rahmen des Produktionsprozesses entgegenwirkt.
4.6 Auch wenn zunehmend anerkannt wird,
welche Bedeutung der Auseinandersetzung mit der Konsumfrage
zukommt, sind die Schlussfolgerungen in Bezug auf die
Konsequenzen immer noch unzulänglich. Einige
Wirtschaftswissenschaftler stellen die herkömmlichen
Vorstellungen von der Bedeutung des Wirtschaftswachstums in Frage
und betonen ausdrücklich, wie wichtig es sei, bei der Festlegung
gesamtwirtschaftlicher Ziele den vollen Wert des Naturkapitals in
Rechnung zu stellen. Es bedarf einer genaueren Kenntnis der
Rolle, die der Konsum im Rahmen des Wirtschaftswachstums und der
Bevölkerungsdynamik spielt, um im internationalen und nationalen
Bereich miteinander vereinbare grundsatzpolitische Konzepte zu
entwickeln.
Ziele
4.7 Handlungsbedarf besteht im Zusammenhang
mit folgenden grob umrissenen Zielvorgaben:
-
der Förderung von Verbrauchs- und Produktionsmustern,
die zu einer Verringerung von Umweltbelastungen und zur
Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse führen;
-
der Vertiefung des Einblicks in die Rolle des
Konsumverhaltens und die Klärung der Frage, wie sich
nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten entwickeln lassen.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
Schaffung einer internationalen Strategie zur Einführung
nachhaltiger Verbrauchsgewohnheiten
4.8 Bei ihrer Auseinandersetzung mit der
Frage des Konsumverhaltens und der Lebensweise im
Gesamtzusammenhang von Umwelt und Entwicklung sollen die Länder
von folgenden grundlegenden Zielvorgaben ausgehen:
-
Alle Länder sollen danach streben, nachhaltige
Verbrauchsgewohnheiten zu fördern;
-
die
Industrieländer sollen bei der Einführung nachhaltiger
Verbrauchsgewohnheiten die Führung übernehmen;
-
die Entwicklungsländer sollen im Rahmen ihres
Entwicklungsprozesses die Verwendung nachhaltiger
Verbrauchsgewohnheiten anstreben, um einerseits die
Befriedigung der Grundbedürfnisse der Armen zu
gewährleisten, gleichzeitig aber die insbesondere in den
Industrieländern verwendeten ökologisch nicht
vertretbaren Verbrauchsgewohnheiten, die generell als zu
umweltschädlich, ineffizient und verschwenderisch
betrachtet werden, im Verlauf dieses Prozesses zu
vermeiden. Dies setzt eine verstärkte technologische und
anderweitige Hilfeleistung der Industrieländer voraus.
4.9 Im Anschluss an die Umsetzung der Agenda
21 ist der Kontrolle des Stands der Verwirklichung nachhaltiger
Verbrauchsgewohnheiten besonderer Vorrang einzuräumen.
(
b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
Verbrauchsforschung
4.10 Zur Unterstützung dieser allgemeinen
Strategie sollen sich die Regierungen und/oder private
Forschungseinrichtungen und Stellen, die sich mit
grundsatzpolitischen Fragen befassen, mit Unterstützung
regionaler und internationaler Wirtschafts- und
Umweltorganisationen gemeinsam darum bemühen,
-
die Einrichtung oder den Ausbau von Datenbanken für
produktions- und verbrauchsspezifische Informationen zu
unterstützen und Methoden zur Analyse dieser Daten zu
entwickeln;
-
den Zusammenhang zwischen Produktion
und Verbrauch, Umwelt, technischer Anpassung und
Innovation, Wirtschaftswachstum und Entwicklung sowie
demographischen Faktoren herauszustellen;
-
die Auswirkungen des gegenwärtigen Strukturwandels
in den modernen Industriegesellschaften und ihrer
Abwendung von einem materialintensiven wirtschaftlichen
Wachstum zu untersuchen;
-
zu prüfen, wie Volkswirtschaften bei
gleichzeitiger Verminderung des Energie- und
Materialverbrauchs und der Produktion umweltschädlicher
Materialien wachsen und gedeihen können;
-
weltweit nach ausgewogenen Verbrauchsgewohnheiten zu suchen, die für die Erde langfristig tragbar sind.
Erarbeitung neuer Konzepte für ein nachhaltiges
Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Wohlergehen
4.11 Berücksichtigung sollen sowohl die
derzeitigen Wachstumskonzepte finden als auch die Notwendigkeit,
neue Konzepte zur Schaffung von Wohlstand und Wohlergehen zu
entwickeln, die einen höheren Lebensstandard durch eine
veränderte Lebensweise ermöglichen, in geringerem Maße auf die
erschöpfbaren Ressourcen der Erde zurückgreifen und mit der
Tragfähigkeit der Erde besser im Einklang stehen. Dies soll sich
in der Entwicklung eines neuen Systems volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen (VGR) und anderer Indikatoren für eine
nachhaltige Entwicklung widerspiegeln.
(c) Internationale Zusammenarbeit und Koordinierung
4.12 Es gibt zwar bereits internationale
Prüfverfahren zur Untersuchung wirtschafts-, entwicklungs- und
bevölkerungspolitischer Faktoren, doch sollen Fragestellungen,
die sich auf Verbrauchs- und Produktionsmuster sowie auf eine
tragfähige Lebensweise unter Berücksichtigung von
Umweltbelangen beziehen, stärker als bisher beachtet werden.
4.13 Im Anschluss an die Umsetzung der
Agenda 21 ist der Überprüfung von Rolle und Auswirkungen nicht
nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten und
Lebensweisen und ihrem Bezug zu einer nachhaltigen Entwicklung
besonderer Vorrang einzuräumen.
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
4.14 Nach Einschätzung des Sekretariats
der UNCED werden für die Durchführung dieses Programms aller
Voraussicht nach keine nennenswerten neuen Finanzierungsmittel
benötigt.
B. Entwicklung einer nationalen Politik und nationaler
Strategien, um eine Änderung nicht nachhaltiger
Verbrauchsgewohnheiten herbeizuführen
Handlungsgrundlage
4.15 Voraussetzung für die Verwirklichung
von Umweltqualität und nachhaltiger Entwicklung ist eine
größere Effizienz der Produktion und eine Veränderung der
Verbrauchsgewohnheiten, damit eine Optimierung der
Ressourcennutzung und eine Minimierung des Abfallaufkommens
stärker zum Tragen kommen kann. In vielen Fällen bedeutet dies,
daß es zu einer Umorientierung der augenblicklichen Produktions-
und Verbrauchsgewohnheiten kommen muß, die sich in den
Industriegesellschaften entwickelt haben und in einem großen
Teil der übrigen Welt nachgeahmt werden.
4.16 Fortschritte lassen sich durch
Verstärkung aufkommender positiver Trends und Strömungen
erzielen, die Teil eines Prozesses sind, der auf tiefgreifende
Veränderungen der Verbrauchsgewohnheiten von Industrie, Staat,
Haushalten und Einzelpersonen ausgerichtet ist.
Ziele
4.17 In den kommenden Jahren sollen sich
die Regierungen in Zusammenarbeit mit entsprechenden
Organisationen bemühen, folgende grob umrissenen Zielvorgaben zu
verwirklichen:
-
Förderung der Effizienz von Produktionsprozessen und
Einschränkung des verschwenderischen Verbrauchs im
wirtschaftlichen Wachstumsprozess unter Berücksichtigung
der Entwicklungsbedürfnisse der Entwicklungsländer;
-
Schaffung innenpolitischer Rahmenbedingungen, die einen
Umstieg auf nachhaltigere Produktions- und
Verbrauchsgewohnheiten begünstigen;
-
Bestärkung von Werten, die nachhaltige
Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten fördern, sowie
einer Politik, die den Transfer umweltverträglicher
Technologien in die Entwicklungsländer unterstützt.
Maßnahmen
(a) Förderung einer effizienteren Nutzung von Energie und
Ressourcen
4.18 Die Senkung des Energie- und
Materialverbrauchs je Produktionseinheit bei der Erzeugung von
Gütern und Erbringung von Dienstleistungen kann sowohl zu einer
Verringerung der Umweltbelastungen als auch zu einer Steigerung
der wirtschaftlichen und industriellen Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Regierungen sollen daher in
Zusammenarbeit mit der Industrie ihre Bemühungen um eine
rationelle und umweltverträgliche Energie- und Ressourcennutzung
intensivieren, und zwar durch:
-
Unterstützung der Verbreitung vorhandener
umweltverträglicher Technologien;
-
Förderung von
Forschung und Entwicklung (F&E) im Bereich
umweltverträglicher Technologien;
-
Unterstützung der Entwicklungsländer beim
effizienten Einsatz dieser Technologien und bei der
Entwicklung von Technologien, die an die jeweiligen
Gegebenheiten angepasst sind;
-
Förderung der umweltverträglichen Nutzung neuer
und erneuerbarer Energien;
-
Förderung der umweltverträglichen und
nachhaltigen Nutzung erneuerbarer natürlicher
Ressourcen.
(b) Abfallvermeidung
4.19 Gleichzeitig muss die Gesellschaft
wirksame Mittel und Wege zur Lösung des Problems der Entsorgung
des steigenden Abfallvolumens finden. Die Regierungen sollen in
Zusammenarbeit mit der Industrie, den Haushalten und der
Bevölkerung gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um Abfälle
und Abfallprodukte zu vermeiden, und zwar durch
-
Förderung des Recyclings auf Produktions- und
Verbraucherebene;
-
Vermeidung aufwendiger
Verpackungen;
-
Begünstigung der Einführung umweltverträglicher
Produkte.
(c) Unterstützung von Verbrauchern und Haushalten bei
umweltverträglichen Kaufentscheidungen
4.20 Das in letzter Zeit in vielen Ländern
gewachsene Umweltbewusstsein von Verbrauchern im Verbund mit dem
zunehmenden Interesse einiger Industriezweige, für
umweltverträgliche Konsumgüter zu sorgen, ist eine wichtige
Entwicklung, die unterstützt werden sollte. Die Regierungen und
die internationalen Organisationen sollen gemeinsam mit der
Privatwirtschaft Kriterien und Verfahren zur Prüfung der
Umweltverträglichkeit und des Ressourcenverbrauchs während des
gesamten Produktzyklus und des Produktionsprozesses erarbeiten.
Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen in leichtverständlichen
Symbolen und sonstigen Hinweisen, die zur Aufklärung von
Verbrauchern und Entscheidungsträgern dienen, zur Anwendung
kommen.
4.21 Die Regierungen sollen in
Zusammenarbeit mit der Industrie und anderen beteiligten Gruppen
die verstärkte Einführung der umweltbezogenen
Produktkennzeichnung und sonstiger umweltbezogener
Produktinformationen unterstützen, um dem Verbraucher zu helfen,
eine sachgemäße Auswahl zu treffen.
4.22 Außerdem sollen sie die Herausbildung
einer informierten Verbraucherschaft unterstützen und Bürgern
wie Haushalten helfen, eine umweltbewusste, sachgemäße Auswahl
zu treffen, indem sie
-
über die Folgen von Konsumentscheidungen und
Konsumgewohnheiten informieren, um die Nachfrage nach
umweltverträglichen Produkten und deren Nutzung zu
unterstützen;
-
die Verbraucher durch
Instrumentarien wie Verbraucherrechte und Umweltzeichen
auf die Auswirkungen bestimmter Produkte auf Gesundheit
und Umwelt hinweisen;
-
spezielle verbraucherorientierte Programme
unterstützen wie z.B. Recycling- und
Pfand-/Rückgabesysteme.
-
Übernahme einer Vorreiterrolle durch das öffentliche
Beschaffungswesen
4.23 Die Regierungen sind ebenfalls als
Faktor des allgemeinen Konsumverhaltens zu betrachten,
insbesondere in Ländern, in denen die öffentliche Hand eine
wichtige Rolle innerhalb der Wirtschaft spielt und erheblichen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen und die
Vorstellungen der Allgemeinheit hat. Daher sollen sie das
Beschaffungswesen untergeordneter Behörden und Ministerien
prüfen, um - soweit dies möglich ist - eine verstärkte
Umweltbezogenheit des öffentlichen Beschaffungswesens
herbeizuführen, ohne dabei mit handelspolitischen Grundsätzen
in Konflikt zu geraten.
(e) Umstieg auf eine umweltverträgliche Preisgestaltung
4.24 Ohne den Anreiz über die Preise und
bestimmte Marktsignale, die dem Erzeuger und dem Verbraucher die
ökologischen Kosten des Energie-, Material- und
Ressourcenverbrauchs und des Anfalls von Reststoffen klarmachen,
erscheint es wenig wahrscheinlich, dass in nächster Zukunft
wesentliche Veränderungen in den Verbrauchs- und
Produktionsmustern eintreten werden.
4.25 Gewisse Fortschritte sind zu
verzeichnen, was die Verwendung geeigneter wirtschaftspolitischer
Instrumente zur Beeinflussung des Konsumverhaltens betrifft. Zu
diesen Instrumenten zählen Umweltabgaben und -steuern,
Pfand-/Rückgabesysteme usw. Dieser Prozess soll unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten des jeweiligen Landes
beschleunigt werden.
(f) Bestärkung von Werthaltungen, die einen ökologisch
vertretbaren Verbrauch begünstigen
4.26 Die Regierungen und Einrichtungen der
Privatwirtschaft sollen die Entwicklung einer positiveren
Einstellung zu einem ökologisch vertretbaren Verbrauch
unterstützen, und zwar durch Umwelterziehung, Förderung des Umweltbewusstseins
und andere Maßnahmen wie z.B. Positivwerbung
für Produkte und Dienstleistungen, bei denen umweltverträgliche
Technologien zum Einsatz kommen, oder die mit nachhaltigen
Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten verbunden sind. Anlässlich der Prüfung des Standes der Umsetzung der Agenda 21
sollen auch die bisher erzielten Fortschritte bei der Entwicklung
dieser nationalen Maßnahmen und Strategien angemessen
berücksichtigt werden.
Instrumente zur Umsetzung
4.27 Der vorliegende Programmbereich befasst sich in erster Linie mit einer Veränderung
nichtnachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster und einem
Wertewandel, der nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten und
Lebensweisen begünstigt. Voraussetzung dafür sind gemeinsame
Anstrengungen von Seiten der Regierungen, der Verbraucher und der
Produzenten. Besondere Beachtung gebührt dabei der wichtigen
Rolle der Frau und der einzelnen Haushalte als Verbraucher und
der möglichen Wirkung ihrer zusammengenommenen Kaufkraft auf die
Wirtschaft.
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