PROGRAMMBEREICH
Nachhaltige Sicherung der Existenzgrundlagen armer
Bevölkerungsgruppen
Handlungsgrundlage
3.1 Die Armut stellt ein komplexes,
vielschichtiges Problem dar, dessen Ursachen sowohl im nationalen
wie auch im internationalen Bereich angesiedelt sind. Es gibt
keine einheitliche Lösung, die sich für eine weltweite
Anwendung eignet. Stattdessen sind länderspezifische Programme
zur Bekämpfung der Armut und internationale Bemühungen zur
Unterstützung nationaler Anstrengungen sowie ein parallel dazu
laufender Prozess der Schaffung günstiger internationaler
Rahmenbedingungen grundlegende Voraussetzungen für die Lösung
dieses Problems. Die Ausrottung von Armut und Hunger, eine
größere Ausgewogenheit der Einkommensverteilung und die
Erschließung und Weiterentwicklung menschlicher Ressourcen
bleiben weiterhin die größten Herausforderungen überall auf
der Welt. Der Kampf gegen die Armut liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller Länder.
3.2 Trotz nachhaltiger schonender
Ressourcenbewirtschaftung muss eine Umweltpolitik, die in erster
Linie auf die Erhaltung und den Schutz der Ressourcen
ausgerichtet ist, auch in gebührender Weise auf diejenigen
Menschen Rücksicht nehmen, die zur Sicherung ihrer Existenz auf
diese Ressourcen angewiesen sind. Andernfalls könnte eine solche
Politik nachteilige Auswirkungen sowohl auf die Armut als auch
auf die Chancen für eine auf lange Sicht erfolgreiche
Ressourcen- und Umwelterhaltung haben. Ebenso wird eine
Entwicklungspolitik, deren primäres Ziel die Steigerung der
Güterproduktion ist, ohne dass sie dabei die Schonung der für
diesen Zweck benötigten Ressourcen im Auge hat, früher oder
später zu einem Rückgang der Produktivität führen, was sich
wiederum ebenfalls negativ auf die Armut auswirken könnte. Eine
konkrete Strategie zur Armutsbekämpfung ist daher eine der
Grundvoraussetzungen für eine gesicherte nachhaltige
Entwicklung. Eine wirksame Strategie, mit deren Hilfe Armuts-,
Entwicklungs- und Umweltprobleme zur gleichen Zeit angegangen
werden können, soll sich zuerst schwerpunktmäßig mit den
Ressourcen, der Produktion und den Menschen befassen und
Bevölkerungsfragen, eine bessere Gesundheitsversorgung, Bildung
und Erziehung, die Rechte der Frau, die Rolle der Jugend und die
der indigenen Bevölkerung sowie die örtlichen Gemeinschaften
und einen demokratischen Beteiligungsprozess in Verbindung mit
guter Regierungsführung mit einbeziehen.
3.3 Integrale Bestandteile eines solchen
Vorgehens sind neben der internationalen Unterstützung die
Förderung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern
in einer Weise, die sowohl dauerhaft als auch nachhaltig ist,
ebenso wie direkte Maßnahmen zur Ausrottung der Armut durch
Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten sowie durch einkommensschaffende
Programme.
Ziele
3.4 Das langfristig angestrebte Ziel, alle
Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Existenz nachhaltig zu
sichern, soll als integraler Faktor dienen, der es ermöglicht,
auf politischer Ebene Fragen der Entwicklung, der nachhaltigen
Ressourcenbewirtschaftung und der Armutsbekämpfung gleichzeitig
anzugehen. Die Ziele dieses Programms lauten wie folgt:
- allen Menschen mit besonderer Vordringlichkeit die
Möglichkeit zur nachhaltigen Sicherung ihrer Existenz zu
geben;
-
eine Politik und Strategien umzusetzen, die
eine ausreichende Bereitstellung von Finanzierungsmitteln
fördern und sich schwerpunktmäßig mit integrierten
Strategien zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen
befassen, wozu auch die Schaffung von Einkommen, eine
vermehrte Kontrolle über die Ressourcen auf lokaler
Ebene, die Stärkung örtlicher Institutionen und der
Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten sowie die stärkere Einbeziehung von
nichtstaatlichen Organisationen und kommunalen
Verwaltungsbehörden als Zuträger gehören;
-
für alle von Armut betroffenen Gebiete integrierte
Strategien und Programme für einen vernünftigen und
nachhaltigen Umgang mit der Umwelt, für die
Mobilisierung finanzieller Ressourcen, die Überwindung
und Bekämpfung der Armut sowie die Schaffung von
Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten zu
entwickeln;
-
in nationalen Entwicklungs- und Haushaltsplänen
einen Schwerpunkt bei Investitionen in das Humankapital
zu setzen, mit speziellen politischen Konzepten und
Programmen für den ländlichen Raum, städtische
Armutsgruppen, Frauen und Kinder.
Maßnahmen
3.5 Die Maßnahmen, die zur integrierten
Förderung einer nachhaltigen Existenzsicherung und eines
nachhaltigen Umweltschutzes beitragen, umfassen eine Vielzahl
sektoraler Eingriffe unter Beteiligung der verschiedensten
Handlungsträger von der lokalen bis zur globalen Ebene und sind
auf jeder dieser Ebenen unverzichtbar, insbesondere der
kommunalen und lokalen Ebene. Es bedarf nationaler und
internationaler Fördermaßnahmen, in denen die regionalen und
subregionalen Gegebenheiten voll und ganz berücksichtigt werden,
um ein vor Ort gesteuertes und auf das jeweilige Land
zugeschnittenes Konzept zu entwickeln. Allgemein gesprochen
sollen die Programme
-
sich schwerpunktmäßig mit der Stärkung der Rolle
lokaler und kommunaler Gruppen durch das Prinzip der
Delegierung von Befugnissen, Verantwortlichkeiten und
Ressourcen auf die am besten dafür geeignete Ebene
befassen, um sicherzustellen, dass das Programm den
geographischen und ökologischen Gegebenheiten angepasst ist;
- Sofortmaßnahmen enthalten, um diese Gruppen
in die Lage zu versetzen, die Armut zu bekämpfen und
eine größere Nachhaltigkeit zu erzielen;
- eine Langzeitstrategie enthalten, deren Ziel die
Schaffung optimaler Bedingungen für eine nachhaltige
lokale, regionale und nationale Entwicklung ist und mit
deren Hilfe die Armut ausgerottet und die Ungleichheit
zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen
ausgeglichen würden. Sie soll die am stärksten
benachteiligten Gruppen - insbesondere Frauen, Kinder und
Jugendliche innerhalb dieser Gruppen - sowie Flüchtlinge
unterstützen. Zu diesen Gruppen gehören auch arme
Kleinbauern, Hirten, Handwerker, Fischergemeinschaften,
Landlose, indigene Bevölkerungsgruppen, Wanderarbeiter
und der informelle städtische Sektor.
3.6 Der Schwerpunkt liegt hier auf konkreten
Querschnittsmaßnahmen - insbesondere im Bereich der
Grunderziehung, der primären Gesundheitsversorgung und der
Mutter-Kind-Fürsorge sowie der Frauenförderung.
(a) Stärkung der Rolle von Gemeinschaften
3.7 Eine nachhaltige Entwicklung muss auf
jeder Ebene der Gesellschaft verwirklicht werden.
Basisorganisationen, Frauengruppen und nichtstaatliche
Organisationen sind wichtige innovations- und aktionsfördernde
Elemente auf lokaler Ebene und haben ein großes Interesse daran
und erprobte Fähigkeiten darin, die nachhaltige Sicherung der
Existenzgrundlagen zu fördern. Die Regierungen sollen in
Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen und
nichtstaatlichen Organisationen einen von der Gemeinschaft
gesteuerten Nachhaltigkeitsansatz unterstützen, der unter
anderem folgende Punkte umfassen würde:
- die Stärkung der Rolle der Frauen durch ihre volle
Einbeziehung in Entscheidungsprozesse;
- die
Respektierung der kulturellen Integrität und der Rechte
der indigenen Bevölkerungsgruppen und ihrer
Gemeinschaften;
- die Förderung oder die Schaffung von Mechanismen
an der Basis, um den Austausch von Erfahrungen und
Kenntnissen zwischen Gemeinschaften zu intensivieren;
- die umfassende Beteiligung von Gemeinschaften an
der nachhaltigen Bewirtschaftung und dem Schutz der
örtlichen natürlichen Ressourcen, um deren
Ertragsfähigkeit zu steigern;
- die Schaffung eines Netzwerks von Bildungszentren
auf Gemeinschaftsebene zum Zwecke des Aufbaus von
Kapazitäten und der nachhaltigen Entwicklung.
(b) Maßnahmen im Bereich des Managements
3.8 Die Regierungen sollen mit
Unterstützung und in Zusammenarbeit mit entsprechenden
internationalen, nichtstaatlichen Organisationen und örtlichen
Gemeinschaftsorganisationen Maßnahmen ergreifen, die mittelbar
oder unmittelbar darauf ausgerichtet sind,
- Möglichkeiten für eine Erwerbstätigkeit und eine
produktive Beschäftigung zu schaffen, die mit der
Faktorausstattung des jeweiligen Landes vereinbar sind,
und dies in einem Umfang, der ausreicht, um den für die
Zukunft zu erwartenden Anstieg der Erwerbsbevölkerung
und einen eventuellen Überhang aufzufangen;
- soweit
erforderlich, mit internationaler Unterstützung eine
angemessene Infrastruktur, geeignete Vermarktungs-,
Technologie- und Kreditsysteme und ähnliches zu schaffen
sowie die menschlichen Ressourcen zu entwickeln, die für
die Durchführung der obengenannten Maßnahmen und für
die Schaffung besserer Potentiale für Menschen mit
geringen Mitteln notwendig sind. Hohe Priorität soll der
Grunderziehung und der Berufsbildung gegeben werden;
- für eine deutliche Steigerung der wirtschaftlich
effizienten Ressourcenproduktivität zu sorgen und
Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, dass die örtliche Bevölkerung in ausreichendem Maße
von der Ressourcennutzung profitiert;
- die Rolle von Gemeindeorganisationen und der
Bevölkerung zu stärken, um ihnen die Möglichkeit der
nachhaltigen Sicherung ihrer Existenz zu geben;
- eine jedermann zugängliche, effektiv arbeitende
primäre Gesundheitsversorgung und Mutter-Kind-Fürsorge
aufzubauen;
- die Erweiterung/Schaffung eines Rechtsrahmens für
die Bodenpolitik, den Zugang zu Bodenressourcen und
Grundeigentum - insbesondere für Frauen - sowie für den
Schutz von Landpächtern zu erwägen;
- geschädigte Ressourcen so weit wie möglich
wiederherzustellen und Grundsatzentscheidungen treffen,
um eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zur Deckung
der menschlichen Grundbedürfnisse zu fördern;
- neue Mechanismen auf Gemeinschaftsebene zu schaffen
und vorhandene Mechanismen auszubauen, um die
Gemeinschaften in die Lage zu versetzen, sich dauerhaften
Zugang zu den Ressourcen zu verschaffen, die von den
Armen zur Überwindung ihrer Armut benötigt werden;
- Mechanismen für die Beteiligung der Bevölkerung -
insbesondere von Armen, vor allem Frauen - an örtlichen
Gemeindegruppen zu schaffen, um eine nachhaltige
Entwicklung zu fördern;
- mit besonderer Vordringlichkeit und angepasst an
die Gegebenheiten und Rechtssysteme des jeweiligen Landes
Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Frauen
und Männer das gleiche Recht haben, frei und
eigenverantwortlich über die Zahl ihrer Kinder und den
zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Geburten zu
entscheiden, und dass sie den Umständen entsprechend
Zugang zu Informations- und Bildungsmöglichkeiten und
Mitteln haben, die sie in die Lage versetzen, dieses
Recht im Einklang mit ihrer Freiheit, ihrer Würde und
ihren persönlichen Wertvorstellungen und unter
Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte
auszuüben. Die Regierungen sollen konkrete Schritte
unternehmen, um Programme zum Auf- und Ausbau
medizinischer Einrichtungen für die präventive und
kurative Medizin durchzuführen, wozu auch eine speziell
auf Frauen zugeschnittene und von Frauen geleitete verlässliche und effiziente reproduktionsmedizinische
Versorgung sowie gegebenenfalls erschwingliche, jedermann
zugängliche Dienste für eine eigenverantwortliche
Familienplanung im Einklang mit der Freiheit, der Würde
und den persönlichen Wertvorstellungen und unter
Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte
gehören. Solche Programme sollen schwerpunktmäßig auf
eine umfassende Gesundheitsversorgung ausgerichtet sein,
wozu auch Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheitserziehung
und Gesundheitsaufklärung sowie Aufklärung über eine
verantwortungsvolle Elternschaft gehören, und allen
Frauen die Möglichkeit zum Vollstillen, zumindest
während der ersten vier Monate nach der Geburt, geben.
Die Programme sollen die produktive und reproduktive
Rolle und das Wohl der Frau uneingeschränkt
unterstützen, wobei der Notwendigkeit einer
gleichwertigen und verbesserten Gesundheitsversorgung
für alle Kinder und der Reduzierung der Mütter- und
Kindersterblichkeit und der Gefahr von Erkrankungen von
Mutter und Kind besondere Beachtung gebührt;
- eine integrierte Politik zu beschließen, die auf
mehr Nachhaltigkeit bei der Verwaltung städtischer
Ballungszentren ausgerichtet ist;
- Schritte in die Wege zu leiten, deren Ziel die
Verbesserung der Ernährungssicherung und gegebenenfalls
die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln im Rahmen einer
nachhaltigen Landwirtschaft ist;
- m) die Erforschung und Einbeziehung traditioneller
Produktionsverfahren zu unterstützen, die sich als
ökologisch tragfähig erwiesen haben;
- sich aktiv zu bemühen, die im informellen Sektor
ausgeübten Tätigkeiten anzuerkennen und in die
Wirtschaft zu integrieren, indem Rechtsvorschriften und
Hemmnisse, die eine Benachteiligung der Tätigkeiten in
diesem Sektor darstellen, abgebaut werden;
- die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dem
informellen Sektor Kreditlinien und andere Möglichkeiten
zugänglich zu machen und den landlosen Armen einen
besseren Zugang zu Grund und Boden zu verschaffen, damit
sie sich die erforderlichen Produktionsmittel besorgen
und sich einen verlässlichen Zugang zu natürlichen
Ressourcen verschaffen können. In vielen Fällen
bedürfen Frauen einer besonderen Berücksichtigung. Für
Kreditnehmer werden präzise Wirtschaftlichkeitsanalysen
zur Vermeidung einer Überschuldung benötigt;
- den Armen Zugang zu Trinkwasser und sanitären
Einrichtungen zu ermöglichen;
- den Armen Zugang zum Primar-Erziehungswesen zu
verschaffen.
(c) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich und
Evaluierung
3.9 Die Regierungen sollen die Erfassung von
Informationen über Zielgruppen und Zielbereiche verbessern, um
den Entwurf von Schwerpunktprogrammen und -aktivitäten zu
erleichtern, die im Einklang mit den Bedürfnissen und Wünschen
der Zielgruppen stehen. Die Prüfung dieser Programme soll
geschlechtsspezifisch erfolgen, da Frauen eine besonders stark
benachteiligte Gruppe darstellen.
(d) Internationale und regionale Zusammenarbeit und
Koordinierung
3.10 Das System der Vereinten Nationen mit
seinen einschlägigen Organen, Organisationen und Gremien soll in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und entsprechenden
internationalen und nichtstaatlichen Organisationen der
Armutsbekämpfung besonderen Vorrang einräumen und zu diesem
Zweck
- Regierungen auf Anforderung bei der Ausarbeitung und
Umsetzung nationaler Aktionsprogramme zur Bekämpfung der
Armut und zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung
unterstützen. Handlungsorientierten Aktivitäten, die
für die obengenannten Zielsetzungen von Bedeutung sind,
wie etwa die Überwindung der Armut, Projekten und
Programmen, die erforderlichenfalls durch
Nahrungsmittelhilfe ergänzt werden, sowie der
Unterstützung und der schwerpunktmäßigen Schaffung von
Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten gebührt in
diesem Zusammenhang besondere Beachtung;
- die
technische Zusammenarbeit zwischen den
Entwicklungsländern im Bereich der Armutsbekämpfung
fördern;
- vorhandene Strukturen innerhalb des Systems der
Vereinten Nationen mit Blick auf eine Koordinierung des
Vorgehen bei der Armutsbekämpfung ausbauen; dazu gehört
auch die Einrichtung einer zentralen Stelle für den
Informationsaustausch und die Planung und Durchführung
wiederholbarer Pilotprojekte zur Bekämpfung der Armut;
- im Anschluss an die Umsetzung der Agenda 21 der
Erfolgskontrolle in bezug auf die Armutsbekämpfung
besonderen Vorrang einräumen;
- die internationalen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen einschließlich Ressourcenflüssen und
Strukturanpassungsprogrammen prüfen, um sicherzustellen, dass soziale und umweltspezifische Belange
berücksichtigt werden; außerdem soll in diesem
Zusammenhang die von internationalen Organisationen,
Gremien und Stellen, auch Finanzierungseinrichtungen,
verfolgte Politik einer Überprüfung unterzogen werden,
damit die kontinuierliche Bereitstellung von
Grundversorgungsdiensten für die Armen und Bedürftigen gewährleistet ist;
- die internationale Zusammenarbeit fördern, um die
Ursachen der Armut an der Wurzel anzupacken. Der Entwicklungsprozess wird nicht genügend Stoßkraft
erhalten, wenn die Entwicklungsländer durch die Last
ihrer Auslandsschulden erdrückt werden, wenn die
Finanzierung einer solchen Entwicklung unzureichend ist,
wenn der Zugang zu den Märkten durch Handelsschranken
eingeschränkt ist und wenn Rohstoffpreise und die Terms
of Trade der Entwicklungsländer auf einem niedrigen
Niveau bleiben.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
3.11 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im
vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom
Sekretariat der UNCED auf etwa 30 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 15 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen
oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um
überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Diese Abschätzung
überschneidet sich mit Abschätzungen in anderen Teilen der
Agenda 21. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre -
hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und
-programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten
3.12 Die Schaffung nationaler Kapazitäten
für die Durchführung der obengenannten Maßnahmen ist von
entscheidender Bedeutung und bedarf einer vorrangigen Behandlung.
Besonders wichtig ist dabei, dass der Schwerpunkt auf dem
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten auf
der Ebene der örtlichen Gemeinschaft liegt, damit ein von dort
aus gesteuertes Nachhaltigkeitskonzept unterstützt und
Mechanismen geschaffen und gestärkt werden, die den Austausch
von Erfahrungen und Kenntnissen zwischen Gemeindegruppen auf
nationaler und internationaler Ebene ermöglichen. Der Bedarf an
solchen Aktivitäten ist beträchtlich und ist in Verbindung mit
den verschiedenen relevanten Bereichen der Agenda 21 zu sehen,
die entsprechender internationaler finanzieller und
technologischer Unterstützung bedürfen.
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