EINFÜHRUNG
2.1 Um den Herausforderungen, die Umwelt und Entwicklung an
sie stellen, wirksam begegnen zu können, haben sich die Staaten entschlossen,
eine neue globale Partnerschaft einzugehen. Angesichts der Notwendigkeit, auf
eine effizientere und ausgewogenere Weltwirtschaft hinzuwirken, und unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass die gegenseitige Abhängigkeit der Mitglieder
der internationalen Staatengemeinschaft immer weiter zunimmt und dass einer
nachhaltigen Entwicklung auf der politischen Agenda der Staatengemeinschaft
Vorrang einzuräumen ist, verpflichtet diese Partnerschaft alle Staaten zur
Teilnahme an einem kontinuierlichen und konstruktiven Dialog. Dabei wird
anerkannt, dass eine wichtige Vorbedingung für den Erfolg dieser neuen
Partnerschaft ein Abrücken von einer Politik der Konfrontation und die
Hinwendung zu einem von aufrichtiger Zusammenarbeit und Solidarität geprägten
weltpolitischen Klima ist. Gleichermaßen wichtig ist die Verstärkung der innen-
und außenpolitischen Bemühungen und der multinationalen Zusammenarbeit, damit
eine Anpassung an die neuen Realitäten erfolgen kann.
2.2 Sowohl die Wirtschaftspolitik einzelner Länder als auch
die internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind für eine nachhaltige Entwicklung
enorm wichtig. Um die Entwicklung neu zu beleben und voranzutreiben, bedarf es
dynamischer und kooperativer internationaler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
und einer entschlossenen Wirtschaftspolitik auf nationaler Ebene. Ist eine
dieser beiden Vorgaben nicht erfüllt, sind alle Bemühungen zwecklos. Günstige
außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen sind hierbei von entscheidender
Bedeutung. Der Entwicklungsprozess wird nicht die nötige Stoßkraft gewinnen, wenn
es der Weltwirtschaft an Dynamik fehlt und wenn sie mit Unsicherheiten behaftet
ist. Ebenso wenig wird er in Gang kommen, wenn die Entwicklungsländer von der
Last ihrer Auslandsschulden erdrückt werden, keine ausreichenden Mittel für die
Finanzierung einer solchen Entwicklung vorhanden sind, der Zugang zu den Märkten
durch Handelsschranken erschwert wird und die Rohstoffpreise und die
Austauschrelation zwischen im- und exportierten Gütern (Terms of Trade) der
Entwicklungsländer weiterhin ungünstig sind. Die Bilanz der achtziger Jahre war
für jeden dieser Posten weitgehend negativ und muss unbedingt ins Positive
gekehrt werden. Somit kommt den erforderlichen wirtschaftspolitischen Konzepten
und Maßnahmen zur Schaffung geeigneter internationaler Rahmenbedingungen, welche
die nationalen Entwicklungsbemühungen zusätzlich unterstützen, entscheidende
Bedeutung zu. Die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich muss in den
Industrie- und den Entwicklungsländern als Ergänzung und Unterstützung - und
nicht als Schwächung oder Abwertung - einer soliden nationalen
Wirtschaftspolitik gesehen werden, wenn es tatsächlich gelingen soll,
Fortschritte in Richtung nachhaltige Entwicklung zu erzielen.
2.3 Um die gesetzten Umwelt- und Entwicklungsziele auch
tatsächlich verwirklichen zu können, soll die Weltwirtschaft ein günstiges
internationales Klima schaffen, indem sie
-
eine nachhaltige Entwicklung durch Liberalisierung des Handels fördert;
-
dafür sorgt, daß sich Handel und Umwelt wechselseitig unterstützen;
-
ausreichende finanzielle Mittel für Entwicklungsländer und zur Lösung
der internationalen Schuldenprobleme zur Verfügung stellt;
-
sich für eine Wirtschaftspolitik einsetzt, die sowohl der Umwelt als
auch der Entwicklung zuträglich ist.
2.4 Auf Regierungsseite wird anerkannt, dass es neue globale
Handlungsansätze gibt, deren Ziel die Verknüpfung der einzelnen Elemente des
Weltwirtschaftssystems mit dem Bedürfnis der Menschen nach einer sicheren und
beständigen natürlichen Umwelt ist. Daher sind die Regierungen darauf bedacht,
dass es in den bestehenden internationalen Foren wie auch in der Innenpolitik der
einzelnen Länder zu einer Konsensbildung an der Schnittstelle zwischen den
Bereichen Umwelt, Handel und Entwicklung kommt.
PROGRAMMBEREICHE
A. Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch den Handel
Handlungsgrundlage
2.5 Ein offenes, ausgewogenes, sicheres,
diskriminierungsfreies und berechenbares multilaterales Handelssystem, das im
Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung steht und für eine
optimale Verteilung der Weltproduktion ausgehend von den komparativen Vorteilen
sorgt, ist für alle Handelspartner von Vorteil. Außerdem würde eine vermehrte
Öffnung der Märkte für die Exporte der Entwicklungsländer im Verbund mit einer
soliden Wirtschafts- und Umweltpolitik positive Auswirkungen auf die Umwelt
haben und damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung
leisten.
2.6 Die Erfahrung hat gezeigt, dass nachhaltige Entwicklung
die Verpflichtung zu einer vernünftigen Wirtschaftspolitik und
Unternehmensführung, zu einer effizienten und berechenbaren öffentlichen
Verwaltung, zur Einbeziehung von Umweltbelangen in den Entscheidungsprozeß und
zur verstärkten Hinwendung zu einer demokratischen Regierungsform unter
Berücksichtigung der im jeweiligen Land vorliegenden Gegebenheiten voraussetzt,
wodurch eine umfassende Einbeziehung aller beteiligten Kräfte ermöglicht wird.
Diese Attribute sind für die Erfüllung der nachstehend aufgeführten
grundsatzpolitischen Leitlinien und Zielvorgaben unerlässlich.
2.7 Für die Wirtschaft vieler Entwicklungsländer ist der
Rohstoffsektor, was Produktion, Beschäftigungslage und Ausfuhrerlöse betrifft,
von vorrangiger Bedeutung. Wichtige Merkmale des internationalen Rohstoffhandels
der achtziger Jahren waren das zumeist sehr niedrige Preisniveau und der
Rückgang der effektiven Preise der meisten Rohstoffe auf den internationalen
Märkten und ein daraus resultierender Rückgang der Exporterlöse vieler
Rohstofferzeugerländer. Die Möglichkeiten dieser Länder, die erforderlichen
Mittel zur Finanzierung von Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung über
den internationalen Handel zu beschaffen, können durch diese Entwicklung und
durch tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse einschließlich Zollabstufungen
beeinträchtigt werden, wodurch ihr Zugang zu den Exportmärkten
weitereingeschränkt wird. Der Beseitigung der gegenwärtigen Verzerrungen im
internationalen Handel kommt große Bedeutung zu. Um dies erreichen zu können,
bedarf es vor allem eines massiven und kontinuierlich fortschreitenden Abbaus
der Subventionen und Hilfen für die Landwirtschaft - wozu binnenwirtschaftliche
Maßnahmen des Marktzugangs und Exportsubventionen gehören - wie auch in der
Industrie und in anderen Sektoren, um das Entstehen größerer Verluste bei den
leistungsfähigeren Erzeugern, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu
verhindern. So gibt es im Agrarsektor, in der Industrie und in anderen
Wirtschaftsbereichen genügend Spielraum für Initiativen, die auf eine
Liberalisierung des Handels abzielen, und für eine Politik, die auf eine stärker
auf die umwelt- und entwicklungsspezifischen Bedürfnisse eingehende Produktion
ausgerichtet ist. Aus diesem Grund soll die Liberalisierung des Handels auf
globaler Grundlage und unter Einbeziehung aller Wirtschaftssektoren erfolgen und
so einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
2.8 Im internationalen Handel sind eine Reihe von
Entwicklungen zu verzeichnen, die neue Herausforderungen und neue Möglichkeiten
mit sich gebracht und die Bedeutung einer multilateralen wirtschaftlichen
Zusammenarbeit noch stärker herausgestellt haben. Der Welthandel ist auch in den
letzten Jahren schneller gewachsen als die Weltproduktion. Allerdings ist die
Expansion des Welthandels ungleich verteilt, und nur eine begrenzte Zahl von
Entwicklungsländern konnte bei ihren Ausfuhren eine spürbare Steigerung
erzielen. Protektionistischer Druck und einseitige wirtschaftspolitische
Maßnahmen gefährden auch heute noch das Funktionieren eines offenen
multilateralen Handelssystems, was sich besonders negativ auf die Exportanteile
der Entwicklungsländer auswirkt. In jüngster Zeit sind verstärkt wirtschaftliche
Integrationsprozesse zu beobachten, die dem Welthandel eine gewisse Dynamik
verleihen und die Handels- und Entwicklungsmöglichkeiten für Entwicklungsländer
verbessern dürften. In den letzten Jahren hat eine wachsende Zahl dieser Länder
mutige politische Reformen in Gang gebracht, zu denen auch ehrgeizige
eigenständige Bemühungen um eine Liberalisierung des Handels gehören. In den
mittel- und osteuropäischen Ländern vollziehen sich zur Zeit weitreichende
Reformen und tiefgreifende Umstrukturierungsprozesse, die den Weg für die
Einbindung dieser Länder in die Weltwirtschaft und das internationale
Handelssystem bereiten sollen. Vermehrte Aufmerksamkeit wird der Stärkung der
Rolle der Unternehmen und der Förderung von Wettbewerbsmärkten durch eine
wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik zugewandt. Das allgemeine
Präferenzsystem hat sich als wirkungsvolles handelspolitisches Instrument
erwiesen, wenn auch seine eigentlichen Ziele noch erfüllt werden müssen, und auf
dem elektronischen Datenaustausch basierende Strategien zur Erleichterung des
Handels haben mit Erfolg dazu beigetragen, die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des öffentlichen und des privaten Sektors zu stärken. Die
Wechselwirkungen zwischen Umwelt- und Handelspolitik sind vielfältiger Natur und
sind bisher noch nicht in ihrer Gesamtheit untersucht worden. Ein baldiges
ausgewogenes, umfassendes und erfolgreiches Ergebnis der multilateralen
Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde würde eine weitere Liberalisierung und
Expansion des Welthandels mit sich bringen, die Wirtschafts- und
Entwicklungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer verbessern und das
internationale Wirtschaftsgefüge sicherer und berechenbarer machen.
ZIELE
2.9 In den kommenden Jahren sollen sich die Regierungen unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der multilateralen Wirtschaftsverhandlungen im
Rahmen der Uruguay-Runde bemühen, folgende Zielvorgaben zu erfüllen:
-
Förderung eines offenen, diskriminierungsfreien und ausgewogenen
multilateralen Handelssystems, das allen Ländern - insbesondere aber den
Entwicklungsländern - die Möglichkeit gibt, die Struktur ihrer Wirtschaft und
den Lebensstandard ihrer Menschen durch eine nachhaltige Entwicklung zu
verbessern;
-
Schaffung besserer Marktzugangsmöglichkeiten für Exporte aus den
Entwicklungsländern;
-
Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte und Durchsetzung
einer vernünftigen, verträglichen und konsequenten Rohstoffpolitik auf
nationaler wie auch internationaler Ebene mit dem Ziel einer Optimierung des
Beitrags, den der Rohstoffsektor zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet,
wobei auch die Belange der Umwelt zu berücksichtigen sind;
-
Förderung und Unterstützung einer Politik - und zwar sowohl national als
auch international -, die sicherstellt, dass Wirtschaftswachstum und
Umweltschutz einander unterstützen.
MASSNAHMEN
(a) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung,
Förderung eines internationalen Handelssystems, das die Bedürfnisse der
Entwicklungsländer berücksichtigt
2.10 Dementsprechend soll die internationale
Staatengemeinschaft
-
dem Protektionismus Einhalt gebieten und ihn umkehren, um eine weitere
Liberalisierung und Expansion des Welthandels zum Wohle aller Länder,
insbesondere aber der Entwicklungsländer, zu bewirken;
-
für ein ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares
internationales Handelssystem sorgen;
-
die baldige Einbindung aller Länder in die Weltwirtschaft und das
internationale Handelssystem erleichtern;
-
sicherstellen, dass Umwelt- und Handelspolitik einander unterstützen,
damit eine nachhaltige Entwicklung herbeigeführt werden kann;
-
das internationale handelspolitische System durch ein frühzeitiges,
ausgewogenes, umfassendes und erfolgreiches Ergebnis der multilateralen
Handelsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde stärken.
2.11 Die internationale Staatengemeinschaft soll nach
Mitteln und Wegen für funktionsfähigere und transparentere Rohstoffmärkte, für
eine vermehrte Diversifizierung des Rohstoffsektors in den Entwicklungsländern
im Rahmen eines die Wirtschaftsstruktur, die Ressourcenausstattung und die
Marktchancen des jeweiligen Landes berücksichtigenden makroökonomischen Gefüges
und für eine bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen unter
Berücksichtigung der Vorgaben einer nachhaltigen Entwicklung suchen.
2.12 Daher sollen alle Länder früher eingegangene
Verpflichtungen im Hinblick auf die Beendigung und Umkehrung des Protektionismus
und die weitere Öffnung der Märkte, insbesondere in Bereichen, die für
Entwicklungsländer von Interesse sind, in die Praxis umsetzen. Eine solche
Verbesserung des Marktzutritts kann durch entsprechende Strukturanpassungen in
den Entwicklungsländern erleichtert werden. Die Entwicklungsländer sollen von
ihnen begonnene wirtschaftspolitische Reformen und Strukturanpassungen
fortsetzen. Besonders vordringlich sind demnach die Verbesserung der
Marktzugangsbedingungen für Rohstoffe, und zwar durch den stufenweisen Abbau von
Einfuhrbeschränkungen für insbesondere aus den Entwicklungsländern kommende
Primär- und Sekundärrohstoffe sowie der spürbare stufenweise Abbau von
Stützungsmaßnahmen, die zu Wettbewerbsverzerrungen im Produktionsbereich führen,
wie etwa Produktionshilfen und Exportsubventionen.
(b) Maßnahmen im Bereich des Managements, Konzipierung einer binnenwirtschaftlichen Politik, die den Nutzen einer
Handelsliberalisierung zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung maximiert
2.13 Um Nutzen aus der Liberalisierung der Handelssysteme
ziehen zu können, sollen die Entwicklungsländer gegebenenfalls folgende
Maßnahmen ergreifen:
-
die Schaffung binnenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die ein
optimales Gleichgewicht zwischen Binnen- und Exportmarktproduktion
unterstützen, die Beseitigung ungünstiger Einflüsse auf den Export und die
Verhinderung einer ineffizienten Importsubstitution;
-
die Schaffung des erforderlichen wirtschaftspolitischen Rahmens und der
erforderlichen Infrastruktur zur Verbesserung der Effizienz des Ausfuhr- und
Einfuhrhandels sowie der Funktionsfähigkeit der Binnenmärkte.
2.14 Entsprechend der Leistungsfähigkeit des Marktes soll
von den Entwicklungsländern im Rohstoffbereich folgende Politik verfolgt werden:
-
Ausbau des Verarbeitungs- und des Vertriebssektors und Verbesserung der
Absatzmethoden und der Wettbewerbsfähigkeit des Rohstoffsektors;
-
stärkere Diversifizierung, um die Abhängigkeit von Rohstoffexporten zu
verringern;
-
Berücksichtigung des effizienten und nachhaltigen Einsatzes von
Produktionsfaktoren bei der Rohstoffpreisbildung unter Berücksichtigung der
Umweltkosten und der gesellschaftlichen Kosten sowie der Kosten des
Ressourcenabbaus.
(c) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich Förderung der Datenbeschaffung und der Forschung
2.15 GATT, UNCTAD und andere einschlägige Institutionen
sollen sich auch künftig um die Beschaffung geeigneter Daten und Informationen
über den Handel bemühen. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird
aufgefordert, das von der UNCTAD betreute Trade Control Measures Information
System auszubauen.
Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des
Rohstoffhandels und der Diversifizierung dieses Sektors
2.16 Was den Rohstoffhandel betrifft, sollen die Regierungen
gegebenenfalls direkt oder über die zuständigen internationalen Organisationen
-
versuchen, unter anderem durch eine größere Markttransparenz, zu der
auch ein Erfahrungs- und Informationsaustausch über Investitionspläne,
Absatzchancen und -märkte für einzelne Rohstoffe gehört, für eine optimale
Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte zu sorgen. Außerdem sollen konkrete
Verhandlungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern geführt werden, deren Ziel
der Abschluss tragfähiger und effizienterer internationaler, die Markttendenzen
berücksichtigender Übereinkommen oder Absprachen sowie die Einrichtung von
Arbeitsgruppen ist. Besondere Beachtung gebührt in diesem Zusammenhang den
Kakao-, Kaffee-, Zucker- und Tropenholzabkommen. Die Bedeutung internationaler
Rohstoffübereinkommen und -absprachen wird besonders hervorgehoben.
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Aspekte, Technologietransfer und
mit der Erzeugung und dem Absatz von Rohstoffen und der dazugehörigen
Verkaufsförderung verbundene Dienstleistungen sowie Umweltbelange sollen
ebenfalls mit einbezogen werden;
-
auch in Zukunft Ausgleichsmechanismen für Ausfälle bei den
Rohstoffexporterlösen der Entwicklungsländer anwenden, um die
Diversifizierungsbemühungen zu unterstützen;
-
den Entwicklungsländern auf Wunsch Unterstützung bei der Ausarbeitung
und Umsetzung ihrer Rohstoffpolitik und der Sammlung und Nutzung von
Informationen über Rohstoffmärkte gewähren;
-
die Bemühungen der Entwicklungsländer um Förderung des
wirtschaftspolitischen Rahmens und der Infrastruktur unterstützen, die zur
Steigerung der Effizienz von Ausfuhr- und Einfuhrhandel benötigt werden;
-
die Diversifizierungsinitiativen der Entwicklungsländer auf nationaler,
regionaler und internationaler Ebene unterstützen.
INSTRUMENTE DER UMSETZUNG
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
2.17 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 8,8 Milliarden Dollar
veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige,
von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der
Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen
werden.
(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
2.18 Die vorstehenden Aktivitäten im Bereich der technischen Zusammenarbeit
sind auf den Ausbau der verfügbaren nationalen Kapazitäten für die Konzipierung
und praktische Umsetzung einer eigenen Rohstoffpolitik, die Nutzung und
Bewirtschaftung der eigenen Ressourcen und die Erfassung und Verwertung von
Informationen über Rohstoffmärkte ausgerichtet.
B. Gegenseitige Unterstützung von Handel und Umwelt
Handlungsgrundlage
2.19 Umwelt- und Handelspolitik sollen sich gegenseitig
unterstützen. Ein offenes multilaterales Handelssystem ermöglicht eine
effizientere Allokation und Nutzung der vorhandenen Ressourcen und trägt damit
zu einer Steigerung von Produktion und Einkommen und einer geringeren
Inanspruchnahme der Umwelt bei. So stellt es die für Wirtschaftswachstum und
Entwicklung sowie einen verbesserten Schutz der Umwelt benötigten zusätzlichen
Mittel bereit. Eine intakte Umwelt liefert ihrerseits die erforderlichen
ökologischen und sonstigen Ressourcen zur Aufrechterhaltung des
Wachstumsprozesses und zur kontinuierlichen Expansion des Handels. Ein offenes,
multilaterales Handelssystem, das durch die Verfolgung einer vernünftigen
Umweltpolitik unterstützt wird, hätte einen positiven Einfluss auf die Umwelt und
würde zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.
2.20 Die internationale Zusammenarbeit im Umweltbereich
nimmt ständig weiter zu, und in einer ganzen Reihe von Fällen haben den Handel
betreffende Bestimmungen in multilateralen Umweltabkommen bei der Lösung
globaler Umweltprobleme eine wichtige Rolle gespielt. So sind in bestimmten
besonderen Fällen, wo dies zweckdienlich erschien, handelsbezogenen Maßnahmen
dazu verwendet worden, die Wirksamkeit von Umweltschutzvorschriften zu
verstärken. Derartige Regelungen sollten auf die Grundursachen der
Umweltzerstörung zielen, damit sie nicht zu ungerechtfertigten
Handelsbeschränkungen führen. Es geht darum sicherzustellen, dass Handels- und
Umweltpolitik miteinander im Einklang stehen und dass sie den Prozess in Richtung
nachhaltige Entwicklung zusätzlich unterstützen. Allerdings soll dabei
berücksichtigt werden, dass für Industrieländer geltende Umweltnormen
möglicherweise ungerechtfertigte soziale und wirtschaftliche Kosten in den
Entwicklungsländern mit sich bringen können.
ZIELE
2.21 Die Regierungen sollen sich bemühen, im Rahmen
einschlägiger multilateraler Foren wie etwa GATT, UNCTAD und sonstiger
internationaler Organisationen folgende Ziele zu verwirklichen:
-
Sicherstellung der gegenseitigen Unterstützung von Handels- und
Umweltpolitik zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung;
-
Klarstellung der Rolle des GATT, der UNCTAD und sonstiger
internationaler Organisationen bei der Behandlung von Themen mit Handels- und
Umweltbezug, wozu gegebenenfalls auch Schlichtungsverfahren und die
Streitbeilegung gehören;
-
Förderung der internationalen Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit und
der konstruktiven Rolle der Industrie im Umgang mit Umwelt- und
Entwicklungsfragen.
MASSNAHMEN
Ausarbeitung einer Umwelt-/Handels- und Entwicklungsagenda
2.22 Die Regierungen sollen GATT, UNCTAD und andere
einschlägige internationale und regionale Wirtschaftsorganisationen dazu
ermutigen, ihrem jeweiligen Mandat und ihrer jeweiligen Zuständigkeit
entsprechend folgende Vorschläge und Grundsätze zu prüfen:
-
die Ausarbeitung entsprechender Studien zum besseren Verständnis der
Beziehung zwischen Handel und Umwelt im Hinblick auf die Förderung einer
nachhaltigen Entwicklung;
-
die Förderung eines Dialogs zwischen Handels-, Entwicklungs- und
Umweltgruppen;
-
die Gewährleistung der Transparenz und Vereinbarkeit umweltspezifischer
handelsbezogener Maßnahmen - sofern diese angewendet werden - mit
internationalen Verpflichtungen;
-
die Beschäftigung mit den Grundursachen von Umwelt- und
Entwicklungsproblemen in der Form, dass keine Umweltschutzmaßnahmen ergriffen
werden, die zu ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen führen;
-
die Bemühen, Handelsbeschränkungen oder -verzerrungen zu vermeiden, die
zum Ausgleich der auf unterschiedliche Umweltnormen und
Umweltschutzvorschriften zurückzuführenden Kosten dienen, da ihre Anwendung zu
Handelsverzerrungen führen und protektionistische Tendenzen verstärken könnte;
-
die Gewährleistung, dass umweltbezogene Rechtsvorschriften oder Normen,
darunter auch Gesundheits- und Sicherheitsnormen, kein Instrument
willkürlicher oder nicht zu rechtfertigenden Diskriminierung und keine
verschleierte Handelsbeschränkung darstellen;
-
die Gewährleistung, daß spezielle, die Umwelt und die Handelspolitik
berührende Faktoren in den Entwicklungsländern bei der Heranziehung von
Umweltnormen sowie bei der Anwendung irgendwelcher handelsbezogener Maßnahmen
berücksichtigt werden. Dabei ist besonders zu erwähnen, daß Normen, die in den
hochindustrialisierten Ländern gültig sind, für die Entwicklungsländer
ungeeignet sein und ungerechtfertigte gesellschaftliche Kosten mit sich
bringen können;
-
die verstärkte Beteiligung der Entwicklungsländer an multilateralen
Übereinkünften mit Hilfe bestimmter Mechanismen wie etwa besonderen
Übergangsregelungen;
-
die Vermeidung einseitiger Maßnahmen bei der Bewältigung von
Umweltproblemen außerhalb des Hoheitsbereiches des Einfuhrlandes.
Umweltschutzmaßnahmen, die grenzüberschreitende oder weltweite Umweltprobleme
betreffen, sollen möglichst auf der Grundlage eines internationalen Konsenses
beschlossen werden. Es kann sein, dass zur wirksamen Anwendung
einzelstaatlicher Maßnahmen, mit denen bestimmte Umweltziele erfüllt werden
sollen, handelspolitische Maßnahmen erforderlich sind. Sollten
handelspolitische Maßnahmen zur Durchsetzung der Umweltpolitik für notwendig
erachtet werden, sollen bestimmte Grundsätze und Regeln zugrundegelegt werden.
Dazu könnten unter anderem folgende gehören: Der Grundsatz der
Nichtdiskriminierung; der Grundsatz, dass die gewählte handelsbezogene Maßnahme
die am wenigsten handelsbeschränkende sein sollte, die zur Erreichung der
gesteckten Ziele notwendig ist; die Verpflichtung, bei Verwendung
umweltspezifischer handelsbezogener Maßnahmen für Transparenz und für eine
angemessene Notifizierung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften zu sorgen; und
die Notwendigkeit, die besonderen Bedingungen und entwicklungsspezifischen
Anforderungen der Entwicklungsländer auf deren Weg zu international
vereinbarten Umweltschutzzielen zu berücksichtigen;
-
die Präzisierung - soweit erforderlich - und die Klärung des
Zusammenhangs zwischen GATT-Bestimmungen und einigen der für den
Umweltschutzbereich beschlossenen multilateralen Maßnahmen;
-
die Miteinbeziehung der Öffentlichkeit in die Erarbeitung, Aushandlung
und Umsetzung der handelspolitischen Maßnahmen als Mittel zur Förderung einer
größeren Transparenz ausgehend von den spezifischen Gegebenheiten eines
Landes;
-
die Gewährleistung, dass die Umweltpolitik für den geeigneten rechtlichen
und institutionellen Rahmen sorgt, um angemessen auf neue Anforderungen des
Umweltschutzes reagieren zu können, die sich aufgrund von Veränderungen in der
Produktion und einer Spezialisierung des Handels ergeben können.
C. Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für die
Entwicklungsländer
HANDLUNGSGRUNDLAGE
2.23 Investitionen haben entscheidenden Einfluss auf die
Fähigkeit der Entwicklungsländer, das zur Steigerung des Wohlergehens der dort
lebenden Menschen und zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse erforderliche
Wirtschaftswachstum nachhaltig zu sichern, ohne die jeder Entwicklung
zugrundeliegende Ressourcenbasis zu schädigen oder zu erschöpfen. Nachhaltige
Entwicklung setzt höhere Investitionen voraus, für die in- und ausländische
Finanzmittel benötigt werden. Ausländische Privatinvestitionen und der
Rückfluss von Fluchtkapital, die beide von einem gesunden Investitionsklima abhängig sind,
stellen eine wichtige Kapitalquelle dar. Viele Entwicklungsländer haben
jahrzehntelang eine Situation negativer Nettotransfers von Finanzmitteln erlebt,
in deren Verlauf die Kapitalzuflüsse geringer waren als die von diesen Ländern
zu leistenden Zahlungen, insbesondere im Rahmen des Schuldendienstes. Die Folge
war, dass im Inland flüssig gemachtes Kapital ins Ausland transferiert werden
musste, anstatt vor Ort investiert und damit zur Förderung einer nachhaltigen
wirtschaftlichen Entwicklung genutzt werden zu können.
2.24 Weil für eine große Zahl von Entwicklungsländern die
aus ihren Auslandsschulden resultierende finanzielle Belastung ein großes
Problem darstellt, ist in vielen von ihnen eine Wiederankurbelung der
Entwicklung nicht ohne eine baldige und dauerhafte Lösung der Verschuldungsfrage
möglich. Die von diesen Ländern zu leistenden Schuldendienstzahlungen haben ihre
Fähigkeit, das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und die Armut zu beseitigen,
in ganz erheblichem Maße eingeschränkt und zu Kürzungen bei den Einfuhren, bei
den Investitionen und im Konsumbereich geführt. Die Auslandsverschuldung hat
sich zu einem der Hauptfaktoren des wirtschaftlichen Stillstandes in den
Entwicklungsländern entwickelt. Ziel einer kontinuierlichen und konsequenten
Umsetzung der im Entstehen begriffenen internationalen Schuldenstrategie ist die
Wiederherstellung der internationalen Zahlungsfähigkeit der Schuldnerländer, und
die Wiederbelebung von Wachstum und Entwicklung in diesen Ländern könnte zur
Verwirklichung nachhaltigen Wachstums und nachhaltiger Entwicklung beitragen. In
diesem Zusammenhang kommt der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die
Entwicklungsländer und der effizienten Nutzung dieser Mittel große Bedeutung zu.
ZIELE
2.25 Die speziellen Anforderungen, die an die Umsetzung der
in der Agenda 21 angesprochenen sektoralen und sektorübergreifenden Programme
gestellt werden, sind in den einzelnen Programmbereichen und in Kapitel 33
(Finanzierungsmittel und -mechanismen) aufgeführt.
MASSNAHMEN
(a) Erfüllung der internationalen Ziele der öffentlichen Entwicklungshilfe
2.26 Wie in Kapitel 33 ausgeführt, sollen neue und
zusätzliche Mittel zur Unterstützung der in der Agenda 21 enthaltenen Programme
bereitgestellt werden.
(b) Lösung des Schuldenproblems
2.27 Was die über kommerzielle Banken laufenden
Auslandsschulden betrifft, werden die aufgrund der erweiterten Schuldenstrategie
erzielten Fortschritte anerkannt und wird eine rasche Umsetzung der Strategie
befürwortet. Einige Länder haben bereits von der Verknüpfung einer soliden
Strukturanpassungspolitik mit dem Abbau von Schulden bei Geschäftsbanken oder
ähnlichen Maßnahmen profitiert. Die internationale Staatengemeinschaft setzt
sich dafür ein, dass
-
andere Länder mit hohen Bankschulden mit ihren Gläubigern einen
ähnlichen Abbau ihrer Schulden bei kommerziellen Banken vereinbaren;
-
die an einer solchen Vereinbarung beteiligten Parteien sowohl dem
mittelfristigen Schuldenabbau als auch dem Bedarf an Neukrediten des
Schuldnerlandes in gebührender Form Rechnung tragen;
-
direkt mit der erweiterten internationalen Schuldenstrategie befasste
multilaterale Institutionen weiterhin Schuldenabbaupakete für kommerzielle
Schulden befürworten, um sicherzustellen, dass die Größenordnung derartiger
Finanzierungen mit der neuentwickelten Schuldenstrategie vereinbar ist;
-
sich Gläubigerbanken am Abbau der Schulden und
Schuldendiensterleichterungen beteiligen;
-
durch Stärkung der Politik Direktinvestitionen ins Land geholt, eine auf
Dauer nicht tragfähige Schuldenlast vermieden und der Rückfluss von
Fluchtkapital ermöglicht wird.
2.28 Was die Schulden bei bilateralen Gläubigern des
öffentlichen Sektors betrifft, werden die kürzlich im Rahmen des Pariser Clubs
getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf großzügiger gewährte Schuldenerleichterung
für die ärmsten, am stärksten verschuldeten Länder begrüßt. Die derzeitigen
Bemühungen, diese auf den "Trinidad-Bedingungen" basierenden Maßnahmen so
umzusetzen, dass die Zahlungsfähigkeit dieser Länder berücksichtigt und ihnen
zusätzliche Unterstützung für ihre wirtschaftlichen Reformbemühungen gewährt
wird, werden ebenfalls begrüßt. Auch die von einigen Gläubigerländern in
größerem Umfang vorgenommenen bilateralen Schuldenerlasse werden begrüßt, und
andere, die ebenfalls dazu in der Lage sind, werden aufgefordert, es ihnen
gleich zu tun.
2.29 Die Bemühungen einkommensschwacher Länder mit hoher
Schuldenbelastung, auch in Zukunft mit erheblichem Kostenaufwand ihre Schulden
zu bedienen und ihre Kreditwürdigkeit zu erhalten, sind lobenswert. Besondere
Aufmerksamkeit gebührt ihrem Bedarf an Finanzierungsmitteln. Andere
schuldengeplagte Länder, die große Anstrengungen unternehmen, ihre Schulden auch
in Zukunft zu bedienen und ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem
Ausland zu erfüllen, verdienen ebenfalls gebührende Beachtung.
2.30 Im Zusammenhang mit multilateralen Schulden wird
dringend geraten, der Fortführung der Bemühungen um wachstumsorientierte
Lösungen für die Schwierigkeiten der mit gravierenden Schuldendienstproblemen
belasteten Entwicklungsländer - darunter auch derjenigen, die sich in erster
Linie bei öffentlichen Gläubigern oder multilateralen Finanzierungseinrichtungen
verschuldet haben - vermehrte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Insbesondere
bei einkommensschwachen, im wirtschaftlichen Reformprozess befindlichen Ländern
ist eine vermehrte Unterstützung durch die multilateralen
Finanzierungsinstitutionen in Form von neuen Auszahlungen und einer
Bereitstellung von Mitteln zu günstigen Bedingungen zu begrüßen. Im Falle von
Ländern, die sich einem vom IWF oder der Weltbank unterstützten radikalen
Reformprogramm unterziehen, soll bei der Beschaffung von Mitteln zur Begleichung
von Rückständen die Bildung von Unterstützungsgruppen fortgesetzt werden.
Maßnahmen der multilateralen Finanzinstitutionen wie etwa die Refinanzierung von
Zinsen für nichtkonzessionäre Kredite mit Hilfe von IDA-Rückflüssen - "fünfte
Dimension" - werden mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
INSTRUMENTE DER UMSETZUNG
Finanzierung und Kostenabschätzung*
D. Unterstützung einer die nachhaltige Entwicklung fördernden
Wirtschaftspolitik
HANDLUNGSGRUNDLAGE
2.31 Angesichts der ungünstigen außenwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen der Entwicklungsländer kommt der Mobilisierung inländischer
Finanzmittel und der effizienten Verteilung und Nutzung dieser im eigenen Land
bereitgestellten Mittel besondere Bedeutung bei der Förderung der nachhaltigen
Entwicklung zu. In einer ganzen Reihe von Ländern sind wirtschaftspolitische
Maßnahmen erforderlich, um eine fehlgeleitete öffentliche Ausgabenpolitik, hohe
Haushaltsdefizite und andere gesamtwirtschaftliche Ungleichgewicht,
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen und Verzerrungen in Bereichen wie den
Wechselkursen, den Investitionen und der Finanzwirtschaft sowie Faktoren, welche
die Entwicklung eines freien Unternehmertums behindern, zu korrigieren. In
Industrieländern könnten mit Hilfe konsequent durchgeführter
wirtschaftspolitischer Reformen und Strukturanpassungen sowie angemessener
Sparquoten sowohl die im eigenen Land als auch die in Entwicklungsländern
benötigten Mittel zur Finanzierung des Übergangs auf eine nachhaltige
Entwicklung erwirtschaftet werden.
2.32 Ein gutes Wirtschaften, das die Verknüpfung von
wirksamer, effizienter, ehrlicher, gerechter und verantwortlicher öffentlicher
Verwaltung mit den Rechten und Möglichkeiten des Einzelnen unterstützt, ist ein
ganz wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen, breit angelegten Entwicklung
und einer stabilen ökonomischen Leistung auf allen Ebenen der Entwicklung. Alle
Länder sollen ihre Bemühungen um Beendigung der Mißwirtschaft im öffentlichen
und privaten Bereich, unter anderem auch der Korruption, verstärken und dabei
die für dieses Phänomen verantwortlichen und daran beteiligten Faktoren
berücksichtigen.
2.33 Viele verschuldete Entwicklungsländer unterziehen sich
zur Zeit im Zusammenhang mit Umschuldungsmaßnahmen oder der Neuaufnahme von
Krediten Strukturanpassungsprogrammen. Derartige Programme sind zwar für einen
besseren Haushalts- und Zahlungsbilanzausgleich unverzichtbar, doch in manchen
Fällen haben sich auch negative sozial- und umweltpolitische Auswirkungen wie
etwa Kürzungen in den Mittelzuweisungen für die Bereiche Gesundheitsfürsorge,
Erziehungswesen und Umweltschutz ergeben. Es muß unbedingt sichergestellt
werden, daß Strukturanpassungsprogramme keine ungünstigen Auswirkungen auf die
Umwelt und die soziale Entwicklung haben und so eher mit den Zielen einer
nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind.
ZIELE
2.34 Es besteht die Notwendigkeit, ausgehend von den
spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes, wirtschaftliche Reformen
durchzuführen, die im Rahmen einer soliden Wirtschafts- und Sozialpolitik für
eine schonende Ressourcenplanung und -nutzung im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung sorgen, die Bildung eines freien Unternehmertums und die
Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Kosten und der Umweltkosten bei der
Festlegung der Ressourcenpreise unterstützen und Ursachen für Verzerrungen im
Bereich des Handels und im Investitionsbereich beseitigen.
MAßNAHMEN
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
Förderung einer vernünftigen Wirtschaftspolitik
2.35 Die Industrieländer und andere Länder, die ebenfalls
dazu in der Lage sind, sollen ihre Bemühungen verstärken, um
-
stabile und berechenbare internationale wirtschaftliche
Rahmenbedingungen herzustellen, insbesondere was Währungsstabilität,
Realzinsen und Wechselkursschwankungen der wichtigsten Weltwährungen betrifft;
-
Anreize zu vermehrtem Sparen und zum Abbau der öffentlichen
Haushaltsdefizite zu schaffen;
-
sicherzustellen, dass im Rahmen der politischen Koordinierungsprozesse
auch die Interessen und Probleme der Entwicklungsländer berücksichtigt werden,
wozu auch die Förderung positiver Vorstöße in Richtung einer Unterstützung der
Bemühungen der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) um die Beendigung ihrer
Marginalisierung in der Weltwirtschaft gehört;
-
auf nationaler Ebene geeignete makroökonomische und strukturpolitische
Maßnahmen durchzuführen, deren Ziel die Förderung von inflationsneutralem
Wachstum, der Abbau der gravierendsten außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte
und die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften ist.
2.36 Die Entwicklungsländer sollen die Intensivierung ihrer
Bemühungen um eine solide Wirtschaftspolitik anstreben, die
-
für die notwendige geld- und haushaltspolitische Disziplin zur
Förderung von Preisstabilität und Außenbilanz sorgt;
-
zu realistischen Wechselkursen führt;
-
die Spar- und Investitionsneigung im eigenen Land hebt und die
Investitionsrentabilität steigert.
2.37 Präziser ausgedrückt sollen sich alle Länder für eine
Politik entscheiden, die eine bessere Ressourcenallokation gewährleistet und
vollen Nutzen aus den Möglichkeiten zieht, die sich aufgrund der sich
verändernden weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben. Insbesondere sollen
die Länder gegebenenfalls unter Berücksichtigung nationaler Strategien und
Zielen
-
die auf bürokratische Unzulänglichkeiten, administrativen Druck,
unnötige Kontrollen und die Missachtung von Marktbedingungen zurückzuführenden
Hindernisse auf dem Weg zum Fortschritt beseitigen;
-
die Transparenz in der Verwaltung und in der Entscheidungsfindung
erhöhen;
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den privaten Sektor und das freie Unternehmertum durch Erweiterung der
institutionellen Möglichkeiten für die Gründung von Unternehmen und durch
Verbesserung des Marktzutritts fördern. Wichtigstes Ziel wäre die
Vereinfachung oder Beseitigung der Beschränkungen, Vorschriften und
Formalitäten, welche in vielen Entwicklungsländern die Gründung und Führung
von Unternehmen erschweren, verteuern und verzögern;
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die für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine umweltverträgliche
und nachhaltige Diversifizierung erforderlichen Investitionen und
Infrastrukturmaßnahmen fördern und vorantreiben;
-
den Boden für ein entsprechendes wirtschaftspolitisches Instrumentarium,
darunter auch Marktmechanismen, im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen
Entwicklung und der Erfüllung der Grundbedürfnisse bereiten;
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die Einführung leistungsfähiger Steuersysteme und Finanzsektoren
vorantreiben;
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Möglichkeiten für landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche
kleingewerbliche Betriebe und für indigene Bevölkerungsgruppen sowie örtliche
Gemeinschaften schaffen, mit all ihrer Kraft zur Verwirklichung einer
nachhaltigen Entwicklung beizutragen;
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Einflüsse beseitigen, die sich zum Nachteil von Exporten und zum Vorteil
unwirtschaftlicher Importsubstitutionen auswirken, und eine Politik
durchsetzen, die ihnen die Möglichkeit gibt, im Rahmen gesamtpolitischer,
sozialer, wirtschafts- und entwicklungspolitischer Ziele vollen Nutzen aus dem
Zustrom ausländischer Investitionen zu ziehen;
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die Schaffung binnenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen fördern, die ein
optimales Gleichgewicht zwischen der für den Binnenmarkt und der für den
Exportmarkt bestimmten Produktion gewährleisten.
(b) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
2.38 Die Regierungen der Industrieländer und die Regierungen
anderer Länder, die dazu ebenfalls in der Lage sind, sollen entweder direkt oder
im Rahmen entsprechender internationaler und regionaler Einrichtungen und
internationaler Kreditinstitutionen ihre Bemühungen um die Bereitstellung
verstärkter technischer Hilfe an die Entwicklungsländer für folgende Zwecke
intensivieren:
-
auf Wunsch für die Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten zur Formulierung und Umsetzung der Wirtschaftspolitik des
jeweiligen Landes;
-
für die Konzipierung und Einführung effizienter Steuer- und
Bilanzierungssysteme und Finanzsektoren;
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für die Förderung eines freien Unternehmertums.
2.39 Internationale Finanzierungs- und
Entwicklungseinrichtungen sollen ihre Politik und ihre Programme unter
Berücksichtigung des Ziels einer nachhaltigen Entwicklung überdenken.
2.40 Seit langem wird anerkannt, daß eine intensivere
wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Entwicklungsländer ein wichtiger
Bestandteil der Bemühungen um die Förderung des Wirtschaftswachstums und des
technologischen Potentials und um die Beschleunigung der Entwicklung in der
Dritten Welt ist. Aus diesem Grund sollen die Bemühungen der Entwicklungsländer
um die Förderung dieser Zusammenarbeit verstärkt und auch in Zukunft von der
internationalen Staatengemeinschaft unterstützt werden.
INSTRUMENTE DER UMSETZUNG
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
2.41 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar
veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der
internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige,
von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der
Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch
etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen
werden.
(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
2.42 Der obengenannte wirtschaftspolitische Kurswechsel in
den Entwicklungsländern setzt erhebliche Anstrengungen der einzelnen Länder für
den Auf- und Ausbau der erforderlichen Kapazitäten in der öffentlichen
Verwaltung, im Notenbankbereich, in der Steuerverwaltung, im Sparkassenwesen und
auf den Finanzmärkten voraus.
2.43 Angesichts der besonderen Dringlichkeit der Umwelt- und
Entwicklungsprobleme der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) sind besondere
Anstrengungen bei der Durchführung der vier in diesem Kapital umrissenen
Programmbereiche durchaus gerechtfertigt.
* Siehe Kapitel 33 (Finanzierungsmittel und -mechanismen).
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