|
1.1 Die Menschheit steht an einem entscheidenden Punkt ihrer
Geschichte. Wir erleben eine zunehmende Ungleichheit zwischen Völkern und
innerhalb von Völkern, eine immer größere Armut, immer mehr Hunger, Krankheit
und Analphabetentum sowie eine fortschreitende Schädigung der Ökosysteme, von
denen unser Wohlergehen abhängt. Durch eine Vereinigung von Umwelt- und
Entwicklungsinteressen und ihre stärkere Beachtung kann es uns jedoch gelingen,
die Deckung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung des Lebensstandards aller
Menschen, einen größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme
und eine gesicherte, gedeihlichere Zukunft zu gewährleisten. Das vermag keine
Nation allein zu erreichen, während es uns gemeinsam gelingen kann: in einer
globalen Partnerschaft, die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist.
1.2 Diese globale Partnerschaft muss sich auf die Einleitung
der Resolution 44/228 der Generalversammlung vom 22. Dezember 1989 stützen, die
verabschiedet wurde, als die Nationen der Welt eine Konferenz der Vereinten
Nationen über Umwelt und Entwicklung forderten; sie muss auch von der Erkenntnis
getragen sein, in Umwelt- und Entwicklungsfragen einen ausgewogenen und
integrierten Ansatz zu verfolgen.
1.3 In der Agenda 21 werden die dringlichsten Fragen von
heute angesprochen, während gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die
Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts vorzubereiten. Die Agenda 21 ist
Ausdruck eines globalen Konsenses und einer politischen Verpflichtung auf
höchster Ebene zur Zusammenarbeit im Bereich von Entwicklung und Umwelt. Ihre
erfolgreiche Umsetzung ist in erster Linie Aufgabe der Regierungen. Eine
entscheidende Voraussetzung dafür sind politische Konzepte, Pläne, Leitsätze und
Prozesse auf nationaler Ebene. Die auf nationaler Ebene unternommenen
Anstrengungen sind durch eine internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und
zu ergänzen. Hierbei fällt dem System der Vereinten Nationen eine Schlüsselrolle
zu. Auch andere internationale, regionale und subregionale Organisationen und
Einrichtungen sind aufgefordert, sich daran zu beteiligen. Außerdem muss für eine
möglichst umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und eine tatkräftige
Mithilfe der nichtstaatlichen Organisationen (NRO) und anderer Gruppen Sorge
getragen werden.
1.4 Die entwicklungs- und umweltpolitischen Ziele der Agenda
21 setzen einen erheblichen Zustrom neuer und zusätzlicher Finanzmittel in die
Entwicklungsländer voraus, damit die Mehrkosten der Maßnahmen gedeckt werden
können, die von diesen Ländern zur Bewältigung globaler Umweltprobleme und zur
Beschleunigung einer nachhaltigen Entwicklung ergriffen werden müssen. Außerdem
werden weitere Finanzmittel benötigt, um die Kapazitäten der internationalen
Einrichtungen zur Umsetzung der Agenda 21 auszubauen. Überschlägige Schätzungen
der Größenordnung der anfallenden Kosten sind in den einzelnen Programmbereichen
zu finden. Allerdings müssen diese von den zuständigen Durchführungsorganen und
-organisationen erst noch geprüft und genauer spezifiziert werden.
1.5 Bei der Umsetzung der in der Agenda 21 aufgeführten
verschiedenen Programmbereiche gebührt den besonderen Gegebenheiten, die in den
im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen zum Tragen kommen, besondere
Beachtung. Es muss auch anerkannt werden, dass sich diese Länder bei der
Umstellung ihrer Wirtschaftssysteme noch nie dagewesenen Herausforderungen
stellen müssen, in manchen Fällen unter Rahmenbedingungen, die von erheblichen
sozialen und politischen Spannungen geprägt sind.
1.6 Die einzelnen Programmbereiche der Agenda 21 werden im
Form einer Ausgangsbasis sowie bestimmter Ziele, Maßnahmen und Instrumente zur
Umsetzung konkretisiert. Die Agenda 21 ist ein dynamisches Programm. Sie wird
von den einzelnen Beteiligten im Einklang mit den Gegebenheiten, Möglichkeiten
und Prioritäten der einzelnen Länder und Regionen sowie unter umfassender
Berücksichtigung aller in der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung
enthaltenen Grundsätze umgesetzt. Sie kann sich im Laufe der Zeit angesichts
veränderter Bedürfnisse und Umstände fortentwickeln. Dieser Prozess stellt den
Beginn einer neuen globalen Partnerschaft dar, die auf eine nachhaltige
Entwicklung ausgerichtet ist.
* Wenn der Begriff "Regierungen" verwendet wird, ist darin auch die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche
eingeschlossen. In der gesamten Agenda 21 bedeutet "umweltverträglich" auch
"umweltverträglich" und "umweltschonend" und umgekehrt, insbesondere im
Zusammenhang mit den Begriffen "Energiequellen bzw. Energieträger",
"Energieversorgung", "Energiesysteme" sowie "Technik(en)" bzw. "Technologie(n)".
|