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Die Lokale Agenda 21

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Die 40 Kapitel der Agenda 21

Aus der Präambel der Agenda 21

Die 40 Kapitel der Agenda 21

Vorwort

  

  1. Präambel zur Agenda 21

 Teil I.

Soziale und Wirtschaftliche Dimensionen

 

  1. Internationale Zusammenarbeit

  2. Kampf gegen die Armut 

  3. Das Konsumverhalten ändern  

  4. Bevölkerung und nachhaltige Entwicklung 

  5. Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit

  6. Nachhaltige menschliche Siedlungsformen

  7. Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Entscheidungsfindung

 Teil II.

Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung

  1. Schutz der Atmosphäre

  2. Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen

  3. Bekämpfung der Entwaldung  

  4. Kampf gegen Desertifikation und Trockenheit  

  5. Nachhaltige Entwicklung der Berggebiete

  6. Nachhaltige Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

  7. Erhaltung der biologischen Vielfalt

  8. Umweltgerechter Umgang mit Biotechnologie

  9. Schutz und Nutzung der Ozeane

  10. Schutz und Nutzung von Süßwasser

  11. Sicherer Umgang mit giftigen Chemikalien

  12. Umgang mit gefährlichen Abfällen

  13. Umgang mit festen Abfällen und Abwässern

  14. Sicherer Umgang mit radioaktiven Abfällen

Teil III.

Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen

  1. Präambel zu den Kapiteln über die Stärkung der Partnerschaft

  2. Aktionsplan - Nachhaltige Entwicklung für Frauen

  3. Kinder und Jugendliche bei einer nachhaltigen Entwicklung

  4. Stärkung der Rolle der Eingeborenenvölker

  5. Partnerschaften mit regierungsunabhängigen Organisationen

  6. Lokalbehörden, Lokale Agenda 21

  7. Arbeiter und Gewerkschaften

  8. Stärkung der Rolle von Handel und Industrie

  9. Wissenschaftler und Technologen

  10. Die Rolle der Bauern stärken

Teil IV.
Möglichkeiten der Umsetzung

  1. Finanzierung einer nachhaltigen Entwicklung

  2. Transfer umweltgerechter Technologien

  3. Wissenschaft und nachhaltige Entwicklung

  4. Erziehung, Ausbildung und Sensibilisierung

  5. Schaffen der Kapazitäten

  6. Organisation für eine nachhaltige Entwicklung

  7. Internationale Gesetzgebung

  8. Informationen für die Entscheidungsfindung

VORWORT

Mit der Übersetzung der Agenda 21 sind nunmehr alle Dokumente der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro (Juni 1992) auch in deutscher Sprache der Öffentlichkeit zugänglich.

Die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, ist das in Rio von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert.

Mit diesem Aktionsprogramm werden detaillierte Handlungsaufträge gegeben, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken, eine schrittweise Verbesserung zu erreichen und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen.

Wesentlicher Ansatz ist dabei die Integration von Umweltaspekten in alle anderen Politikbereiche. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u. a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zu Handel und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer.

Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer bi- und multilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit an der Agenda 21.

Es ist wichtig, dass möglichst viele Industrie- und Entwicklungsländer nationale Aktionspläne zur Umsetzung der UNCED-Ergebnisse erstellen und entsprechend an die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (CSD) berichten. Die CSD ist eigens zur Überwachung der Umsetzung sowie zur Fortentwicklung der Agenda 21 und der Waldgrundsatzerklärung von der 47. Generalversammlung der Vereinten Nationen eingesetzt worden. Sie ist das zentrale politische Beschlussorgan im Rio-Folgeprozess.

Die CSD hat bei ihrer 1. Sitzung im Juni 1993 Leitlinien für die Berichtsstruktur und die Bearbeitung der Berichte in der CSD festgelegt. Sie hat sich ein mehrjähriges Arbeitsprogramm gegeben, wonach bis zur Sonder-Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1997, die sich mit der Umsetzung der Rio-Ergebnisse befassen wird, die gesamte Agenda 21 behandelt werden soll.

Ausgehend vom Bericht der Bundesregierung über UNCED, der im September 1992 in der Reihe "Umweltpolitik" veröffentlicht wurde, wird derzeit eine nationale Strategie zur Umsetzung der UNCED-Ergebnisse erarbeitet. Dieser nationale Aktionsplan soll im Frühjahr 1994 als Umweltbericht erscheinen.

 

Prof. Dr. Klaus Töpfer
Bundesumweltminister

Aus der Präambel der Agenda 21

Global und lokal zukunftsfähig ...

"Die Menschheit steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Wir erleben eine zunehmende Ungleichheit zwischen Völkern, eine immer größere Armut, immer mehr Hunger, Krankheit, Analphabetentum sowie eine fortschreitende Schädigung der Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen abhängt.

Durch eine Vereinigung von Umwelt- und Entwicklungsinteressen und ihre stärkere Beachtung kann es uns jedoch gelingen, die Deckung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung des Lebensstandards aller Menschen, einen größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme und eine gesicherte, gedeihlichere Zukunft zu gewährleisten. Das vermag keine Nation alleine zu erreichen, während es uns gemeinsam gelingen kann: in einer globalen Partnerschaft, die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. (...)

Die Agenda 21 ist Ausdruck eines globalen Konsenses und einer politischen Verpflichtung auf höchster Ebene zur Zusammenarbeit im Bereich von Entwicklung und Umwelt. Ihre erfolgreiche Umsetzung ist in erster Linie Aufgabe der Regierungen. Eine entscheidende Voraussetzung dafür sind politische Konzepte, Pläne, Leitsätze und Prozesse auf nationaler Ebene. 

Die auf nationaler Ebene unternommenen Anstrengungen sind durch eine internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu ergänzen. Hierbei fällt dem System der Vereinten Nationen eine Schlüsselrolle zu. Auch andere internationale, regionale und subregionale Organisationen und Einrichtungen sind aufgefordert, sich daran zu beteiligen. Außerdem muss für eine möglichst umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und eine tatkräftige Mithilfe der nichtstaatlichen Organisationen (NRO) und anderer Gruppen Sorge getragen werden. 

Die Lokale Agenda 21

| Was ist die lokale Agenda 21? |  Kap. 28 im Wortlaut |  Europäische Städteinitiative: 

a) Der Aalburgprozess |  Charta von Aalburg im Wortlaut  | b) Die Lissabonner Erklärung

Was ist die Lokale Agenda 21 ?

Kapitel 28 der Agenda 21 richtet einen Appell an alle kommunalen Gebietskörperschaften der Welt, bis zum Jahre 1996 in einem partizipativen Prozess einen Konsens aller gesellschaftlichen Kräfte vor Ort über eine "Lokale Agenda 21" (LA21), ein langfristiges kommunales Handlungsprogramm mit dem Ziel der Zukunftsbeständigkeit, zu erzielen.

Eine Lokale Agenda 21 beschreibt Leitbilder für eine zukunftsbeständige Entwicklung der jeweiligen Gemeinde im 21. Jahrhundert. Sie setzt messbare Ziele und ordnet sie  Instrumenten und Programmen zu ihrer Erreichung zu. Sie enthält ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Ziele."Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Ziele.

Kommunen errichten, verwalten und unterhalten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Infrastruktur, überwachen den Planungsablauf, entscheiden  über die kommunale Umweltpolitik und kommunale Umweltschritte und wirkten außerdem an der Umsetzung der nationalen und regionalen Umweltpolitik mit. Als Politik- und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Informierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit und ihrer Sensibilisierung für eine nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung"

(...) "...Bis 1996 soll sich die Mehrzahl der Kommunalverwaltungen der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsensualprozess unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer "kommunalen  Agenda 21" für die Gemeinschaft erzielt haben."

Aus der Agenda 21, Kapitel 28

Kapitel 28: 

Initiativen der Kommunen 

zur Unterstützung der Agenda 21

Handlungsgrundlage

28.1 Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Zielen. Kommunen errichten, verwalten und unterhalten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Infrastruktur, überwachen den Planungsablauf, entscheiden über die kommunale Umweltpolitik und kommunale Umweltvorschriften und wirken außerdem an der Umsetzung der nationalen und regionalen Umweltpolitik mit. Als Politik- und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Informierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit und ihrer Sensibilisierung für eine nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung.

Ziele

28.2 In diesem Programmbereich sind folgende Ziele vorgesehen:

    a) bis 1996 soll sich die Mehrzahl der Kommunalverwaltungen der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozess unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer "kommunalen Agenda 21" für die Gemeinschaft erzielt haben;

    b) bis 1993 soll die internationale Staatengemeinschaft einen Konsultationsprozess eingeleitet haben, dessen Ziel eine zunehmend engere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ist;

    c) bis 1994 sollen Vertreter von Verbänden der Städte und anderer Kommunen den Umfang der Zusammenarbeit und Koordinierung intensiviert haben, deren Ziel die Intensivierung des Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Kommunen ist;

    d) alle Kommunen in jedem einzelnen Land sollen dazu angehalten werden, Programme durchzuführen und zu überwachen, deren Ziel die Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an Entscheidungs-, Planungs- und Umsetzungsprozessen ist.

28.3 Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine "kommunale Agenda 21" beschließen. Durch Konsultation und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren Bürgern und von örtlichen Organisationen, von Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für die Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen erlangen. Durch den Konsultationsprozess würde das Bewusstsein der einzelnen Haushalte für Fragen der nachhaltigen Entwicklung geschärft. Außerdem würden kommunalpolitische Programme, Leitlinien, Gesetze und sonstige Vorschriften zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 21 auf der Grundlage der verabschiedeten kommunalen Programme bewertet und modifiziert. Strategien könnten auch dazu herangezogen werden, Vorschläge für die Finanzierung auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu begründen.

28.4 Partnerschaften zwischen einschlägigen Organen und Organisationen wie etwa dem Entwicklungsprogramm (UNDP), dem Zentrum für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) und dem Umweltprogramm (UNEP) der Vereinten Nationen, der Weltbank, regionalen Banken, dem Internationalen Gemeindeverband (IULA), der World Association of the Major Metropolises, dem Summit of Great Cities of the World, der United Towns Organization und anderen wichtigen Partnern sollen gefördert werden, um vermehrt eine internationale Unterstützung für Programme der Kommunen zu mobilisieren. Ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang wäre, bereits vorhandene Institutionen, die mit der Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen und dem kommunalen Umweltmanagement befasst sind, vermehrt zu fördern, auszubauen und zu verbessern. Zu diesem Zweck

    a) sind Habitat und andere einschlägige Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen aufgefordert, ihre Bemühungen um die Beschaffung von Informationen über Strategien von Kommunen, insbesondere derjenigen, die internationaler Unterstützung bedürfen, zu verstärken;

    b) könnten im Rahmen regelmäßiger Konsultationen unter Beteiligung internationaler Partner sowie auch der Entwicklungsländer Strategien überprüft und Überlegungen angestellt werden, wie eine solche internationale Unterstützung am besten mobilisiert werden könnte. Eine derartige sektorale Absprache würde als Ergänzung zu parallel dazu auf Länderebene geführten Konsultationen, wie etwa den im Rahmen von Beratungsgruppen und Rundtischkonferenzen stattfindenden Beratungen, dienen.

Vertreter von Verbänden der Kommunen werden aufgefordert, den Austausch von Informationen und Erfahrungen und die gegenseitige technische Hilfe zwischen den Kommunen zu intensivieren.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

28.6 Es wird empfohlen, dass alle Beteiligten ihren Finanzbedarf in diesem Bereich neu bewerten. Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die vom internationalen Sekretariat zu erbringenden Mehrleistungen im Rahmen der Durchführung der im vorliegenden Kapitel genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 1 Million Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung.

Dieses Programm soll den Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten und Ausbildungsmaßnahmen erleichtern, die bereits in anderen Kapiteln der Agenda 21 enthalten sind.